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Nissan Patrol Y60 Restauration / Umbau

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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 08.08.2025 10:19:24    Titel:
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Ähm...Ich hätt da mal ne Frage Wie machst du das mit der Rahmen-Nr.? Ich habe bei "meinem" Prüfer angefragt wegen der IOD-Rahmen. Er meinte, das würde nur gehen, wenn
1. der alte Rahmen verrottet ist,
2. für den neuen Rahmen "irgendwelche Zertifikate" vorliegen (wörtliches Zitat).

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Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell, ASFIR winch bumper, Stahlflex Bremsschläuche ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 08.08.2025 11:23:17    Titel:
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Eine Rahmennummer kann man einschlagen - oder aus dem alten Rahmen rausschneiden und in den neuen einschweißen (das funktioniert, auch wenn es rechtlich evtl. fragwürdig ist).

Ich mache mir bei dem IOD-Rahmen eher Gedanken, ob der überhaupt eintragungsfähig ist. Die Bauart, bei der auf den Kanten geschweißt wird, entspricht weder der originalen Bauart, noch den vom TÜV geforderten Voraussetzungen für Reparaturschweißungen. Wenn man dem TÜV erzählt, der Rahmen wäre neu und es gibt dafür kein ausführliches Gutachten.....

Die Variante mit dem Umschweißen der Rahmennummer hätte den Vorteil, dass man diesen Teil vielleicht umgehen kann. Andererseits sieht der Prüfer die Kantenschweißungen und unterstellt eine nicht fachgerechte Reparatur.

Was sagt denn der Verkäufer/Hersteller des Rahmens zu Erfahrungen deutscher Kunden mit dem TÜV?
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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 08.08.2025 16:07:45    Titel:
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Ja, das mit dem Einschlagen, Umschweißen etc. der Rahmennummer... Ich will ja kein Spielverderber sein, aber nicht nur ein humorloser Staatsanwalt wird das ohne Abnahme vermutlich als Urkundenfälschung werten (Ja, Urkunden i.d.S. sind nicht zwingend aus Papier Vertrau mir ), deswegen ja meine Frage.

Und einfach Einschlagen ist m.E. sehr auffällig, da handelsübliche Schlagzahlen anders aussehen, als auf dem Patrol-Rahmen, oder?

Die Schweißtechnik kann ich nicht beurteilen, aber danke für den Hinweis.

Ich habe auch schon mit dem IOD-Rahmen geliebäugelt. Nicht weil es notwendig wäre, sondern weil in meiner Einbildung der verzinkte Rahmen mich in jedem Fall überleben wird, ohne dass man den ständig kontrolieren, lackieren, konservieren muss. Lt Prüfer nicht grds. unmöglich, aber eben doch nicht ohne Hürden, s.o.

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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 08.08.2025 18:14:10    Titel:
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Rahmennummer einschlagen geht nur, wenn man beim Straßenverkehrsamt eine Einschlaggenehmigung beantragt, was im Regelfall unproblematisch ist.
Habe ich selbst schon 2 mal gemacht.
Mit der bespricht man dann beim TÜV was man vor hat.
Hast du einen originalen neuen Tauschrahmen, ist das problemlos.
Aber mit einem IOD Rahmen ist das wohl sehr schwierig.

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Owner of the "Bastelbudenfred"
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 08.08.2025 18:41:39    Titel:
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Als ich noch im Fahrzeugbau gearbeitet habe waren die Schlagzahlen regelmäßig im Einsatz - auch bei Gebrauchtfahrzeugen. Da hat nie jemand vorher irgendwo gefragt oder etwas beantragt.

Und als ich mit dem Terrano nach dem Neuaufbau beim TÜV Nord war und der Prüfer die Nummer nicht lesen konnte, hat er mich gefragt, ob er mir die Nummer irgendwo neu einschlagen soll, wo man sie auch lesen kann.

Bei einem uralten Westfalia-Anhänger habe ich mal die Nummer in den Grundrahmen des Aufbaus neu eingeschlagen. Hatte die originale Nummer nicht gefunden. Der TÜV-Prüfer wusste aber, dass sie sich auf dem Zugrohr befindet - wo sie dann auch war.

So hatte ich auf einem Fahrzeug 2 Nummern - glücklicherweise die gleichen. Dass ich die Nummer noch einmal eingeschlagen hatte war ihm gleichgültig.

Die Urkundenfälschungen, Strafandrohungen etc. dürften in der Praxis eher bei kriminellen Praktiken zum Tragen kommen (geklaute Autos mit neuen Papieren ausstatten). Was wir diesbezüglich hier im Hobby-Restaurationsbereich machen wird kaum jemanden interessieren.
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 08.08.2025 18:42:37    Titel:
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@ Bürohengst

Warum lässt du denn deinen originalen Rahmen nicht verzinken?
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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 10.08.2025 21:55:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Weil der ortsansässige Restaurationsbetrieb mit angeschlossener Verzinkerei das damals nicht machen wollte... angeblich würde sich der Rahmen verziehen. UNd nach der Motor-Aktion ist mir jede Lust auf so ein großes Projekt vergangen.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 10.08.2025 23:19:52    Titel:
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Bei einem Tausch des Rahmens gegen einen aus dem Zubehör wäre das Projekt nicht kleiner.
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stobi_de
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1. Volvo XC60
2. Y60 kurz in D, Y61-TB45E in Südafrika
BeitragVerfasst am: 11.08.2025 07:10:34    Titel:
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Weil mich das Thema interessiert auch ohne Notwenigkeit eines Tausches bei meinem Oldie, habe ich mal Mr. ChatGPT gefragt. Schon erstaunlich, wie realistisch die Antworten teilweise sind.

Strategie für die TÜV-Eintragung eines IOD-Rahmens
1. Richtig ansetzen – nicht einfach „zur HU fahren“
Niemals einfach zur normalen Hauptuntersuchung fahren und hoffen, dass der Prüfer „nichts merkt“.

Stattdessen gezielt einen Prüfingenieur für Einzelabnahmen (§21 StVZO) suchen.

TÜV Süd, TÜV Nord, Dekra oder KÜS haben spezielle Sachverständige (aaSoP).

Am besten direkt in einer Technischen Prüfstelle (nicht Prüfstützpunkt) nachfragen.

Freundlich, aber klar: „Es geht um einen Rahmenwechsel bei einem Nissan Patrol, Nachbau von IOD, baugleich zum Original. Ich möchte prüfen, ob eine Abnahme nach §21 möglich ist.“

2. Unterlagen vorbereiten
Der Prüfer trägt nur ein, was er technisch und rechtlich verantworten kann.
Dein Bekannter sollte daher folgende Dinge bereithalten:

Rechnung vom IOD-Rahmen (mit genauer Bezeichnung).

Fotos vom Einbau (vor, während, nach Montage) – wichtig, um die ordnungsgemäße Arbeit zu zeigen.

Materialangaben: Wenn möglich, vom Hersteller anfordern (Stahlqualität, Wandstärke, Schweißverfahren).

Vergleichsbilder / Maße: Zeigen, dass der Rahmen konstruktiv dem Original entspricht.

Herstellerkontakt: Falls der Prüfer Nachfragen direkt an IOD richten möchte.

? Tipp: Manche IOD-Käufer haben schon erfolgreich eingetragen – falls dein Bekannter in Patrol- oder Offroad-Foren sucht, kann er vielleicht fertige Unterlagen kopieren.

3. Fahrgestellnummer sauber lösen
Alte FIN aus dem Originalrahmen darf nicht einfach in Eigenregie eingeschlagen werden.

Vorgehen: Prüfer bestätigt, dass neuer Rahmen korrekt ist ? dann neue Einschlagung durch eine autorisierte Stelle (oft direkt beim TÜV oder Zulassungsstelle).

Danach Eintragung in Fahrzeugpapiere.

4. Gespräch mit dem Prüfer
Ehrlich und sachlich: Ziel ist nicht zu verstecken, dass es ein Nachbau ist.

Betonung: Rahmen ist baugleich und nicht verändert – „nur Ersatzteil, kein Tuning“.

Verstärkungen erwähnen nur, wenn sie keine geometrischen Änderungen am Fahrwerk bewirken (sonst wird’s komplizierter).

Falls Prüfer unsicher ist: auf Fahrzeuggutachten vergleichbarer Fälle hinweisen (gibt’s in Foren, z. B. bei Land Rover Defender-Fahrern).

5. Plan B, falls Prüfer nicht will
Manche Prüfer winken sofort ab („Ohne Gutachten keine Chance“). Das ist nicht das Ende.

In dem Fall einen anderen Prüfer in einem anderen Bundesland probieren – die Entscheidung liegt in deren Ermessensspielraum.

Letzter Ausweg: FSD Fahrzeugsystemdaten Dresden oder ähnliche Prüforganisationen ansprechen, die auf Sondergutachten spezialisiert sind.

6. Realistische Einschätzung
Mit guten Unterlagen und einem kooperativen Prüfer ? realistische Erfolgschance.

Ohne Unterlagen, nur „ist halt stabiler“ ? geringe Chance.

Kosten: §21-Abnahme kann zwischen 150 € und 500 € liegen, je nach Aufwand.

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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 11.08.2025 20:50:21    Titel:
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Und ganz wichtig, was meinen Prüfer sofort milde stimmte, wenn du eine Schlaggenehmigung für die Rahmennummer dabei hast.
Die bekommt man beim Straßenverkehrsamt.

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BeitragVerfasst am: 11.08.2025 21:40:46    Titel:
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Der Haken bei den IOD-Rahmen ist die Formulierung "baugleich". Genau das ist der IOD-Rahmen nämlich nicht.

Er hat nur die gleichen/ähnlichen Abmessungen.

Man kann nur darauf hoffen, dass der jeweilige Prüfer die Bauart des originalen Rahmens nicht kennt. Einen direkten Vergleich hat er ja nicht.
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 14.08.2025 13:00:50    Titel:
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Das Schweigen des TS lässt befürchten, dass er sich mit dem Problem bisher nicht befasst hat...?

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Maha
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Status: Urlaub


...und hat diesen Thread vor 58 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.08.2025 17:29:22    Titel:
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Nein, ich habe einfach keine Lust mich an solchen Diskussionen zu beteiligen. Sie führen zu nichts. Prüfer A sagt Nein Prüfer B sagt vielleicht und Prüfer C sagt Ja. Ist doch immer das gleiche.
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BeitragVerfasst am: 15.08.2025 12:23:02    Titel:
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Meine Frage war doch nur, wie du das gelöst hast ... na, dann eben nicht.

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