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 Bin neu hier

Mit dabei seit 25 Tagen Wohnort: Darmstadt Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Ranger MK2 Facelift 2,5td Extra Cab, US Ranger 2003 3.0 Singl Cab |
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Verfasst am: 07.01.2026 12:25:38 Titel: Wer fährt US Ranger 3. Generation? |
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Hallo in die Runde,
ich habe einen importierten 2003er US Ranger Single Cab 2WD mit dem 3.0l Benziner, Handautomatik und originalen 45.000km gekauft.
Jetzt muss ich die Karre erst mal für die deutsche Zulassung vorbereiten und TÜVen.
Für die Zulassung würde es sehr helfen, wenn ich die Kopie einer baugleichen Zulassung vorlegen könnte
Wer kann mir bitte helfen?
Gruß und Dank
Thomas | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 07.01.2026 14:16:50 Titel: Re: Wer fährt US Ranger 3. Generation? |
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| Tourmacher hat folgendes geschrieben: |
Für die Zulassung würde es sehr helfen, wenn ich die Kopie einer baugleichen Zulassung vorlegen könnte
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Fremde Zulassungen dürfen schon seit über einem Jahrzehnt nicht mehr als Arbeitsgrundlage für eine §21 Abnahme verwendet werden.
Du brauchst eine Datenbestätigung, entweder von oder vom TÜV Süd, die haben eine recht große Datenbank für US-Importe, sowie ein Abgasgutachten (auch vom TÜV Süd).
Und sonst nichts. Wer was anderes behauptet, ist wahrscheinlich gar kein amtlich anerkannter Sachverständiger und darf §21 Abnahmen ohnehin nicht machen.
Danach muss das Gutachten noch zur Bündelungsbehörde in Marburg, viel Spaß....  | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Bin neu hier

Mit dabei seit 25 Tagen Wohnort: Darmstadt Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Ranger MK2 Facelift 2,5td Extra Cab, US Ranger 2003 3.0 Singl Cab |
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Verfasst am: 07.01.2026 15:52:56 Titel: |
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Schon mal danke Escobar.
Der Hinweis auf die Datenabfrage beim TÜV Süd ist schon mal hilfreich!
Die Bündlungsbehörde scheint zwischenzeitlich aber abgeschafft.
Hatte in der Vergangenheit Import) auch schon spezielle Abfragen in Marburg-Biedenkopf.
Denke das eine "Vergleichszulassung" für die örtliche Zulassungsstelle schon "hilfreich" sein kann.
Das sagt die gute KI:
Eine Bündelungsbehörde war eine spezielle Stelle in Hessen (z. B. in Fulda, Marburg-Biedenkopf), die eine Doppelprüfung für technische Änderungen an Fahrzeugen durchführte, nachdem bereits ein Sachverständiger (TÜV/GTÜ etc.) ein Gutachten erstellt hatte, was zu zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand führte, aber diese Praxis wurde Anfang 2026 abgeschafft, wodurch die Genehmigungsprozesse vereinfacht wurden.
Was sie war (und was nun wegfällt):
Zusätzliche Kontrolle: Sie fungierte als „TÜV-TÜV“, indem sie die Papiere für Umbauten, wie Räder, Fahrwerke oder Wohnmobil-Änderungen, ein zweites Mal prüfte.
Betroffen: Hauptsächlich Tuner, Oldtimer-Fans und Wohnmobilbesitzer waren betroffen.
Ort: Nur in Hessen existierte dieses System, mit Standorten in Landkreisen wie Fulda und Marburg-Biedenkopf.
Was sich ändert (seit 2026):
Abschaffung: Die hessische Landesregierung hat die Bündelungsbehörde abgeschafft.
Vereinfachung: Genehmigungen laufen nun direkt über die Zulassungsstellen, was Zeit, Geld und Nerven spart.
Erleichterung: Die Doppelprüfung entfällt, was ein Erfolg für die Entbürokratisierung ist.
Zusammenfassend: Die Bündelungsbehörde war ein umständlicher Umweg bei der Eintragung von Fahrzeugänderungen in Hessen, der nun Geschichte ist. | |
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