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Pajero V20 Auflastung zulässiges Gesamtgewicht

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rtfunk
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...und hat diesen Thread vor 3 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 21.04.2026 09:39:40    Titel: Pajero V20 Auflastung zulässiges Gesamtgewicht
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Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und habe eine Mitsubishi Pajero V20 3,0l V6 mit 150 PS von 1992.
Ich habe schon eine neues Fahrwerk von OME (neue Drehstabfedern vorne, neue Federn hinten, neue Dämpfer) verbaut, weil das alte Serienfahrwerk, vor allem die Dämpfer, komplett verschlissen war.

Jetzt hab ich den Pajero gewogen mit Zusatzgewichten wie Dachgepäckträger, Dachzelt, Seilwinde, Urlaubsgepäck etc. Damit überschreite ich des zulässige Gesamtgewicht (aktuell 2650 kg) deutlich. Mit dem OME Fahrwerk und den zugehörigen Gutachten ist keine Auflastung möglich.
Im Netz finde ich diverse Anbieter, die eine Auflastung auf 2805 kg anbieten, was mir aber nicht ausreicht bzw. hätte ich gerne einfach mehr, wenn möglich.

Deswegen schreibe ich hier mit der Frage: Gibt es Möglichkeiten den Pajero v20 auf mehr als 2805 kg aufzulasten? Hat das hier schon mal jemand gemacht? Und wenn ja, wie?

Ich freue mich schon auf Antworten :-). Bilder von meine Pajero folgen bald.
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Sammy2802
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BeitragVerfasst am: 21.04.2026 13:50:47    Titel:
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Nix für ungut, aber das betrifft dann auch solche Stellen wie Bremsanlage, Federungsaufhängung, etc. die alle für eine Dauerlast von max. 2650kg ausgelegt sind. Du kannst nicht einfach beliebige Werte wie eine halbe Tonne mehr in die Papiere eintragen, und alles ist gut! Schon gar nicht, wenn ein Großteil der Last ganz oben auf dem Dach angebracht ist...
Da bekommen Fahrzeugtechnik-Entwicklungsingenieure wie Meinereiner Zahnschmerzen, und ich bin schon eher pragmatisch orientiert...
Wie wäre es wenn Du Dich nach einem Fahrzeug in der 3t-Klasse (oder besser gleich 3,5t) umschaust ohne solcherlei Klimmzüge zu versuchen?
So wie sich die Prüfingenieure heutzutage in alle Richtungen absichern müssen, wird sich da eh keiner zu hinreißen lassen... da geht längst nicht mehr so viel wie noch vor 25 Jahren.

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rtfunk
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BeitragVerfasst am: 21.04.2026 14:11:12    Titel:
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Hallo Sammy,

ich wollte auch nicht direkt nach 3,5t ZGG fragen, sorry wenn das so rüber kam. Ich weiß nur aus dem Fahrwerkgutachten, dass dieses bis 2950kg freigegeben ist und dieses Gewicht käme mir schon mehr entgegen als die 2805 kg die ja ohne technische Änderung möglich sein sollen.
Wäre auch bereit was an den von dir angesprochenen Bremsen was zu machen, wenn's hier entsprechende Hinweise gibt.

Wenn hier in der Diskussion rauskommt, dass mehr als 2805 kg nicht geht wäre ich auch zufrieden.
Ich möchte einfach hier schauen was es so an Erfahrungen gibt.
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Sammy2802
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BeitragVerfasst am: 21.04.2026 14:45:35    Titel:
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Ah, jetzt, es gibt also eine Angabe bis 2950, das war noch nicht rübergekommen! Supi

Und das gilt für das von Dir eingebaute Fahrwerk? Allgemein für die Komponenten oder konkret diese Variante des Fahrwerks für dieses Fahrzeug? Das wäre doch schonmal ein Ansatz, das könnte man doch mal für ein erstes Vortasten dem einen oder anderen Prüfer unter die Nase halten, evtl. ist ja einer dabei, der Interesse zeigt ohne pauschal abzulehnen... Grins

Konkret bei dem Modell hab ich keine eigenen Erfahrungen, aber was ich gelernt habe mit anderen Fahrzeugen ist, dass man mit den Prüfern zumindest reden kann (bei Umbauten IMMER im Vorfeld, aber bei Dir geht es ja nur um eine Eintragung auf dem Papier), und wenn sich einer offen zeigt, und Anmerkungen dazu macht, ist es meist schon geritzt, sofern man sich dran hält...

Die freuen sich tatsächlich, wenn ausnahmsweise jemand sie mal früh in den Prozess einbindet. Ätsch

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rtfunk
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BeitragVerfasst am: 21.04.2026 17:54:26    Titel:
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das gilt für die eingebauten Fahrwerkskomponenten ohne direkten Bezug zum Fahrzeug, weil das fAhrwerk ja für verschieden Pajeros und Galoppers passend ist.
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BeitragVerfasst am: 21.04.2026 22:48:58    Titel:
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Hmm. Dann kannst Du es zumindest probieren. – Aber vorab klären: Unter Umständen könnte ein Problem mit der Traglast der Räder (Felgen) auf dich zukommen, wenn es die Serienräder sind. Zum Einen die Reifen - wenn ich mich recht erinnere, hatte der V20 als GLS (nur den gab es lang als 3.0 V6) serienmäßig 265/70 R 15. Da müsstest Du schauen, was für einen Load Index, also welche Traglast die aufgezogenen Reifen haben. Zum anderen die Räder, also die Felgen: Da ist bei Serienrädern in der Regel keine Traglast eingestempelt; insofern könnte der Gutachter davon ausgehen, dass sie maximal für die Serien-Hinterachslast des langen V20 freigegeben sind. – Wenn umgerüstet wurde, ist es unter Umständen einfacher, da muss im Teilegutachten bzw. der ABE stehen, welche Traglast die Felgen vertragen.
Ich halte es für empfehlenswert, diese "Details" vorab zu klären. So erweckst Du zumindest den Eindruck, dass Du Dich mit der Materie befasst hast; da freut sich der Gutachter. – Genau die freigegebenen Traglasten für die Räder sind bei Pickup-Auflastungen manchmal der Kasus Knaxus – mit Nachrüsträdern ("Schwerlastfelgen") bekommt man ein höheres zGG eingetragen ...

Theoretisch gibt es übrigens zumindest theoretisch die Möglichkeit, eine Auflastung des zGG zu erwirken, wenn serienmäßig die addierten zulässigen Achslasten höher sind als das zGG. Da wird dann bisweilen eine Anmerkung bzw Auflage eingetragen wie "bei gleichmäßig verteilter Last". – Ich weiß nicht mehr, wie das beim Paj V20 war, obwohl ich selber exakt so ein Auto wie Deines anderthalb Jahre beruflich gefahren habe. – Wie kommt Dein Übergewicht (nein, also nicht Deins, das des Autos!) zustande? Also wo klemmt's vor allem – vorne oder hinten?

PS: Aber wenn Du soo viel Zeug an Dein Auto geschraubt hast, dass Dir wohl nicht mal die 2805 kg reichen, dann hast du aber ganz schön zugeschlagen – Respekt. Ich hab ja bei meinem Rexton – der ein ähnliches Leergewicht hat wie Dein Paj – auch allerlei drauf und dran und drin, wenn ich auf Reisen gehe; aber ich bin immer noch im Bereich des Zulässigen: sowohl bei den Achslasten (v/h 1400/1610, als auch beim zGG (2710) ... Wobei sich das Auto mit dem Serienfahrwerk bei Beladung bis zum zGG schon ganz schön arg fuhr ... (Der Rex ist übrigens so ein Fall: zGG 2710, addierte Achslasten 3010 ...)

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rtfunk
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BeitragVerfasst am: 22.04.2026 09:01:23    Titel:
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Danke für den Input.

- Es sind Zubehörfelgen verbaut mit einer Traglast von 1000 kg
- Die Reifen haben eine Traglast von 1060 kg (Index 110)
- nochmal zum OME Fahrwerk: Laut Gutachten ausgelegt für Vorderachslast bis 1300 kg und Hinterachslast bis 1665 kg ausgelegt. So komme ich auf die ca. 2950 kg.

Das hohe Gewicht meines Fahrzeuges kommt durch: Seilwinde, Dachträger, Dachzelt, Markise, 4 Personen, Kofferraum voll, also schon so eine Art worst case....

Leergewicht habe ich leider nicht gewogen, aber beim beladenen Gewicht war ich auch sehr überrascht. Vorne hab ich 1250 kg gemessen und hinten 1643 kg. Ich werde hier noch mehrmals messen um Messfehler auszuschließen. Ich habe mit der Berger Caravan Fahrzeugwaage gemessen (Fehler angegeben mit 2,5%).

Zum Fahrverhalten: Fährt deutlich besser mit den neuen Fahrwerk und voll beladen als leer mit dem Serienfahrwerk. Die Fahrzeughöhe ist mit den neuen Federn und vollbeladen immer noch höher als leer mit den Serienfahrwerk.

Zusammenfassend lese ich aber von euch heraus, dass ich mit meinen Fakten zu Rädern, Reifen, Fahrwerk mal mit einem TÜV- Prüfer sprechen sollte, ob eine Erhöhung des ZGG so möglich ist?
Wäre das dann eine Einzelabnahme und ohne Gutchten möglich?
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 22.04.2026 09:48:25    Titel:
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Servus,

"Einzelabnahme ohne Gutachten", das glaube ich kaum.

Schau dir mal dieses Merkblatt zu Baulichen Veränderungen an:

Ist nicht mehr ganz taufrisch, 25 Jahre alt, gibt bestimmt aktuellere Versionen, aber für eine grobe Übersicht der Anforderungen sollte es reichen.

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Zuletzt bearbeitet von OffRoad-Ranger am 22.04.2026 14:52, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 22.04.2026 10:03:58    Titel:
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Moin

Interessantes Thema.

Habe einen Bekannten der ein ähnliches Problem mit seinem V20 hat.

Welche OME hast du?
Dann kann ich mal mit seinem Vergleichen.

Auf 2805KG ist seiner eh schon Ende der 90er aufgelastet worden.

Aber das Alucab Dachzelt und Diverses zollen ihren Tribut.

Ich würde an deiner Stelle mit dem Papieren vom Fahrwerk zum Tüv gehen und da mal fragen ob es Hoffnung auf eine Erhöhung des zgG gibt.

Für die Haltbarkeit und Langlebigkeit des Fahrzeugs ist es natürlich nicht der richtige Weg,
da wäre abspecken besser.

Aber das ist ja jetzt erstmal nicht das Thema.

Gruß Mario

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rtfunk
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BeitragVerfasst am: 22.04.2026 11:18:11    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,

"Einzelabnahme ohne Gutachten", das glaube ich kaum.


muss ja in die Richtung gehen. Es gibt ja nur Gutachten für die Räder, für das Fahrwerk und den Tragfähigkeitsindex der Reifen.
Auf dieser Grundlage müsste der Prüfingenieur entscheiden ob eine Erhöhung des ZGG möglich ist und wenn ja bis zu welchem Gewicht. Manchen Prüfingenieure haben die Einstellung: "Ich trage nur etwas ein, wenn es in einem Gutachten schwarz auf weiß steht." Andere eher diese: "Ich bin Ingenieur, ich habe die Ausbildung und die Möglichkeit auf Grundlage der mit vorliegenden Fakten selbstverantwortlich Entscheidungen zu treffen".
Auf zweiteren müsste man treffen und ich finde es schade, dass viele Prüfer da so wenig offen sind.

Zitat:
Welche OME hast du?
Dann kann ich mal mit seinem Vergleichen.


OME MMC V20 nennt sich das: Drehstäbe OME303010 mit Dämpfern 63040 vorne, OME Federn 938 mit Dämpfern 63041 hinten.


Im Prinzip wäre der Pajero ja "nur" im Urlaub schwer beladen. Die restliche Zeit kommt das schwere Zeug runter und raus.
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MF
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BeitragVerfasst am: 22.04.2026 12:51:00    Titel:
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Moin

Danke für die Info.

Ich werde mal vergleichen.

Vielleicht motiviert das meinen Bekannten sich da auch auf die Socken zu machen und einen
Sachverständigen zu suchen.

Er fährt jetzt mit Luftbälgen Airlift 1000 als Unterstützung.

Die helfen schon gut und bleiben auch mit dem OME drin.

Aber dennoch wird er, und vielleicht auch du, auf Reisen eher überladen fahren.

Da wäre eine ZGG Erhöhung gut um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Gruß Mario

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BeitragVerfasst am: 22.04.2026 14:56:42    Titel:
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Servus,

entscheiden tut der Prüfer nicht, er muß Prüfen.

Schau weiter Oben in meinem Beitrag vom 22.04.2026 09:48, da hab ich ein Merkblatt eingefügt.

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rtfunk
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BeitragVerfasst am: 22.04.2026 15:21:46    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,

entscheiden tut der Prüfer nicht, er muß Prüfen.

Schau weiter Oben in meinem Beitrag vom 22.04.2026 09:48, da hab ich ein Merkblatt eingefügt.



Das Merkblatt ist sehr interessant. Vielen Dank dafür.
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MF
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BeitragVerfasst am: 22.04.2026 15:26:22    Titel:
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Moin

Ich hab das nochmal anders betrachtet.

Wir reden hier ja im Prinzip davon das das Fahrzeug schon ein verbessertes Fahrwerk hat.
Mehr wird sich technisch ja nicht am Fahrzeug ändern.

Also wenn man den Wunsch hätte im Bereich von 3 bis 3.2t ZGG zu gehen,
und das auch auf Dauer haltbar für die Technik sein sollte ,müßte man wohl noch mehr Register ziehen.

Ich gehe also davon aus das es beim Fahrwerk bleibt.

Die Gutachten für die 2,81t Auflastung sind gut und günstig zu bekommen.

Wie gesagt, in meinem Fallbeispiel ist das Fahrzeug schon mit ZGG von 2,81t gesegnet.

Bei meinem Bekannten ist davon auszugehen das nach dem Fahrwerk nichts mehr an Verbesserung kommt und auch am Equipment keine weiteren Kilos gespart werden.

Wenn ich dann, wie im vorigen Beitrag nur noch den Blick auf die Legalität lenke,
ist der Weg die 2950KG ZGG einzutragen vielleicht doch ein steiniger.

In D ist eine Überschreitung des ZGG bis 10% noch eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn wir mal von 9% bei 2,8t ausgehen, wären das 252KG die man überladen kann
und das einem dann ~60€ kostet im Falle des Falles.

Also würde ich den , im Fall von rtfunk den Wagen auf 2,81t auflasten und die paar Male ,
wo man mit 3t ZGG unterwegs ist riskieren.

Wie gesagt, unter 2,8t zu bleiben ist das Beste fürs Material das Sinnvollere!

Wenn der Weg zu den 2,95t nicht schwer ist,
wäre das auch interessant.
Ich habe aber den Eindruck das die Auflastung über das Fahrwerk aufwendig sein wird.

Daher mein, in der Reisemobilszene, so meine ich, nicht ganz ungewöhnlicher Ansatz mit der kalkulierten Überladung.

Gruß Mario

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BeitragVerfasst am: 22.04.2026 15:44:24    Titel:
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Genau das wollte ich nicht auf's Tableau bringen, weil ich dann wieder als zu "pragmatisch" mit Steinen beworfen werde.

Halte ich aber für die einzig durchführbare Vorgehensweise, insbesondere wenn ich die jeweiligen Anforderungen in den Erläuterungen zu "Betriebsfestigkeit" anschaue. Da geht es um strukturelle Bestandteile des Wagens, die mittels DMS (Dehnungsmessstreifen) und Dauerschwingversuchen überprüft werden. Damit ist die Lebensdauerbeanspruchung des Wagens simuliert, und im ungünstigsten Fall bei Versagen beispielsweise der Achs- oder Federungsaufnahmepunkte das Lebensdauerende auch sehr real erreicht... wie gesagt, worst-case-scenario, aber spurlos am Fahrzeug vorüber geht der Streß nicht. Im günstigsten Fall kannst Du Dir danach die Dämpfer direkt einmal neu kaufen.

Ist auch eher auf Kleinserien anwendbar als einzelne Fahrzeuge. Da muss dann der Prototyp halt dran glauben und wird anschließend dann einer Hochschule für Praktika "vermacht".

Und da mittlerweile allseits eine extreme cover-your-ass-Bürokratie betrieben werden muss - mehr als vor 25 Jahren (das hat mich dazu getrieben, den Job in der Entwicklung hinzuwerfen, mehr Dokumentation von Eventualitäten als eigentliche Entwicklung), kann ich schon verstehen, dass die Grau- und Grünkittel abwinken...

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