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Auflastung Patrol Y61
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Twin-Burro
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1. Nissan Patrol Y61
2. Nissan Juke
3. Honda 750cbx
BeitragVerfasst am: 02.12.2016 17:54:51    Titel:
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kiste hat folgendes geschrieben:
Willst oder kannst du mir das per pn schicken oder sollen wir das per Mail machen?


Hast ne PN

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Sprotte
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1. vorübergehend ohne 4x4...
BeitragVerfasst am: 02.12.2016 20:15:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Bei mir steht explizit gelochte Bremsscheiben und Bremsbeläge mit Nummer.... im Schein....
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Twin-Burro
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1. Nissan Patrol Y61
2. Nissan Juke
3. Honda 750cbx
BeitragVerfasst am: 03.12.2016 08:10:37    Titel:
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Na dann musst du die Dinger auch benutzen.

Aber mal Butter bei de Fische, ob 3,2 oder 3,5 Tonnen, wer von uns braucht das wirklich. Oder anders gefragt, wir fahren alle schon sehr lange Auto und wurden wir da angehalten und es wurde die Achslast gemessen?

Wie schreibt der Eine, was kümmerts den Baum wenn sich ein stinkender Fisch dran reibt.

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eraser
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1. Patrol Y61 3,0 (2004)
2. Ducati Monster 900 (1997)
BeitragVerfasst am: 08.05.2026 11:01:56    Titel: Auflastung Y61
 Antworten mit Zitat  

Hallo
Ich möchte das Thema Auflastung Patrol Y61 nochmals aufgreifen.
Nach dem Umbau von meinem Patrol BJ 2004 158PS langer Radstand hatte ich bezüglich der Auflastung einen Termin bei der entsprechenden Zulassungsbehörde.

Es wurde ein
OME 970X Fahrwerk mit KONI 90-5370SP1 Dämpfern an der Vorderachse
und ein
OME 984X Fahrwerk mit KONI 90-5371SP1 Dämpfern an der Hinterachse
verbaut.

Alles wurde eingetragen und aus dem Teilegutachten geht hervor, dass
zulässige Achslast vorne 1700kg und hinten 1800kg beträgt.
Jedoch wurde kein HZG angegeben.

Jetzt wollte ich das Fahrzeug von dem aktuellen HZG von 3000kg auf 3300kg auflasten.
Die zulässigen Achslasten werden dabei nicht überschritten.
Der Anhängerbetrieb von 750kg ungebremst wird durch die Demontage der AHK auch gestrichen. Daher sollte die Bremsanlage kein Thema sein.
Daher sollte das Ganze nicht so kompliziert werden, dachte ich.

Jedoch ist die Summe der Achslasten nicht automatisch das HZG,
wurde mir vom Sachverständigen gesagt.

Ich bräuchte ein Gutachten von einem Baugleichen Fahrzeug, welches eine Auflastung
auf das gewünschte HZG hat.

Daher meine Frage, hat jemand ein solches Gutachten?
Event. auch nur 3200kg.

Meinem Gutachter würde eine Kopie reichen um mir das einzutragen.
Reifen und Felgen sind so OK.
Es soll wohl auch Fahrzeuge geben die von Haus aus ein HZG von 3200kg eingetragen haben.
Event. könnte ich dazu eine Kopie vom Fahrzeugschein bekommen.

Besten Dank

sG eraser
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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 08.05.2026 14:39:10    Titel:
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Bei Ausber war man früher sehr hilfsbereit. Wie es jetzt ausschaut, weiß ich nicht. Einfach mal dort fragen oder bei Intax. Vor Jahr und Tag habe ich eines der letzten gelochten Bremsscheibenpaare vom BW-Patrol bei Ausber gekauft. Da ich wenig bremse, liegen sie noch eingepackt herum. Falls für die Auflastung benötigt, schick mir eine PN.

_________________
Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell, ASFIR winch bumper, Stahlflex Bremsschläuche ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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eraser
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1. Patrol Y61 3,0 (2004)
2. Ducati Monster 900 (1997)
BeitragVerfasst am: 11.05.2026 14:12:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Erstmal danke für deine Rückmeldung.

Ich möchte wie geschrieben auf 3.300kg auflasten.
Dabei bleiben die max. Achslasten von 1.500kg und 1.800kg erhalten.

Dabei verzichte ich jedoch auf eine AHK, somit entfällt der Anhängerbetrieb von 750kg ungebremst.
Daher sollte die Bremse ja nicht das Problem sein.
Mit Anhänger muss die Bremse ja auch 3.750kg bremsen.

Mein Gutachter meinte, dass Ihm eine Kopie reicht, aus der hervorgeht,
dass es bereits aufgelastete Y61 gibt.
Im Prinzip geht es Ihm ja nur um den Rahmen.

Wenn jemand eine HZG von 3.300 eingetragen hat, würde ich mich
über eine Nachricht freuen.

Besten Dank

sG Oliver
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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 11.05.2026 15:45:55    Titel:
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Eine Auflastung des Fahrzeugs hat nichts mit der Anhängelast zutun !

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich


Zuletzt bearbeitet von siggi109 am 13.05.2026 10:59, insgesamt einmal bearbeitet
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eraser
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1. Patrol Y61 3,0 (2004)
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BeitragVerfasst am: 12.05.2026 13:22:03    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
Eine Auflistung des Fahrzeugs hat nichts mit der Anhängelast zutun !


Wenn es um die Verstärkung der Bremsanlage geht, eventuell doch.

Das zusätzliche Gewicht von 300kg muss ja auch mit einem ungebremsten Anhänger
gebremst werden.

In meinem Fall fällt aber die AHK weg, daher auch die 750kg.

Das heißt es müssen eben max. 3.300kg gebremst werden.
Original sind es mit AHK 3.750kg.
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patrol-gu
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BeitragVerfasst am: 12.05.2026 13:58:59    Titel:
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Hallo, das mit dem auflasten ist gar nicht so einfach, weil einfach die Gutachten und Nachweise fehlen.
Ein anderes Forumsmitglied mit einem 4,8 , und meine Wenigkeit sind mit einer Auflastung bei der Prüfstelle auch gescheitert.
Trotz größerer Bremsanlage, die bekanntlich im TB 48 vom Werk aus verbaut ist.
Grüße Thomas

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eraser
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1. Patrol Y61 3,0 (2004)
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BeitragVerfasst am: 12.05.2026 19:24:26    Titel:
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Aber so wie das hier verstanden habe gibt es Y61 welche 3.300 HZG eingetragen haben.
Eine solche Kopie würde meinem Gutachter reichen.

3.200 kg HZG würde mir ja auch schon reichen.

Hat jemand so etwas in seinem Fahrzeugschein eingetragen?
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patrol-gu
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BeitragVerfasst am: 12.05.2026 20:34:39    Titel:
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Soweit ich weiß sind 3150 kg das Maximum,
Außer was die Fahrzeuge von der Bundeswehr anbelangt.
Und diese waren umgebaut mit einem anderen Fahrwerk, anderen Felgen,
und mit original Bremsscheiben hinten von Nissan. Bloß dass sie gebohrt worden sind.
Grüße Thomas

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eraser
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1. Patrol Y61 3,0 (2004)
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BeitragVerfasst am: 13.05.2026 15:49:13    Titel:
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Nissan Patrol Y61 original:
Achslast vorne max. 1.500kg
Achslast hinten max. 1.800kg
HZG=3.000kg +750kg ungebremster Hänger
Summe die gebremst werden muss 3.750kg
D.h. Die Felge muss min. 900kg können. (4x900kg wären 3.600kg)
Das gleich gilt für das Fahrwerk.

Nissan Nissan Patrol Y61 aufgelastet:
Achslast vorne max. 1.500kg
Achslast hinten max. 1.800kg
HZG=3.300kg kein Hängerbetrieb möglich.
Summe die gebremst werden muss 3.300kg

Fahrwerk, Felgen und Bremsen sollte in diesem Fall ja nicht das Problem sein.
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patrol-gu
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BeitragVerfasst am: 13.05.2026 17:21:02    Titel:
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Hallo genau mit dieser Argumentation sind wir gescheitert.
Sogar der Hinweis dass unsere Bremsanlage größer ist als die vom 3 Liter oder 2,8 Liter.
Ich glaube das Gesamtzuggewicht beim Nissan Patrol NL,
ist beschränkt auf 6175 kg bin mir da aber nicht mehr ganz so sicher.
Es war zumindest weniger als der rechnerische Gesamtwert.
Nur mal als Beispiel an meinem Patrol,
Anhängerkupplung bis 4500 kg und eine Ballast von 200 kg
Von Kymar mit Festigkeitsgutachten genormt nach ADR,
Australian Design Rule. Obwohl mein 4,8 Liter genau dem australischen Normen entspricht,
Die rein rechtliche anerkannt werden müssen,
wurden bei der Zulassung alle Maximalwerte der Europäischen Union übernommen.
Wird genauso anerkannt wie DOT, Department of transport.
Ist mit deutschen Abnahme Ingenieur nicht zu machen.
Grüße Thomas

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7. Kia Sorento II, Pinzgauer 716 P93 rechtsgelenkt
BeitragVerfasst am: 14.05.2026 12:29:47    Titel:
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Wenn 3200 kg hGGW reichen, hier die Kopie meines Patrol Y61, Europazulassung
















Liebe Grüße und alles Gute!
kawahans

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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 14.05.2026 15:07:34    Titel:
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Danke.
Mit deinen 3200Kg kommen mit Sicherheit viele weiter!
Ich habe nur 2920 drin stehen und möchte schon lange erhöhen.
Aber die meisten Prüfer trauen sich nicht hoch zu gehen.
Rechtlich darf man ja auch nicht die maximalen Achslasten zusammen rechnen ohne Sicherheitsreserve.
100Kg sind da schon sportlich und zeigen aktuell wohl das rechtlich maximale mögliche an.
Danke nochmal dafür!

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