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Gerichtsurteil Geländewagenbesteuerung (Kat überflüssig?!?)


 
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patrol199
Da ist der Haken
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...und hat diesen Thread vor 6938 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 16.08.2006 21:15:44    Titel: Gerichtsurteil Geländewagenbesteuerung (Kat überflüssig?!?)
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Hallo Leute,
ab jetzt gibts vielleicht wieder Hoffnung!
Habe selbst erst vor einer Woche nen Kat nachrüsten lassen (seuftz)
also auf gehts!!!

hier das Urteil:

Sie sind hier: Startseite / PRESSE / Pressemitteilungen / Günstige Besteuerung von schweren Geländewagen immer noch möglich
FINANZGERICHT
BADEN-WÜRTTEMBERG
Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressemitteilung Nr.6/2006 Karlsruhe, 04.05.2006

Günstige Besteuerung von schweren Geländewägen immer noch möglich

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Beschluss vom 14. März 2006 in einem Eilverfahren, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden können.

Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens der Marke M.-B. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Hecktür, verfügt neben dem Fahrersitz über vier Sitzplätze und besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2810 kg. Der Geländewagen wurde zunächst als LKW nach Gewicht besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug jährlich 172 €. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01. 05 2005, der den Begriff des PKW definierte, wurde die Kraftfahrzeugsteuer nunmehr auf jährlich EUR 820 festgesetzt. Denn - so die Begründung des Finanzamts - der Geländewagen sei nunmehr als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen.
Das Finanzgericht gab dem Antrag mit der Begründung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als PKW einstufe und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse. Auf den Geländewagen sei als „anderes Fahrzeug“ nach § 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr - wie schon bisher - die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden.
Zwar habe der Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen wollen. Denn der Bundesfinanzhof habe nämlich gerade unter Berufung auf diese Vorschrift entschieden, dass für die als PKW zugelassenen schweren Geländewagen mit über 2,8 t, die sowohl für die Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet seien, nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für PKW, sondern die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden sei. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO führe aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Straßenverkehrsrecht fehle, zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG. Aufgrund der verkehrsrechtlichen Klassifizierung nach Europarecht sei der Geländewagen aber nicht als PKW einzustufen. Seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission, sondern nach Gewicht.

Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. März 2006 - 8 V 4/06 -. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.


Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Thomas Haller
Richter a. FG, Pressesprecher

Fernsprecher (0721) 926 - 38 94 (Durchwahl)
Telefax (0721) 926 - 3559
E-mail:

Pressemitteilungen Datum
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Frankpropper
Meister Propper
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Mit dabei seit Anfang 2006
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BeitragVerfasst am: 16.08.2006 21:27:54    Titel:
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Danke dem fleissigen Mod der die letzte viertel Std ganz schön Stress hatte... Winke Winke
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 16.08.2006 21:28:58    Titel:
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Och Leute, bitte! Wie oft wollt ihr die alte Kamelle noch ausse Schublade kramen? Auch dies ist kein URTEIL (!!!) sondern ein Beschluss zur AdV (Aussetzung des Vollzuges), mehr nicht! Ich frag mich nur immer warum grade der AdV aus BW so große Kreise zieht?!
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flashman
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BeitragVerfasst am: 16.08.2006 21:31:38    Titel:
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Frag nicht mich, frag Patrol199, dessen Extrem-Crossposting ich gerade aus den ganzen Unterforen löschen musste. Wut

Dieser Beitrag ist einfach nur unsinniger Rotz, der von Nicht-Juristen nur allzugerne falsch interpretiert wird Nee, oder?

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Frankpropper
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BeitragVerfasst am: 16.08.2006 21:34:09    Titel:
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Frankpropper hat folgendes geschrieben:
Danke dem fleissigen flashi der die letzte viertel Std ganz schön Stress hatte... Winke Winke
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el Che
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BeitragVerfasst am: 16.08.2006 21:34:51    Titel:
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Aber mal ne andere frage, was ist bei ProAllrad los?? Da Hab ich seit ner ewigkeit nigs neues mehr gelesen??!!

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http://de.youtube.com/watch?v=MnLkurTLnyc
http://www.youtube.com/watch?v=Klg31R919Qo
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gruß
Stefan
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BeitragVerfasst am: 16.08.2006 21:37:30    Titel:
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hyaene hat folgendes geschrieben:
Aber mal ne andere frage, was ist bei ProAllrad los?? Da Hab ich seit ner ewigkeit nigs neues mehr gelesen??!!

Was willst Du lesen? Das alle FG´s auf eine Entscheidung des BFH zu den AdV´s warten? Das hat Stefan doch vor Ewigkeiten schon verkündet. Es gibt bis dato nichts neues. Alle warten auf den ersten Gerichtstermin.
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el Che
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Fahrzeuge
1. VW T4
BeitragVerfasst am: 16.08.2006 21:40:25    Titel:
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Keine Ahnung, zumbeispiel nen Coundoun, wo dir tage rückwertz laufen bis zum ersten gerichstermin, oder so!

ICh HASSE HALT DAS EWIGE WARTEN!!!!!

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Defenderman
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BeitragVerfasst am: 16.08.2006 22:19:05    Titel:
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Hi es gibt wohl bezüglich Proallrad nix neues. wie der TD schon geschrieben hat.

Auf dem Mahindra Treffen letztes WE war das auch ein Thema, wo einige der Meinung waren, da eh nix kommt vom Verein auch nicht die geringste Info, treten einige aus.
Ich mach hier keine negative Stimmung gegen Proallrad, doch was ist das ist so.

Aus Nds hör ich gar nichts trotz mehrfacher Anfrage, geänderten Steuerbesheid ( Kat nachrüstung )sollte ich zuschicken hab ich gemacht nie wieder was von gehört.

Was stinkt ist der Infofluß, auch auf der HP nur getipse und auf die Schulter klopfen.

Was mich als Mitglied interessiert sind Fakten, und nicht das man wegen jeder Infokleinigkeit betteln muß, ( Mail kann man doch auch mehrere gleichzeitig versenden oder?).

Wie auch immer wir werden sehen, was bei rauskommt,
Andere Vereine haben sich diesbezüglich auch schön bedeckt gehalten.

Ach ja Straf Dieselsteuer ist ja auch schon wieder bechlossen Komm nur, Freundchen! für`n Geldbeutel
Gruß
Armin
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 17.08.2006 10:33:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Defenderman hat folgendes geschrieben:

Ach ja Straf Dieselsteuer ist ja auch schon wieder bechlossen Komm nur, Freundchen! für`n Geldbeutel


...was ja die bescheuertste Regelung, seit Einführung der Kfz.-Steuer überhaupt ist. Wut

Da sprechen die von Steuererleichterung und hintenrum hauen sie den Anderen wieder eins drauf.

Siehe auch: http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=7751&highlight=

_________________
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Eugene
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BeitragVerfasst am: 17.08.2006 12:14:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

hyaene hat folgendes geschrieben:
Keine Ahnung, zumbeispiel nen Coundoun, wo dir tage rückwertz laufen bis zum ersten gerichstermin, oder so!

ICh HASSE HALT DAS EWIGE WARTEN!!!!!


Da wirst Du Dich beim BFH aber noch ein wenig in Geduld üben müssen.

Und wie ThorstenD schon richtig schreibt, es handelt sich nicht um ein Urteil sondern
um eine Entscheidung zur AdV.

Das bedeutet zunächst rein gar nichts.

Ich habe gegen den neuen Steuerbescheid auch Einspruch und AdV beantragt.

Der Einspruch ruht, bis zur endgültigen Entscheidung.
Der AdV wurde nicht stattgegeben.

Also habe ich bezahlt, oder sollte ich etwa ein aufwendiges Verfahren bzgl. der AdV
beim FG Münster anstrengen (is jetzt eh zu spät).

Dann hätten wir nur eine Entscheidung (neben FG Köln und BW) mehr, die nix nützen tut.

_________________
Gruß Birgit, Volker und Alexander
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Das Leben ist zur kurz um nur Dressur zu reiten
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