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sicherheitsrelevante Schaltungen überbrückt...

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Muggel90
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...und hat diesen Thread vor 6940 Tagen gestartet!


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1. Defender 90
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3. Ducato 14 Camper
BeitragVerfasst am: 24.08.2006 08:47:06    Titel: sicherheitsrelevante Schaltungen überbrückt...
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Was tun, wenn man gezwungen ist an einer Maschine zu arbeiten, an der einige Schutzvorrichtungen überbrückt wurden ??
Folgendes: Schwiegervater arbeitet inner Druckerei an einer niegelnagel neuen Falzmaschine, hat daran grade erst ne Einweisung bekommen, und gestern festgestellt, daß da einige Schütz überbrückt wurden und sogar im Schaltschrank rumgefummelt wurde......also Meldung an seinen Meister gemacht !
Der blaffte ihn an, er solle mal die Füße still halten denn der ER,Meister persönlich, hätte das gemacht, damit schneller an der Maschine eingerichtet werden könne !
Laut BG darf aber an so einer Maschine nicht gearbeitet werden......und da Schwiegervater ja um seinen Job fürchten muß, kann man auch nicht die BG benachrichtigen.......was tun ??
Obskur

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 08:51:21    Titel:
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zweierlei Problem: sagt er was, KANN er den Job loswerden, sagt er nichts und es passiert etwas KANN es sein, daß er kein geld von der BG bekommt...
Netter Cheff über dem Meister vorhanden?
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Haggis
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 08:52:18    Titel:
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Den Sicherheitsbeauftragten informieren ..... aber es kommt immer ganz auf die Größe der Firma an. In kleineren Unternehmen kann man direkt zum Chef und auf die Gefahr hinweisen, in größeren gibt es eben gewisse Gremien wie Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte die für die Wartung und Instandhaltung der Maschiene verantwortlich sind oder gar den Betriebsrat. In keinem Fall würde ich aber weiter an dieser Maschiene arbeiten denn Schutzeinrichtungen sind nicht umsonst da. Und "Irgendwer" hat sich mit der Überbrückung der Schutzeinrichtung Strafbar gemacht.
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Muggel90
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 08:53:52    Titel:
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...eher nicht, der wimmelt alle Probleme auf seine Meister ab....

es kommt ja noch hinzu, wenn es Reparaturen innerhalb der garantiezeit gibt und nen Monteur datt sieht iss Neese mit Garantie !!!
datt stört den Meister auch nicht ...!!!
Obskur Unsicher

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Haggis
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 09:05:40    Titel:
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Vieleicht mal dezent den Hersteller anrufen und darauf hinweisen das die Sicherheitseinrichtung nicht funktioniert .... man könnte ja auch vergessen dabei seinen Namen zu nennen.
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Muggel90
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 09:14:47    Titel:
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@Haggis

Sicherheitsbeauftragten gibts da keinen, es gab auch nie ne Unterweisung, und da da jeder um seinen Job fürchten muß und draußen schon die nächsten Schlange stehen, biste gezwungen an der Maschine zu arbeiten !!
Und nen Monteur kommt NUR, wenn er auch nen Rep-Auftrag hat.....der muß bezahlt werden und wird von den Meistern in Auftrag gegeben. Da der aber selber an der Maschine falzt und da dran rumgefummelt hat, wird der kaum nen Monteur holen.....und nen Betriebsrat gibts da schon gar nicht !!....sonst würden da auch keine 12Std Nachtschichten gefahren Hau mich, ich bin der Frühling

....hab ihm jetzt gesagt, er solle die Fehler schriftlich beim Chef melden (logischerweise mit Durchschriften/Kopien etc.).....dann kann er wenigstens vorweisen seiner Meldepflicht nachgekommen zu sein....

...was kann man noch tun..???...ich finde sone Situation einfach zum Kotzen Wut

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Gabor
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 09:22:58    Titel:
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eine anonyme Meldung bei der Handwerkskammer oder noch besser beim Gewerbeaufsichtsamt, die kommen dann sogar unangemeldet zu einer Überprüfung und ich denke mal dass dann der Meiter ein problem bekommen könnte denn mir scheint so als wäre er für die Maschienen verantwortlich.

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Muggel90
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 09:29:01    Titel:
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...Gewerbeaufsichtsamt ...Hm ok....gute Idee !!


Das wird dann zwar sicherlich auf Schwiegervater zurückfallen....aber beweisen können sie es ja denn nicht. Kommen die denn gleich ??...oder brauchen die dafür erst noch lange, bis die sich die Firma da mal angucken ..??

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disco68
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 09:36:34    Titel:
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Der sogenannte Sicherheitsbeauftrage hat einen maximal 3 tägigen Lehrgang besucht und gar nix zu melden (da wird meistens der Dümmste hingeschickt). Aber bei Betrieben bis zu 20 Mitarbeitern kann der Unternehmer ( der immer der Verantwortliche ist, niemals ein Meister oder ein anderer in Arbeitsicherheit geschulter Mitarbeiter) sich selbst in der Arbeitssicherheit schulen lassen (das sogenannte Unternehmermodell). Dann braucht er nix weitres nachweisen. In Betireben ab 20 Mitarbeitern muß ein sogenannte Fachkraft für Arbeitssicheheit vorhanden sein, das kann der Unternehmer sein (hat er meist keine Zeit für, Lehrgang dauert viele Wochen), das kann (und sollte) auch ein Meister (Techniker /Ingenieur oder irgendeine sonstige höhergestellte Person sein) oder ein externer Sicherheitsdienstleister wird beauftragt. Diese Fachkraft für Arbeitsicherheit muß der Sache nachgehen und den Unternehmer schriftlich auf die Mißstände hinweisen. Dann sollte der Unternehmer reagieren im eigenen Interesse. Als letzte Möglichkeit die Berufsgenosseschaft anrufen, die behandeln solche Fälle sehr diskret und teilen dem Unternehmer auch nicht mit wer den Hiweis auf die Mißstände gegeben hat, obwohl dann in diesem Fall leider eindeutig ist woher der Hinweis kam.
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Muggel90
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 09:45:49    Titel:
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...jaja...

es MUß ja eigentlich auch 1x im Jahr ne Unterweisung stattfinden, in den verschiedenen Schichten ein Ersthelfer vorhanden sein, die Betriebsanweisungen für jedermann zugänglich aushängen, etc.....
Muß eigentlich....aber auch nur eigentlich !!!!
Ist aber nicht wirklich so..... Unsicher traurig

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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 09:51:12    Titel:
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das traurige ist, daß sich Genug finden würden, die den Job auch ohne Einweisung und trotz den von Dir beschriebenen Veränderungen machen würden... Saublöde Situation, das...
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 09:54:23    Titel:
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@Mauli

genau das ist das Problem...na mal sehen Schwiegervater ist jetzt 61 Jahre alt, für die Rente noch zu früh......

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Touareg
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 09:58:33    Titel:
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Meister's Finger falzen? Obskur

Wenn eine SiFak da ist, soll er die informieren. Übernimmt der Chef (Inhaber)
selber die Aufgaben der SiFak, dann den informieren.

Wenn der nix macht und es einen Unfall an der Maschine gibt, muss er
zahlen. Die BG wird ggf. verauslagen und sich die Kohle wiederholen.

Die Gewerbeaufsicht würde nach Info auf jeden Fall handeln, ebenso die BG.

Ist das in Berlin? Kenne einige Leute vom LaGetSi recht gut, könnte da was machen.

Gruß
andreas
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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 10:01:30    Titel:
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...jup Berlin !!
Ja

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BeitragVerfasst am: 24.08.2006 10:03:25    Titel:
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Auf jeden Fall den Mangel beim Meister SCHRIFTLICH anzeigen!
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