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Spurverbreiterungen ALU <-> Stahl ???

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6910 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.08.2006 17:11:06    Titel: Spurverbreiterungen ALU <-> Stahl ???
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Moin .... kurze Frage.

Kann ich ALU-Spurverbreiterungen mit STAHLfelgen kombinieren?

.... ODER....

muss das Material der SPV immer dem Material der Felgen entsprechen ???


Winke Winke Winke Winke Winke Winke
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BlueGerbil
Le gerbil plus bleu
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 17:15:54    Titel: Re: Spurverbreiterungen ALU <-> Stahl ???
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Achterl hat folgendes geschrieben:
Kann ich ALU-Spurverbreiterungen mit STAHLfelgen kombinieren?


Ja.

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sammy1600
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 17:45:09    Titel:
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Selbstverständlich!
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DoD
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 17:54:56    Titel:
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kannst du problemlos kombiniern, problematisch wäre es erst, wenn die Felgen und die Verbreiterungen unbehandelt wären, also deine Felgen nich lackiert wärn.

MfG Karsten
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6910 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.08.2006 18:02:21    Titel:
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Zusatzfrage:

Hab grad mal gemessen ........
Mit 60mm Verbreiterung pro Achse, würden meine 255 BFG MTs 13mm pro Seite überstehen.

Gibt es da schon Probleme mit der Obrigkeit oder ist das noch ok ???


Obskur Obskur Obskur
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 6910 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.08.2006 18:04:58    Titel:
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schau von oben drauf- wenn Du Lauffläche siehts, gibts Probleme.
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Strada
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 18:14:09    Titel:
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Laut meinem Prüfer hat er einen Ermessungsspileraum von bis zu 4,5mm, was dann noch drüber ist, wird´s nix traurig
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 18:31:17    Titel:
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Ermessemsspielraum 4,5mm ist Quatsch. @Maulwurfs Beitrag ist absolut Korrekt. im Winkel von 90grad Senkrecht auf die Abdeckungen gesehen muß die Lauffläche vollständig abgedeckt sein. Nicht mehr aber sicherlich nicht weniger.
Im Ermessensspielraum des Prüfers liegt wieviel Prozent des Umfanges abgedeckt sein muß! Dafür gibt es witzigerweise (Gott sei dank, aber vielleicht findet sich hierfür noch ein EU-Bürkrat) keine Vorgaben.


vinzenz

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Strada
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 18:36:59    Titel:
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Wenn du meinst, so sagte er es zu mir Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder?
Das ist aber auch schon 2 Jahre her, als ich damals die H&R Spurverbreiterung an meinem L hatte, fragte ich ihn, wie viel man noch raus könnte, das sagte er mir, er habe erst neulich welche eingetragen, da war der reifen knappe 5mm drüber, das war bei ihm die Grenze, mehr würde er nicht eintragen!
Aber vielleicht ticken ja die Uhren in Berlin anders Smile rotfl
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6910 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.08.2006 18:58:35    Titel:
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wie so oft wirds auch hier von TÜV zu TÜV einen Ermessensspielraum geben... YES
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Strada
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 19:00:03    Titel:
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Genau un 4.5mm sind ja auch nicht so viel :-)
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Henning
Standgasstuntman
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 19:10:53    Titel:
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vinzenz hat folgendes geschrieben:

Im Ermessensspielraum des Prüfers liegt wieviel Prozent des Umfanges abgedeckt sein muß! Dafür gibt es witzigerweise (Gott sei dank, aber vielleicht findet sich hierfür noch ein EU-Bürkrat) keine Vorgaben.


vinzenz


Oh doch, da gibt es was.

Den genauen Wortlaut bring ich nicht mehr zusammen, aber mir hat ein Tüvi das mal gezeigt.
Irgendwie war so war das:
Die Lauffläche muß auf dem gesamten Radumfang abgedeckt sein, der 40? mm oberhalb
des Radmittelpunktes liegt.
Es ging damals um 31er auf dem MD21, an dem keine Schmutzfänger montiert waren.
Er hat sie aber trotzdem eingetragen, nachdem er mir das Versprechen abgenommen hatte, diese wieder zu montieren.

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Henning
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 19:38:37    Titel:
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Henning, dann ist aber eigentlich keine Höherlegung mehr eintragungsfähig... kann der Wert -auf was auch immer bezogen- 40% gewesen sein? irgendetwas hab ich da auch mit 40 im Hinterstübchen...
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 19:46:42    Titel:
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Meine Damen, meine Herren

wir wollen uns doch hier sicherlich nicht streiten ob der oder jener TÜVer wie was warum abnimmt.
Aber es gibt grundsätzliche Regelungen für Grundlegende Sachen. Z.B. muß die nach STVZO vorgschriebene Beleuchtungsanlage 100% funktionieren. Ohne Risse in den Gläsern, Leuchtflächen etc. Da interessiert nicht ob ich 6, oder 12 oder 48 Zusatzscheinwerfer an meinem Auto habe. Allerdings sollten die nicht über die vorderen und seitlichen Begrenzungen des Fahrzeuges hinausragen und nicht mit der Serienmäßigen Beleuchtung aktiviert werden.

Und zu den Abdeckungen, ich habe und Maulwurf auch gesagt - Abdeckung der Lauffläche ! Man denke doch mal drüber nach ! Verdammt noch mal

Es gibt doch Reifen, wo die Reifenwand über die Lauffläche raussteht - und es gibt Reifen wo die Lauffläche ober die Reifenwandung steht !

Und wer jemals mit zu schmalen Abdeckungen im Dreck gefahren ist, wird tunlichst breitere Abdeckungen dranpappen und nicht über 4,5mm mehr oder weniger diskutieren.


vinzenz (der zum diesem Thema 100% aus praktischen Erfahrungen "klugscheißt")

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Henning
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BeitragVerfasst am: 27.08.2006 19:52:09    Titel:
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Maulwurf hat folgendes geschrieben:
Henning, dann ist aber eigentlich keine Höherlegung mehr eintragungsfähig... kann der Wert -auf was auch immer bezogen- 40% gewesen sein? irgendetwas hab ich da auch mit 40 im Hinterstübchen...


Ist, wie gesagt, schon lange her.
Es können auch 40% gewesen sein Unsicher
Aber irgend so ne seltsame Regelung gibt es wohl.

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Henning
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