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 Goldener User des Jahres!


Mit dabei seit Mitte 2005
...und hat diesen Thread vor 6926 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 07.09.2006 00:02:53 Titel: Wen darf man fotografieren? |
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Aus aktuellem Anlass:
darf ich den Investor für ein in den örtlichen Medien und der Bevölkerung heftig diskutiertes Projekt im Rahmen einer öffentlichen Bauausschuss-Sitzung fotografieren? Sollte doch dadurch möglich sein, dass er eine Person des öffentlichen Interesses ist, oder. Sonst hält er seine Nase ja auch bevorzugt in Richtung Kamera:
http://www.golf-saarlorlux.com/index.php?site=artikel_direct&themeid=7&artid=85
 | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician" |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 07.09.2006 00:07:06 Titel: |
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 Goldener User des Jahres!


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Verfasst am: 07.09.2006 00:20:55 Titel: |
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Danke, das hilft schon mal. Ich würde das so interpretieren: Wenn er z.B. Opfer eines Unfalls wird, darf ich ihn nicht fotografieren? Aber wenn er an einer Sitzung sozusagen öffentlich auftritt, dann sehr wohl, oder?  | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
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Verfasst am: 07.09.2006 00:23:01 Titel: |
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Kann ich speziell in dieser Frage nicht beantworten, da ich nicht weiss, wie sehr er Person öffentlichen lebens ist. Aber ich denke, Du kannst es wagen  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Ansprechpartner deluxe


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Berg bei Neumarkt
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler JKU 2.8 2. 110 SW Td4 2.2 3. 110 SW Td5 2.5 4. Range Rover V8 4.6 5. Discovery 2 6. Discovery 3 7. ATV BEAR 250 8. Buggy 2WD |
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Verfasst am: 07.09.2006 10:27:03 Titel: |
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GANZ einfach: Sorge dafür das auf dem Bild mehr als 8 Personen mit drauf sind. Dann ist es eine "Menschenmenge" und das ist rechtlich OK.
ER ist KEINE Person des öffentlichen Lebens und kann sehr wohl Fotos verweigern!
....ich musste diese Gesetze mal lernen.....
Grüsse
Peter | _________________ Peter Hochsieder | Nakatanenga 4x4-Equipment | Inhaber: Peter Hochsieder
| www.dachzelt24.de | www.nakatanenga.de | www.komischername.de | www.quickfist.de | |
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 Bin neu hier


Mit dabei seit Mitte 2006 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. will einen Serie kaufen |
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Verfasst am: 07.09.2006 14:50:52 Titel: |
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 Goldener User des Jahres!


Mit dabei seit Mitte 2005
...und hat diesen Thread vor 6926 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 07.09.2006 16:47:07 Titel: |
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Hmm, ich würde immer noch sagen, in Zusammenhang mit dem Projekt sollte das durch (4.2) gedeckt sein. Falls nicht, allemal durch (6)
Zitat: | (4.2) Relative Personen der Zeitgeschichte
Im Unterschied zu den absoluten stehen die relativen Personen der Zeitgeschichte nur eine begrenzte Zeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dies kann aufgrund eines relevanten Ereignisses, kraft ihrer Abstammung oder kraft ihres Amtes vorliegen. Teilnehmer an einem spektakulären Unfall zählen genauso zu dieser Personengruppe wie Schauspieler, Sportler, Showgrößen, Beteiligte an einem interessanten Prozeß, usw. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen ist grundsätzlich nur in dem Rahmen zulässig, insoweit sie durch die in Rede stehenden Ereignisse im öffentlichen Interesse stehen4.
...
(6) Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit. |
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