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Rechnungen stellen als Privatmann?
kann man das so ohne weiteres?


 
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böses auto
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...und hat diesen Thread vor 6873 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 31.10.2006 11:20:32    Titel: Rechnungen stellen als Privatmann?
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moin allerseits,

ich hätt da mal ne Frage, und zwar ist es so, dass ne Bekannte der Schwester von ner Freundin einer entfernten Verwandten von mir, kurzfristig gearbeitet hat (war Dienstleistung). Nun soll das ja auch entlohnt werden. Vertrau mir
Kann die gute jetzt einfach ne Rechnung stellen, obwohl sie nicht selbstständig gemeldet ist? Wie wird denn sowas versteuert bzw. abgerechnet?

Frank

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VT - #13
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 31.10.2006 11:22:24    Titel:
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Soviel mir bekannt ist , kann sie eine Rechnung bis 400,- EUR schreiben, darf aber die Mehrwertsteuer nicht ausweisen. Dies muß sie dann bei ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.

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flashman
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BeitragVerfasst am: 31.10.2006 11:30:01    Titel:
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Jepp. Keine MWst. erheben, das auf der Rechnung vermerken und die Einahme dann am Jahresende angeben. Gar kein Problem Winke Winke

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böses auto
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BeitragVerfasst am: 31.10.2006 11:34:07    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
...Gar kein Problem Winke Winke

Wenn das mit den 400,- € stimmt, dann doch Problem, bewegt sich wohl im knappen 10-fachen Bereich...

Oder kann man das dennoch so mit angeben?

Edit:
Die Gute hat sonst das Jahr nicht wirklich was verdient, kann man die 400,- € ggf. aufs Jahr hochrechnen?

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VT - #13
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murph
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1. 110 TD%
BeitragVerfasst am: 31.10.2006 11:44:36    Titel:
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wenn Sie glaub ich unter 6200 Öhre im Jahr bleibt, ist das glaub ich kein Problem

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Gruss,

murph.

was schief gehen kann geht schief.......

Ja,...ich bremse auch für Schwiegermütter
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BeitragVerfasst am: 31.10.2006 11:45:43    Titel:
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Huuuuh, Rechts- und Steuerberatung, glattes Eis. Jedoch ist meines Wissens das Jahreseinkommen ausschlaggebend für die Besteuerung.......
(...und das hört sich an wie eine freiberufliche nicht gewerbemeldepflichtige Tätigkeit........... Ich muss weg )

Ich habe nix gesagt... Heiligenschein
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 31.10.2006 12:10:12    Titel:
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Um sicherzugehen, sollte sie sich aber lieber beim Finanzamt erkundigen.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 31.10.2006 12:20:19    Titel:
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Hallo

die 400,-- Euro sind die Mini Jobber Grenze? Oder?


bei der MWSt geht es ja um die Vorrauszahlungspflicht,

wenn man Selbsständig ist sollte man eine Gewerbeanmeldung haben, ist dieser Sachverhalt für das FA interessant?

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BeitragVerfasst am: 31.10.2006 13:25:30    Titel:
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SpeedyB hat folgendes geschrieben:

das hört sich an wie eine freiberufliche nicht gewerbemeldepflichtige Tätigkeit...........

ja, das könnte denke ich wohl hinkommen!

Jahreseinkommen wird (incl. einiger "echter" Nebenjobs) so auf knapp 7500,- € hinauslaufen, wäre ja dooferweise über den 6200,- € Nee, oder?

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BeitragVerfasst am: 31.10.2006 15:49:13    Titel:
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böses auto hat folgendes geschrieben:
SpeedyB hat folgendes geschrieben:

das hört sich an wie eine freiberufliche nicht gewerbemeldepflichtige Tätigkeit...........

ja, das könnte denke ich wohl hinkommen!

Jahreseinkommen wird (incl. einiger "echter" Nebenjobs) so auf knapp 7500,- € hinauslaufen, wäre ja dooferweise über den 6200,- € Nee, oder?


Hallo

das eine hat mit dem anderen nicht zu tun,

die Grenzen im Steuerrecht für die Kleingewerbetreibenden beziehen sich ja auf die Vereinfachungen,

keine Vorrauszahlung der Umsatzsteuer,

vereinfachte Gewinn Verlustrechnung


mit dem Freiberufler, die klassischen sind schon Dienstleister in besonderer Form, ob da keine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht habe ich meine Zweifel
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OliverM
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BeitragVerfasst am: 02.11.2006 08:16:00    Titel:
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..das ist kein Problem , Rechnung schreiben , keine Mwst ausweisen , und die Rechnung bei der Einkommenssteuer als "zusätzliches Einkommen " angeben .
Umsatzsteuerpflichtig wird man eh erst ab einem Jahresumsatz von 17500,- Euro respektive 50.000 Euro .


Grüße
Oliver




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OliverM
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BeitragVerfasst am: 02.11.2006 08:18:24    Titel:
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...ach ja , habe ich noch vergessen , für solche kurzfristigen , einmaligen Arbeiten braucht man nicht zwangsläufig einen Gewerbeschein. Es sollte nur nicht regelmäßig sein , sonst gibt es mecker vom Fiskus .

Grüße
Oliver

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BeitragVerfasst am: 02.11.2006 11:10:44    Titel:
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@Oliver
Danke für die Info, das habe ich nun auch von anderer Seite so gehört, scheint also wirklich nicht so kompliziert zu sein.

Danke @all

Gruß Frank

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