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Lohnrecht, oder so ähnlich ??

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DoD
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...und hat diesen Thread vor 6829 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 11:11:04    Titel: Lohnrecht, oder so ähnlich ??
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Moin,
hoffentlich kennt sich irgendjemand hier damit aus, und zwar:
ich bin ja nun seid 1.9. Arbeitslos und hatte zu dem zeitpunkt knappe 190 Überstunden, die eigentlich mit der letzten Abrechnung ausgezahlt werden sollten, da kam aber nix mit, stattdessen sagt mein ehemaliger Chef zu mir, das er, für den Fall das die Versicherung nicht zahlt, mir ne Rechnung über 1100€ stellt, womit seine Schuld bei mir beglichen wär. . .

Die Rechnung setzt sich so zusammen, mir ist leider zum Schluss meines Arbeitsverhältnisses ein Missgeschick passiert, welches dann halt auf einen Gesamtschaden von etwa 1100€ kommt. Meine Frage jetzt, darf er das ?? also, meinen Lohn einbehalten, für den Fall das die Versicherung nicht zahlt, dieses Missgeschick ist nicht in meiner Freizeit oder ähnlichem passiert, sondern ganz normal während der Arbeit und nicht vorsätzlich. Was würdet ihr mir dazu empfehlen, die Leute mit denen ich bislang darüber gesprochen hab sagten nur, das er dazu eig kein Recht hätte und das ich mich ans Arbeitsgericht wenden sollte.

so, ich hoffe ich hab den Fall jetz in etwa klar geschildert, falls noch irgendwas fehlt, weißt mich da bitte drauf hin und ansonsten hoffe ich, das mir hier irgendjemand dazu was plausibles sagen kann. . .

MfG Karsten
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flashman
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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 11:15:42    Titel:
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Ich bin kein Fachmann, aber das Gesetz unterscheidet zwischen Unfall, Fahrlässigkeit und Vorsatz. Und nur im Fall von Vorsatz, musst Du selber dafür einstehen. Ansonsten bist Du als Arbeitnehmer automatisch nicht in Verantwortung zu nehmen, wenn Dir mal ein Fehler passiert. Dafür gibts eben die Versicherung und wenn die nicht zahlt, muss Dein Chef sich mit der auseinander setzen und nicht mit Dir Obskur

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 11:22:52    Titel:
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Zuerst zur Gewerkschaft, dann zum Gericht. Erste Instanz zahlt jeder selbst.... Winke Winke
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DoD
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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 11:58:53    Titel:
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flashi, also, vorsätzlich war das nich, da das gleichzeitig mein Kündigungsgrund war, da hätte ich zwar evtl gegen vorgehen können, aber das wollte ich dann auch nich, da ich nicht sonderlich viel von gehabt hätte, dann wär ich halt 4 Wochen später entlassen worden. . . Außerdem hab ich eigentlich recht gern da gearbeitet, aber, wenn man halt innerhalb eines Jahres etwa 2 Wochen Urlaub(ingesamt, am stück max 4Tage) bekommt schleichen sich halt sehr schnell Flüchtigkeitsfehler ein und manchmal können die richtig ins Geld gehn. . .

Aber, dann sollte ich evtl mal die Gewerkschaft dazu besuchen oder anrufen ??

Speedy, wie meinst das, erste Instanz zahlt jeder selbst ?? da ich ja nunmal arbeitslos bin und damit nicht über die besten Finanziellen Mittel verfüge muss ich größere Ausgaben irgendwie versuchen zu planen. ..

MfG
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 12:02:02    Titel:
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Wenn Du noch nicht drin bist, trittste fix ein, die Gewerkler haben (und zahlen) nen Anwalt für Dich, und der wird Deinem EX-Chef ordentlich was zu sagen haben von wg. Verstoß gegen so ziemlich alle Vorschriften und Pflichten, die man als AG hat... Winke Winke
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flashman
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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 12:09:21    Titel:
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Sach doch mal konkret, was Dir passiert ist Winke Winke

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zorro
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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 12:13:55    Titel:
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d.h. du hast keinen rechtsschutz seperat abgeschlossen?

klingt nach ziemlicher willkür deines chefs, in der hoffnung dass du dich nicht wehrst. also er muss sich gegen schäden die aus deiner angestelltentätigkeit entstehen selber versichern oder solche schäden selber tragen, die kann er nur bei sehr grober fahlässigkeit, respektive absichtlicher schädigung bei dir zurückklagen. gehalt einbehalten geht garnicht...wenn du nicht allen urlaub genommen hast steht dir da eigentlich auch ein entsprechender ausgleich zu...so sehr ich deine "akzeptanz" der kündigungsumstände menschlich verstehen kann, so sind sie rechtlich doch fragwürdig. lass dich unbedingt bei der gewerkschaft beraten - die helfen dir in jedem fall weiter - hast du zur vertragsauflösung/kündigung etwas unterschrieben? hoffe nicht...weil das ist auch ein beliebtes mittel der arbeitgeber dieser kategorie fakten zu schaffen die dann juristisch schwer umzustossen sind...

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Mäc Steffen
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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 12:22:16    Titel:
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Das erste Beratungsgepräch bei einem Anwalt ist kostenlos nimm das erstmal in anspruch und evtl. kannst du auch auf eine Entschädigung statt wiedereinstellung klagen. Vorausgesetzt du hast nichts unterschrieben auch nicht den Empfang der Kündigung den damit akzeptierst du diese. Aber so wie du das darstellt darf dein Ex-Chef den schaden nicht in Rechnung stellen.

Gruß Steffen

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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 12:31:00    Titel:
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Mäc Steffen hat folgendes geschrieben:
Das erste Beratungsgepräch bei einem Anwalt ist kostenlos
Gruß Steffen


Leider nicht! Aber ein guter Anwalt hat immer ein Formular zur Beantragung von "Beratungshilfe" parat..... Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 12:35:07    Titel:
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Überstunden?!

ich bin jetzt bei 467 = 58 Tage Nee, oder?
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DoD
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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 12:38:34    Titel:
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soo, okay, also, die Kündigung hab ich unterschrieben Nee, oder?
Rechtsschutz hab ich auch nicht abgeschloßen

zum geschilderten Fall :
also, wir hatten eine GSX-R600 neuestes Modell mit einer Garantiearbeit, vermeintlicher Ölverlust am Zylinderkopf, dazu hab ich mit dem Außendienstler von Suzuki gesprochen, dieser sagte, die Nockenwellenlagerböcke abnehmen, da diese unter Umständen porös sein könnten. Also, soweit zerlegt, Nockenwellen beiseite gelegt, Nockenwellenböcke überprüft, kein Fehler zu finden also wieder zusammen gebaut. darauf hin kam mein Chef bei mir an, nochmal zerlegen, irgendwo muss ja ein Fehler sein. wieder Nockenwellen raus, er selbst die Böcke überprüft, auch nix gefunden. Daraufhin hab ich dann mächtig Druck bekommen, die Kiste muss in kürzester Zeit wieder komplett sein. . .naja, beim Nockenwelleneinbau is die Steuerkette auf der Auslasswelle einen Zahn übergesprungen, ich habs übersehen, versuch zu starten, ein leises *klonk* alle 8 Auslassventile aufgesetzt. . .
als ich ihm das erzählte sprach er die Kündigung aus, war auf nen Donnerstag, den Samstag hab ich nochmal allein den Laden geschmissen, Montag war mein letzter Tag, Resturlaub abfeiern, 4Wochen frei. . .

also, Urlaub hab ich keinen mehr, "nur" die etwa 190 Überstunden die ich innerhalb dieses einen Jahres gesammelt hab. . .
also, gegen die Kündigung als solche wollte ich persönlich evtl gar nicht weiter vorgehen, da ich eh nicht vorhatte noch lange da zu bleiben, aber meine Überstunden hätt ich halt ganz gern bezahlt. . . Vielleicht sollte ich auch noch erwähnen, das ich zwischenzeitlich, da ich ab und zu doch recht knapp bei Kasse bin und daraufhin auch recht penetrant nerven kann Hau mich, ich bin der Frühling 200€ Abschlag in Bar bekommen hab, dafür hab ich allerdings nix unterschrieben

MfG
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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 12:43:18    Titel:
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Das ist doch wohl ein Scherz, oder? Wegen so einem kleinen Fehler, hat er Dich gekündigt? Das ist absolut nicht fahrlässig und einfach nur ein Flüchtigkeitsfehler, den er als Unternehmerrisiko tragen muss (bzw. seine Versicherung). Oder wer bekommt vom Kunden die Kohle? Nee, oder?

Ohne Scheiss, aber für diese Aktion hättest Du ihn auslachen müssen und darfst Dir das auf keinen Fall bieten lassen.

Es sei denn, Du warst eh ein schlechter Arbeiter und das nur die Krone einer Odysee von Fehlleistungen rotfl

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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 14:12:23    Titel:
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Das Arbeitsgericht ist grundsätzlich kostenlos! Du kannst da also jederzeit hingehen und genau das würd ich auch machen.


Kini

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Nie so tief bücken!

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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 15:34:35    Titel:
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die unterschrift auf einer kündigung bestätigt nur den erhalt.
es bleiben alle rechtsmittel offen.
man muß sogar unterschreiben um überhaupt dagegen vorgehen zu können.
alle klauseln in der kündigung oder arbeitsvertrag die eine akzeptanz dieser mit einer unterschrift fordern sind nix wert.
geh zum arbeitsgericht, lass dich beraten und stelle einen rechtsbeihilfeantrag. kostet nix.
auch wenn du fünf linke daumen hast und nur scheiße gebaut hast muß er dich vorher zwei mal aus dem selben grund abmahnen, bevor er kündigen kann.
zwei monatslöhne sind als abfindung üblich, bei gravierenden fehlern bei der entlassung auch mehr.

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1. Terrano
BeitragVerfasst am: 16.11.2006 15:39:30    Titel:
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so wies ausschaut hat er die kündigungsfrist auch nicht eingehalten.
eigentlich kannst du morgen wieder in die arbeit gehen.

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