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Oldtimer-Kennzeichen


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6818 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.11.2006 20:53:15    Titel: Oldtimer-Kennzeichen
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unser LJ ist BJ 03/82

Kann ich den als Oldtimer mit der roten Nummer zulassen?

Kann ich das einfach so auf der Zulassungsstelle tun oder muss ich irgendwas beachten?

Welche Vorteile bringt mir das genau, steuer- und versicherungsfrei?

Kein TÜV mehr nötig? gefunden, Haupt- und Abgasuntersuchung muss auch
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 6818 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.11.2006 21:00:23    Titel:
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hier steht alles drin:
http://www.de.tuv.com/de/produkte_und_leistungen/mobilitaet/fahrzeuguntersuchungen_stationaer/rund_ums_fahrzeug/oldtimer.html

denk aber dran, das das rote kennzeichen nur für überfüührungen und oldtimer treffen und so gedacht ist. wenn die dich damit beim einkaufen erwischen bist du dran. hier in HH kontrollieren die das wie die bekloppten.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 27.11.2006 21:06:14    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:

denk aber dran, das das rote kennzeichen nur für überfüührungen und oldtimer treffen und so gedacht ist. wenn die dich damit beim einkaufen erwischen bist du dran. hier in HH kontrollieren die das wie die bekloppten.


ja, das hab ich mir auch schon überlegt ... weil sicher, irgendwie kann man immer zu ner Veranstaltung unterwegs sein oder zu ner Probefahrt ... aber wenn Junior mit dem Auto mal fahren sollte, macht das wenig Sinn mit der 07er-Nummer
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Kini
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Fahrzeuge
1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 27.11.2006 21:49:01    Titel:
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Was Du brauchst ist nicht die rote 07er Nummer, sondern ein H-Kennzeichen. Ich glaub Zorro hat so eins auf seinem halben Landy.

Kann alerdings sein, daß Dein Auto dazu 30 Jahre alt sein muß. DAnn muß vom TÜV Oldtimer-Zustand bestätigt werden (also nicht ne total vergammelte ein-halbes-Jaht-tu-ichs-noch-Kiste) und dann kannst ganz notrmal damit rumfahren.

Kini

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 6818 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.11.2006 21:50:40    Titel:
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H gibts erst mit 30 jahren. der wagen muss dann auch im originalzustand sein und der tüv muss dir dieses vor der zulassung bestätigen. AU muss mit nem oldi übrigens jährlich gemacht werden...zumindest hier in HH.
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Henning
Standgasstuntman
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz


Fahrzeuge
1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.11.2006 21:53:40    Titel:
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07er gibts ab 20 Jahre, H-Kennzeichen ab 30 Jahre. Ja

Ab nächstem Jahr auch das 07er erst mit 30 Jahren traurig



Zitat:
07-Kennzeichen
Neuregelung für das Rote 07er-Kennzeichen
In seiner Sitzung vom 10. Februar 2006 hat der Bundesrat entschieden, die Altersgrenze für die Vergabe des Roten 07er-Kennzeichens ab 2007 auf 30 Jahre festzuschreiben, wobei ab jenem Zeitpunkt in Bezug auf die Baujahresgrenze also kein Unterschied mehr zwischen dem Roten 07er- und dem H-Kennzeichen gegeben sein wird.

Die Oldtimer-Szene konnte sich mit ihren Argumenten für die Änderung auf eine 25-Jahre-Regelung für das Rote 07er-Kennzeichen gegenüber den politischen Instanzen nicht durch­setzen, diese Entwicklung war allerdings speziell im Fall des Roten 07er-Kenn­zeichens abzusehen.

In der Politik war das Rote 07er-Kennzeichen nie besonders beliebt, ja, es war damals fast überraschend, dass es überhaupt bewilligt wurde.

Tatsächlich stand das Rote 07er-Kennzeichen vor fast exakt drei Jahren, also im Frühjahr 2003, schon einmal ganz kurz vor dem Aus. Ohne die gezielte Arbeit und Argumen­ta­tionen des DEUVET bei den verschiedenen zuständigen Ministerien und Behörden hätte das Rote 07er-Kennzeichen in der bislang genutzten Form schon lange nicht mehr existiert. In einzelnen Bundesländern erhielten klassische Fahrzeuge mit einem Alter von 20 Jahren schon in der Vergangenheit von den Zulassungsbehörden kein Rotes 07er-Kennzeichen

Nun hat der Bundesrat die Reißleine gezogen. Das Wehklagen ist zwar verständlich – Verluste lieb gewonnener Einrichtungen und Möglichkeiten sind immer mit Trennungs­schmerz verbunden –, doch niemand, der sich in den vergangenen zehn Jahren tiefer gehend mit der Materie befasst hat, kann ernsthaft überrascht sein. Eine Vereinheitlichung der Baujahresgrenze war unabdingbar. Denn mit der Einführung des H-Kennzeichens wurde der Begriff des Oldtimers auf 30 Jahre festgelegt (siehe hierzu auch Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2003, Az. 6 A 256/01).

Die Legislative hat ihre Entscheidung getroffen. Dem DEUVET obliegt es jetzt, die Exekutive – welcher die praktische Umsetzung der Vorgaben obliegt – mit Informationen bezüglich des Roten 07er-Kennzeichens zu versorgen. Denn: Noch ist die Zuteilung möglich, das endgültige Aus wird erst für März 2007 erwartet. Bis dahin aber könnten Besitzer klassischer Fahrzeuge bis zu einem Alter von 20 Jahren ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen beantragen. Ein Unterschied zwischen 07er- und H-Kennzeichen besteht weiterhin in Bezug auf Nutzung und Zulassung von mehreren Fahrzeugen.

Augenblicklich gibt es in Deutschland übrigens 150.000 H- sowie 40.000 Rote 07er-Kennzeichen.

Oldtimer-Besitzer, die ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen nach den bisherigen Bestimmungen der Zulassungsverordnung haben, dürfen dieses auch nach der Änderung auf 30 Jahre behalten, selbst wenn ihr Fahrzeug zwischen 20 und 29 Jahre alt ist (Besitzstandswahrung).

Der DEUVET empfiehlt also, die dementsprechenden Fahrzeuge schnellstens bei den Zulassungsbehörden vorzuführen und ein Rotes 07er-Kennzeichen zu beantragen.


Abschließend noch ein paar Erklärungen zur Entwicklung der Entscheidung:

Bevor das H-Kennzeichen eingeführt wurde – das war übrigens 1997 unter dem damaligen Verkehrsminister Matthias Wissmann – gab es Diskussionen darüber, ob die Altersgrenze nun auf 25 oder gar 35 Jahre festgelegt werden sollte. Die dann angewandte und umgesetzte 30-Jahre-Regelung war ein politischer Kompromiss, für den der DEUVET allerdings zahlreiche handfeste Argumente lieferte.

Aus dieser damaligen Entscheidung erklärt sich nun teilweise die Anhebung der Alters­grenze für die Erteilung des Roten 07er-Kennzeichens auf 30 Jahre. Wäre damals die Entscheidung beim H-Kennzeichen für die 35 Jahre gefallen, dann hätte der Vorschlag, die Altergrenze für das Rote- 07er-Kennzeichen auf 25 Jahre festzuschreiben – wie es auch der auf der DEUVET-Generalversammlung im März 2005 als Vorschlag entschieden wurde –, eine Chance gehabt. So aber waren den Politikern 20 Jahre zu wenig „alt“. Auch deshalb fiel die klare Entscheidung des Bundesrates für eine gemeinsame 30-Jahre-Regelung aus.

Hinzu kommt: Diejenigen, welche die Rote 07er als Möglichkeit gesehen haben, ihr stark restaurierungs- oder wenigstens pflegebedürftiges Fahrzeug im Alter von 20 Jahren oder mehr günstig durch die Lande zu fahren, sind jetzt unter denen, die mit am lautesten aufheulen. Doch gerade sie haben die Verbandsarbeit nie unterstützt. Im Gegenteil: Deren Handeln hat wohl auch zum schlechten Image des 07er-Kennzeichens beigetragen. Mit 07er-Kennzeichen fuhren in den Augen vieler Verkehrsteilnehmer vor allem minderwertige Autos herum. Und dieses Image hatte sich auch bis in die politischen Instanzen herumgesprochen.

Ziel muss es sein, denjenigen, die einen Youngtimer aus „hehren“ Absichten bewegen und pflegen (also mit Enthusiasmus und der Absicht, technisches Kulturgut zu erhalten und nicht aus reinen und offensichtlichen Gründen der praktischen Kostenersparnis), Schutz und die notwendige Unterstützung zu geben.




Quelle: http://www.deuvet.de

_________________
Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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BeitragVerfasst am: 28.11.2006 09:26:55    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:
Was Du brauchst ist nicht die rote 07er Nummer, sondern ein H-Kennzeichen. Ich glaub Zorro hat so eins auf seinem halben Landy.

Kann alerdings sein, daß Dein Auto dazu 30 Jahre alt sein muß. DAnn muß vom TÜV Oldtimer-Zustand bestätigt werden (also nicht ne total vergammelte ein-halbes-Jaht-tu-ichs-noch-Kiste) und dann kannst ganz normal damit rumfahren.

Kini


nö, der LJ ist doch noch keine 30 Jahre alt Vertrau mir

das is keine olle Rostkarre Vertrau mir Nööö
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

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BeitragVerfasst am: 28.11.2006 09:28:14    Titel:
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Henning hat folgendes geschrieben:
07er gibts ab 20 Jahre, H-Kennzeichen ab 30 Jahre. Ja

Ab nächstem Jahr auch das 07er erst mit 30 Jahren traurig


sehr interessant, dann kann ich mir das abhaken
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Summi
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Mit dabei seit Mitte 2005
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Fahrzeuge
1. Suzuki SJ 410 Van
2. Suzuki SJ 410 Cabrio
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6. Ford Escort
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9. noch ein Citroen 2CV
10. Renault Clio
11. Kawasaki GPZ 305 Cafe
12. Ford Taunus
BeitragVerfasst am: 28.11.2006 09:46:19    Titel:
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Ein H- Kenzeichen kostet (soweit ich weiß) 190 € Steuern pro Jahr, das rote Kennzeichen ebenso. Und die 800 ccm vom LJ kosten 200€ Steuern pro Jahr...

Tschau
ULI
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