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Discovery I und Hardyscheibe
wie wird man sie am besten los?

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vishnu
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006 11:39:23    Titel:
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Die originale Kardanwelle hat 1 Kreuzgelenk auf der Getriebeseite und die HArdyscheibe auf der Diffseite.

Die unsrige Welle hat je 1 Kreuzgelenk auf der Getriebeseite und 1 Kreuzgelenk auf der Diffseite plus dem neuen Flansch der aufs Diff geschraubt wird.

Eine Doppelgelenkkardanwelle ist was ganz anderes. Diese besitzt 3 Kreuzgelenke und ein Gleichlaufgelenk im Doppelgelenk.

Das ist eine Doppelgelenkkardanwelle:



Das ist eine Weitwinkelwelle:



@Disco

Der Text von Flashi bezieht sich allgemein auf Veränderungen am Fahrzeug, ich hab jetzt bloss keine Lust zum Suchen, haben Feiertag.... YES
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...und hat diesen Thread vor 7003 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.12.2006 11:44:05    Titel:
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Ahhhhhhhhhhhhh YES

Und das ist das Doppelgelenk auf das auch Fenderfahrer scharf sind.
Schuppen fallen von den Augen!

Gruss,
Bond- bisserl schlauer als eben
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vishnu
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006 11:58:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Und das ist das Doppelgelenk auf das auch Fenderfahrer scharf sind.


...auch Rangefahrer, Discofahrer, G-Fahrer, Nissanfahrer, Santanafahrer, Toyotafahrer und auch Samurais.... Vertrau mir
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flashman
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006 12:15:28    Titel:
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vishnu hat folgendes geschrieben:
Klar darfst du fahren, Flashi hat doch hier immer seinen schönen Text am laufen, der klar macht dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt..


Um Gottes Willen: nein Obskur
Meine Info sagt aus, dass der Versicherungsschutz nicht erlischt. Die ABE ist natürlich formal gesehen erstmal futsch, wenn man sowas umbaut.

Interessant wirds erst, wenn der Unfall aufgrund des Umbaus passiert ist. Dann wird man "Dich" (als Fahrer) in beschränkten Regress nehmen, aber auch nur dann. Winke Winke

Infos zu Kardanwellen am Landy, inkl. erklärender Geometriefoddos (und Preisen von Tom Woods): http://www.4xshaft.com/Landrover.html Winke Winke

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vishnu
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006 12:20:56    Titel:
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NA dann hab ich deinen Text falsch in Erinnerung...*kleinlaut*
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flashman
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006 12:37:38    Titel:
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vishnu hat folgendes geschrieben:
NA dann hab ich deinen Text falsch in Erinnerung...*kleinlaut*


Ich würde doch nie schreiben, dass die ABE erhalten bleibt, wenn man Sachen am Strang oder gar den Stabi modifiziert - formell gesehen.

Allerdings in erster Instanz, interessiert sich kein TÜV-Prüfer für den Typ einer Welle. Stabis ja / nein aber schon

Und in zweiter Instanz der Betrachtung, bedeutet eine erloschene ABE (die übrigens garantiert 75% aller Foristen nicht mehr haben), nicht gleich, dass der V-Schutz erlischt (in Deutschland). Der ist nur bei Vorsatz eines Unfalls futsch, wenn ich also absichtlich ein andere Fahrzeug ramme und nicht, wenn ein Umbau Auslöser war, der eigentlich sicher sein sollte.

In dritter Betrachtungstiefe, unterscheidet das Gericht / Versicherung wie folgt:

1. Umbau hat zum Unfall beigetregen und war nicht vom TÜV abgesegnet: Regressanspruch an den Fahrer. Der kann wiederum unter Umständen den hersteller in Pflicht nehmen.

2. Umbau hatte gar nix mit dem Umbau zu tun: Versicherung zahlt voll, niemanden interessiert der Umbau. Klassisches Beispiel: anderer Endtopf etc

Flashi Winke Winke

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vishnu
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006 12:44:30    Titel:
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Dann war das wohl die Sache mit dem Versicherungsschutz die ich falsch in Erinnerung hatte.

Hier geht es ja um den Stabi, bzw. dessen Abbaus.

Nur, wie ist das bei Fahrzeugen welche MIT und OHNE Stabis ausgeliefert werden, und das nirgends vermerkt ist ob der jetzt serienmässig einen dran hatte oder nicht?

Selbst LR kann dir im Nachhinein nicht mehr sagen ob dein Model einen Stabi dran hatte, geschweige denn ein Dritter.
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...und hat diesen Thread vor 7003 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.12.2006 12:47:40    Titel:
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Ich kapituliere... Keine Stabigrundsatzdiskussion, bitte Ich kapituliere...
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flashman
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006 12:51:02    Titel:
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Bondgirl hat folgendes geschrieben:
Ich kapituliere... Keine Stabigrundsatzdiskussion, bitte Ich kapituliere...


Stabi? Unsicher
sorry, hatte die letzten Seiten nicht gelesen, bezog mich nur auf die K-Wellen und wollte den Hinweis von Vishnu zwischendurch aufklären, was mich betrifft Ja

Stabi hatte ich nur zufällig als Argument für ne Veränderung, die TÜV Segen braucht, drin Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 13.12.2006 12:38:51    Titel:
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REAR PROPSHAFT DISCO 1 TO LA081991
mit der Teilenummer: FRC8387

Also die Welle ohne Hardy. Passt die nicht einfach rein? Smile

Am WE in einem Gespräch gab dann nochmal jemand zu bedenken ob das ATG nicht die Dämpfung der Hardyscheibe braucht?
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BeitragVerfasst am: 13.12.2006 12:43:08    Titel:
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Ach ja, wissend dass es dann keine Weitwinkelteller sind. Nur obs passt. Smile
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vishnu
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BeitragVerfasst am: 13.12.2006 12:53:28    Titel:
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Nein, passt nicht einfach rein, du brauchst noch den anderen Flansch, welcher anstelle des Originalflansches ins Diff geschraubt wird, ne neue Hochdrehmoment-Sicherungsmutter und die 4 Schrauben welche beim Umbau mehr gebraucht werden.

Nein, das ATG braucht keine "Dämpfung"....welches ATG auf dieser Welt braucht bitte eine Dämpfung im Antriebsstrang?
Obskur
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BeitragVerfasst am: 13.12.2006 14:08:23    Titel:
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Merci Dir sehrvielmal Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 13.12.2006 14:51:09    Titel:
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vishnu hat folgendes geschrieben:
Nein, das ATG braucht keine "Dämpfung"....welches ATG auf dieser Welt braucht bitte eine Dämpfung im Antriebsstrang? Obskur


Keins, völlig richtig rotfl

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BeitragVerfasst am: 15.12.2006 12:01:25    Titel:
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Bondgirl hat folgendes geschrieben:
REAR PROPSHAFT DISCO 1 TO LA081991
mit der Teilenummer: FRC8387

Also die Welle ohne Hardy.


Wie teuer kostet die?

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