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Wiederanmeldung stillgelegter Fahrzeuge
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6796 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.12.2006 11:50:57    Titel: Wiederanmeldung stillgelegter Fahrzeuge
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Da mich das Thema im Rahmen meines V8 Projektes betroffen hat, habe ich grad zufällig einen Artikel in der Januarausgabe der "Oldtimer Markt" gelesen.

Hierrin wird gesagt, dass seit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung am 1. März 2006, stillgelegte Fahrzeuge nicht wie bisher nach 1,5 Jahren aus dem KBA-Rechner gelöscht werden, sondern nun erst nach 7 Jahren.
Zudem hat der DEUVET erreicht, dass diese Frist nun auf Fahrzeuge ausgedehnt wird, die nach dem 5.August 2005 stillgelgt wurden.
Für eine Wiederzulassung dieser Fahrzeuge ist nur eine normale Hauptuntersuchung nötig.


Mir hilft das leider nichts mehr da mein V8 schon vor dem 5.08.05 stillgelgt war. traurig traurig traurig


Vielleicht hilft das ja aber jemanden von Euch weiter ? Winke Winke Winke Winke Winke Winke
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 6796 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.12.2006 12:07:25    Titel:
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Danke für die Info- betrifft u.U. den Mud90 Knuddel Winke Winke
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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BeitragVerfasst am: 27.12.2006 12:27:39    Titel: Re: Wiederanmeldung stillgelegter Fahrzeuge
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Achterl hat folgendes geschrieben:

Hierrin wird gesagt, dass seit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung am 1. März 2006, stillgelegte Fahrzeuge nicht wie bisher nach 1,5 Jahren aus dem KBA-Rechner gelöscht werden, sondern nun erst nach 7 Jahren.
Zudem hat der DEUVET erreicht, dass diese Frist nun auf Fahrzeuge ausgedehnt wird, die nach dem 5.August 2005 stillgelgt wurden.
Für eine Wiederzulassung dieser Fahrzeuge ist nur eine normale Hauptuntersuchung nötig.


Die Regelung mit nur Hauptuntersuchung tritt aber erst ab 1.3 oder 1.4. 2007 in Kraft.

Habe selbst Anfang November meinen Chero mittels Vollabnahme/Wiedererfassung (weil der über 2 Jahre abgemeldet) ins rennen gebracht.
Also noch ein bissel warten, dann sollte es kein Thema sein.

vinzenz

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ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung !
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 27.12.2006 16:01:27    Titel:
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@achterl: Stimmt nicht ganz. Die 7 Jahre gelten nur für Fahrzeuge, die nach dem 01.03.2007 abgemeldet werden. Vertrau mir

Für alle anderen bleiben die 1,5 Jahre.

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BeitragVerfasst am: 27.12.2006 18:37:51    Titel:
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chrissy hat folgendes geschrieben:
@achterl: Stimmt nicht ganz. Die 7 Jahre gelten nur für Fahrzeuge, die nach dem 01.03.2007 abgemeldet werden. Vertrau mir

Für alle anderen bleiben die 1,5 Jahre.



Asche auf mein Haupt! Stimmt - hab die Aussage des Artikels falsch gedeutet. Winke Winke
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 27.12.2006 20:04:45    Titel:
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ähm - will ja niemanden auf die Füße treten - aber gibt es nicht einen Link auf den eigentlichen Verordnungstext/Gesetzestext/Anordnungstext..... oder etwas irgendwas Verbindliches. Irgendwie stößt mir auf, das jeder, z.B. auch dieses Thema irgendwie so interpretiert wie es persönlich am besten passt.

Das

(wieso schwirren den jetzt (Dezember) Mücken durch die Gegend ?!)

fällt mir in in den letzten Jahren ja sowieso auf.

Irgend welche schwammigen Gestze/Verordnungen.....usw. geistern rum - alle Wissen Alles -- und Keiner was Genaues.
Jedes sogenannte "Fachmagazin", Organisation, Profi-Forum......und, und interpretiert das beste für sich.
Beispiel ? Winterreifenverordnung ! Das ist das Beste nach der Flaschenpfandorgie.

Bitte jetzt nicht falsch verstehen - ich will´s eigentlich genau wissen, das gesammte Procedere, genau zu dem hier angesprochenen Thema, weil mein E150 im nächsten Sommer laufen soll - der seit 2001 völlig demontiert und traurig auf seine Wiederbelebung hofft !

vinzenz

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BeitragVerfasst am: 27.12.2006 20:10:59    Titel:
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Steht doch klipp und klar oben in meinem 1. Beitrag. Hab mich halt nur im Jahr geirrt!

Da bastelt sich niemand irgend etwas!
Hast Du keine Geschenke bekommen, oder liegt Dir der Weihnachtsbraten immernoch quer? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder?
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 27.12.2006 20:45:19    Titel:
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Achterl hat folgendes geschrieben:
Steht doch klipp und klar oben in meinem 1. Beitrag. Hab mich halt nur im Jahr geirrt!

Da bastelt sich niemand irgend etwas!
Hast Du keine Geschenke bekommen, oder liegt Dir der Weihnachtsbraten immernoch quer? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder?


was denn jetzt los ? Klip und Klar ist gar nichts - der eine so der andere so - wo ist eine verbindliche Quelle ?

Entweder hast du jetzt meinen Beitrag nicht komplett gelesen (kann ja vor kommen, geht mir ja manchmal auch so (nicht bei eigenen Beiträgen, bei anderen kanns ja vorkommen), wieso aber jetzt die Agressivität ?

Und nochmal zu "Klip und Klar" - es gibt mittlerweile etliche sogenannte Prüforganisationen, dazu noch regional unterteilt - und da legt jeder Verein es mit Sicherheit nach "eigenen Ermessen aus" und du als Bürger kannst die Suppe auslöffeln. Soviel zu "Klip und Klar" so wie Flaschenpfand, Winterreifen, Beleuchtung Hausnummer..... usw.

Das Essen zu den Feiertagen war übrigens vorzüglich, da liegt nichts quer und der Whisky Vorzüglich - leider alle, leer, NaDa - aber vielleicht können wir ja mal Gemeinsam einen leckeren schlürfen ?!


vinzenz (in Frieden)

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chrissy
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BeitragVerfasst am: 28.12.2006 08:43:06    Titel:
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Hi Vinzenz!
Wir, als Autohaus, haben von der Zulassungsstelle eine schriftliche Mitteilung darüber bekommen. Deshalb weiß ich das sicher.
Wie Achterl schon sagte: er hat sich am Datum geirrt, da wird und wurde nicht´s "dazuinterpretiert".

Mit der Winterreifenverordnung ist auch alles ganz klar: du mußt die den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung drauf haben. Heißt im Klartext: bei Schnee oder Eis -> Winterreifen. Punkt.

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