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 Vinzenz sein Anwalt...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Paderborn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suzuki SJ 410 Van 2. Suzuki SJ 410 Cabrio 3. Yamaha XT 550 4. Honda MTX 80 R 5. Citroen 2CV 6. Ford Escort 7. Ford Ranger 8. Mazda MX 5 Na Miata 9. noch ein Citroen 2CV 10. Renault Clio 11. Kawasaki GPZ 305 Cafe 12. Ford Taunus |
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Verfasst am: 28.02.2007 11:48:41 Titel: |
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cooljango hat folgendes geschrieben: | Die Hinterachs Lenkung kann man eintragen lassen. Deshalb auch die Sperrventile und Achsjustierung.
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Schon klar, aber dann darf der (meines Wissens) nur noch maximal 62 km/h fahren, oder?
cooljango hat folgendes geschrieben: |
Zulassen werde ich den Mog aber eh nicht. Brauche ich nicht, wenn ich mal ne Probefahrt oder Überführungsfahrt machen möchte, habe ich ne rote Nummer. |
Daran habe ich nicht gedacht.
ULI | |
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 ex Cooljango


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Königsbrunn Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6728 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 28.02.2007 12:14:24 Titel: |
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Summi hat folgendes geschrieben: | cooljango hat folgendes geschrieben: | Die Hinterachs Lenkung kann man eintragen lassen. Deshalb auch die Sperrventile und Achsjustierung.
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Schon klar, aber dann darf der (meines Wissens) nur noch maximal 62 km/h fahren, oder?
cooljango hat folgendes geschrieben: |
Zulassen werde ich den Mog aber eh nicht. Brauche ich nicht, wenn ich mal ne Probefahrt oder Überführungsfahrt machen möchte, habe ich ne rote Nummer. |
Daran habe ich nicht gedacht.
ULI |
Da habe ich aber auch etwas gehört von 62 km/h.
Wo kann man da nachlesen rein aus Info?
Ich habe diesbezüglich eine generelle Geschwindigkeitseinschränkung bei Hydraulischen Lenkungen gehört.
Gruss | |
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 Vinzenz sein Anwalt...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Paderborn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suzuki SJ 410 Van 2. Suzuki SJ 410 Cabrio 3. Yamaha XT 550 4. Honda MTX 80 R 5. Citroen 2CV 6. Ford Escort 7. Ford Ranger 8. Mazda MX 5 Na Miata 9. noch ein Citroen 2CV 10. Renault Clio 11. Kawasaki GPZ 305 Cafe 12. Ford Taunus |
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Verfasst am: 28.02.2007 13:00:31 Titel: |
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cooljango hat folgendes geschrieben: |
Da habe ich aber auch etwas gehört von 62 km/h.
Wo kann man da nachlesen rein aus Info?
Ich habe diesbezüglich eine generelle Geschwindigkeitseinschränkung bei Hydraulischen Lenkungen gehört.
Gruss |
Jepp, 62 km/h ist die generelle maximal mögliche zulässige Höchstgeschwindigkeit für hydraulische Lenkungen, z.B. bei schnellen Traktoren oder Mobilkräne sieht man öfters das Schild 62 km/h.
Ich kann zuhause mal nachschauen, wo das steht.
Tschau
ULI | |
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 ex Cooljango


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Königsbrunn Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6728 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 28.02.2007 15:58:16 Titel: |
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