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Auto in Polen anmelden ?
geht das ?


 
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imdek
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...und hat diesen Thread vor 6699 Tagen gestartet!


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1. LandCruiser 100
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 10:42:01    Titel: Auto in Polen anmelden ?
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Es ist warschinlich möglich, das Auto in Polen zuzulassen (Ich habe Freunde , die da wohnen) . Zoll+Versicherung+Steuer - kostet viel weniger, als hier. TUV-Kramm fähllt praktisch aus. Okay, Ich bin danach nicht der Eigentumer - ist aber egal.

Es geht natürlich nicht um Alltagsauto, sondern um Trophy-Gerät, der wird hauptsätzlich in einer Garage stehen, ab und zu teilnehmen und vielleicht 1 mal pro Monat duch Stadt gefahren.

Geht das ? Was für Nachteile hat so'ne Lösung ?

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vishnu
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 11:40:37    Titel:
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Nachteil ist wohl der dass dir dann das Fahrzeug nicht mehr gehört.

Wenn das Fzg. eh auf einen in Polen wohnhaften Menschen dort angemeldet wird ist alles stubenrein.

Nur du darfst nichts im Ausland anmelden, ausser du hast da nen Zweitwohnsitz und bist einen Tag mehr jährlich in Polen als in D.
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imdek
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 11:49:14    Titel:
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vishnu hat folgendes geschrieben:
Nachteil ist wohl der dass dir dann das Fahrzeug nicht mehr gehört.

Ok, das kann man lösen - wie z.B. einen Dokument erstellen mit Hilfe von Rechtsanwalt in Polen, dass das Auto doch mir gehört - zugelassen wird's nicht auf meine Name. Oder sowas in dieser Richtung.

vishnu hat folgendes geschrieben:

Wenn das Fzg. eh auf einen in Polen wohnhaften Menschen dort angemeldet wird ist alles stubenrein.

Nur du darfst nichts im Ausland anmelden, ausser du hast da nen Zweitwohnsitz und bist einen Tag mehr jährlich in Polen als in D.

Ist klar, das Auto wird angemeldet an einem Einheimishen da.

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vishnu
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 14:11:17    Titel:
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Ich weiss nicht wie das in Polen geregelt ist, in D z.B. muss die Person auf welche das Auto zugelassen ist nicht identisch sein mit der person welcher das Auto gehört.

Kann sein dass bei der Ummeldung nach Polen ein Kaufvertrag zwischen dir und dem Zulasser existieren muss.

Im Grunde handelt es sich um eine ständige Leihgabe... Heiligenschein

Im Ernst, wenn das Auto nicht auf dich zugelassen wird, und wie du das mit nem Kumpel regelst ist ja deine Sache, ist das ne völlig legale Geschichte.

Winke Winke
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Henning
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 15:48:56    Titel:
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Schau mal hier

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Henning
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imdek
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 16:49:30    Titel:
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Henning hat folgendes geschrieben:
Schau mal hier


Zitat:
Laut der Gesetgebung, vestoßt du gegen das Gesezt in dem Moment, wo Du als in deutscland permanent lebende Person ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fährst. Ist blöd aber, so ist es halt.


hm. z.B Ich wohne hier, mein Bekannter aus Polen kommt zum Besuch - und sagt "fahr mal meine Auto, fühl dich wie die Kiste fährt" - und Ich darf's nicht ???
(natürlich ist das Auto versichert, hat "Grüne Karte").

Was ist denn der Utrescheid zum Auto-Verlei ? Man kann eine auto in Frankreich mieten bei SIXT oder so ähnlich und hier fahren, soweit Ich weiß. Oder darf man's auch nicht ???

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Henning
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 17:03:53    Titel:
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imdek hat folgendes geschrieben:
Henning hat folgendes geschrieben:
Schau mal hier


Zitat:
Laut der Gesetgebung, vestoßt du gegen das Gesezt in dem Moment, wo Du als in deutscland permanent lebende Person ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fährst. Ist blöd aber, so ist es halt.


hm. z.B Ich wohne hier, mein Bekannter aus Polen kommt zum Besuch - und sagt "fahr mal meine Auto, fühl dich wie die Kiste fährt" - und Ich darf's nicht ???
(natürlich ist das Auto versichert, hat "Grüne Karte").

Was ist denn der Utrescheid zum Auto-Verlei ? Man kann eine auto in Frankreich mieten bei SIXT oder so ähnlich und hier fahren, soweit Ich weiß. Oder darf man's auch nicht ???


Laut sog. Doppelbesteuerungsabkommen mußt du als deutscher Staatsbürger bei
der Nutzung eines im Ausland zugel. KFZ die in D gültige KFZ-Steuer entrichten.
Dies eigentlich auch schon bei 1-tägiger Nutzung.

Tust du dies nicht, begehst du eine Straftat. ( Steuerhinterziehung )

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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 17:09:24    Titel:
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http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/index.html

KraftStG §1 (1)
Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt:
1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000 Kilogramm.....

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Falk
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 17:14:06    Titel:
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Na ja ....... die Möglichkeit aus dem Verkehr gezogen zu werden, und unangenehme Fragen beantworten zu müssen, ist m.E. nach mit polnischen Kennzeichen doch höher als mit einer deutschen Zulassung.

Das Thema über eine (Schein-)Firma in Polen abzwickeln erscheint mir da noch am greifbarsten.

........ solange bis die Staatsanwaltschaft dich so richtig an den Ei.. hat. Obskur
Und vor denen solltes du schon richtige Argumente haben. Firmenbücher ... Aufträge ... etc..
Ob da der Nutzen den Aufwand rechtfertigt ? Unsicher



edit:
Uuups ........ lese gerade ...... Auf über 12to. muss er auch noch aufgelastet werden rotfl

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viele Grüsse Falk
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 17:21:02    Titel:
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Falk hat folgendes geschrieben:

........ solange bis die Staatsanwaltschaft dich so richtig an den Ei.. hat. :


Oder (fast noch schlimmer) das Finanzamt. rotfl

Aus einem anderen Forum
Zitat:
Ich habe einige Jahre in der Vollstreckungsstelle für KFZ-Steuern gearbeitet,
und da sind mir mit schöner Regelmäßigkeit solche Fälle wieder begegnet!
Die Polizei interessiert sich auch bei einer einfachen Verkehrskontrolle durchaus dafür,
wenn der Fahrzeughalter einen Wohnsitz in Deutschland hält,
das von ihm geführte Auto aber im Ausland zugelassen hat.
Spätestens aber bei Aufnahme eines Unfalles (da reicht ein Bagatellschaden!)
geht aber immer der Hinweis an die zuständigen Behörden raus,
und schon läuft das nächste Steuerstrafverfahren...


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Henning
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 17:21:48    Titel:
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Danke euch für die Infos, jetzt ist alles klar!

Falk hat folgendes geschrieben:

Ob da der Nutzen den Aufwand rechtfertigt ? Unsicher

Grund dafür war nicht der Steuer, sondern "Umbau-Freiheit".
Ich habe mehrere Ideen, will einen Trophy-Gerät bauen (für CroatiaTrophy, z.B.) - aber der TUV wird's nicht akzeptieren :)
(oder für *zich Tausend Euro, das ist das gleiche).

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Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.03.2007 18:19:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es geht doch und zwar ganz legal.

Es gibt Firmen im Ausland, dort wird der Wagen auf die Firma zugelassen. Du fährst dann praktisch nen Firmenwagen.

Und Du behältst den Deutschen KFZ-Brief, also kein Risiko.

Allerdings nicht ganz billig, einmalig ca. 2500,- und jährlich dann 800,- Steuer und Vollkasko.
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vishnu
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BeitragVerfasst am: 22.03.2007 18:22:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es geht doch darum dass das Fahrzeug auf einen in Polen wohnhaften polnischen Staatsbürger zugelassen wird?

Oder hab ich da was falsch verstanden?

Ich kann jedem mein Fahrzeug verkaufen oder schenken und derjenige lässt es dann in seinem Land zu.

Ok, ich hab den Hänger....du willst das Fahrzeug permanent in Deutschland lassen... Hau mich, ich bin der Frühling
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