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fahrtenschreiber pflicht ????

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kurt (eljot )
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: bayern / arrach
Status: Urlaub


...und hat diesen Thread vor 6720 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. lj 80 1,6 (kermit 3 )
2. lj 80 1,0
3. lj 80 proto 0815 (Kermit 2)
4. sj 416 wolpi gfk lj 80 1,6 16v
5. und noch ne halle voll anderer suzukifracks die enweder teileträger sind oder gerade aufgebaut werden
BeitragVerfasst am: 23.03.2007 14:00:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

paul hat folgendes geschrieben:
kurt (eljot ) hat folgendes geschrieben:
hi
also meinem Nachbarn haben Sie am Montag letzte woche mit seinem Sprinter , der als pkw zugelassen ist und ein zulässiges gesamt gewicht von unter 3,5 tonnen hat ,80 Euro abgeknüpft weil er ( als chef ) damit gewerblich unterwegs war ohne anhänger aber ca 150 km vom Firmensitz entfernt.

Als begründung dafür nannten sie halt die fahrtenschreiber .bzw fahrtenbuchpflicht .

mfg kurt



Hallo

80 € vor Ort an wen?

sollte der BAG gewesen sein.

Verwarnungsgelder gehen bis 35 € mehr darf ein PVB direkt vor Ort nicht, Verwarnungsgelder sind freiwillig, der Beamte muss darauf hinweisen.


bei mehr sollte Er einen Bussgeldbescheid bekommen haben, kann Er aber nicht von einem PVB, im Bussgeldbescheid steht dann auch die Rechtsgrundlage für das Bussgeld drin.


80 euro strafe - wird per post zugeschickt also net gleich abgenommen.

mfg Kurt
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