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TÜV-Frage A-Bar
austragung notwendig


 
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Eljot
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BeitragVerfasst am: 30.03.2007 10:13:51    Titel: TÜV-Frage A-Bar
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hätt da mal a frach:

hab an meinem landy an der ochinolstosstange ne A-Bar welche vom tüv folgendermassen eingetragen wurde:

FSB (Einrohr) Rohr DM 65mm, B=780mm, Höhe über Fahrbahn 1080mm! Vertrau mir

wenn ich jezad aber ne andere stosstange (ohne a-bar) hintüdel und die alte samt A-bar entferne, muss ich dann die a-bar wieder austragen lassen oder kann ich
den bügel auch eingetragen lassen fallls ich mal wieder die alte stosstange mit A-bar montieren möcht!?!? Unsicher Unsicher

grüsse, martin

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BeitragVerfasst am: 30.03.2007 10:25:21    Titel:
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Winke Winke Hab genau den gleichen Plan und kann mir nicht vorstellen dass der Tüv da ne Austragung für will Unsicher

Einfach machen und nicht lang fragen,so werds ich angehen Vertrau mir


Ich werd dann schon sehen was der Tüv im Sommer dazu sagt Heiligenschein

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Gruss Jones
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flashman
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BeitragVerfasst am: 30.03.2007 10:26:33    Titel:
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Also soweit mir bekannt ist, muss man nix austragen lassen, wenn man es abbaut. Solange es sich nicht um Airbags, Bremsen oder den Rahmen handelt Hau mich, ich bin der Frühling

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conan
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BeitragVerfasst am: 30.03.2007 10:29:50    Titel:
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Hmm bei Lenkrädern ist es so wenn eins eingetragen ist und du wieder mit dem originalen vorfährst wollen sie dein anderes austragen Unsicher

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Eljot
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BeitragVerfasst am: 30.03.2007 10:32:57    Titel:
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...und ab wann muss eigentlich ne andere stosstange eingetragen werden!?!? Unsicher Unsicher

sobald sie sich von der form her ändert oder erst wenn damit die fahrzeugmasse geändert werden!?!? Unsicher

was is wenn ich den mittelteil von der ochinolstosstange beibehalte und die "ausleger" von rechteckig auf rund ändere!?!? Unsicher
muss i damit zum tüv!?!? Nee, oder?

oh man, hab kein bock mich wieder mit den blaukitteln rumzustreiten!! Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 30.03.2007 10:58:44    Titel:
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Meine wurde nicht eingetragen und der TÜV hats akzeptiert Winke Winke
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Henning
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BeitragVerfasst am: 30.03.2007 11:01:47    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Also soweit mir bekannt ist, muss man nix austragen lassen, wenn man es abbaut. Solange es sich nicht um Airbags, Bremsen oder den Rahmen handelt Hau mich, ich bin der Frühling


Mir wollten die aber ne AHK austragen, weil sie bei der Vorführung nicht montiert war. Ja

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Henning
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Gorli
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BeitragVerfasst am: 30.03.2007 15:14:49    Titel:
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Ja henning, sowas machen die gerne...



Laut meinem TÜVer:


Solange die Fahrzeugmaße nicht verändert und Teile wie Airbag und sonstige Sensoren beeinträchtigt werden, der Fußgängerschutz durch entsprechende Radien und notfalls Abdeckungen scharfe Kanten verdeckt/vermieden werden, kannste ranschrauben was Du willst.

Vorne, hinten, links und rechts.

Die A-bar an meiner Frontstoßstange wurde zB nie eingetragen, genauer gesagt: es existierte weder für den alten noch für den neuen Rammbügel eine Eintragung.
Und das nach 4 mal TÜV inzwischen...

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 31.03.2007 02:09:26    Titel:
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Hallo,

wegen so sachen bin ich gerade auch beim TÜV..

hab im Moment kein Bildchen da, da die Stoßstange bis Montag beim schweißen is.

ich habe auch gerade meine Serienstoßstange (stahl) geändert und ne zweite gleiche Stoßstange (Stahl) "umgedreht" an die vorhandene Stoßstange angeschraubt. Plastikspoiler natürlich weg Supi =Stoßstange doppelt.

Stoßstangen
wie bereits @Gorli schrieb, müßte ich die, lt. meinem TÜV`tler auch nicht eintragen lassen, da wieder Serienteile (doppelt) verwendet werden. Das einzigste is, das der Radlauf wieder paßt (freigängigkeit, keine scharfen Kanten), das will er sehn, wenn er nächsten Monat zur HU muß. Hau mich, ich bin der Frühling und die Fahrzeuglänge darf nicht überschritten werden.

Ich lasse sie aber trotzdem eintragen, wegen dieser neuen "Frontschutz-Richtlinie" wo ja kommt, um für die Zukunft sicher zu gehn. Unter diese neue Richtlinie würde meine geänderte Stoßstange aber nicht fallen, da auch da wieder "Freiräume in der Frontgestaltung " bei bereits zugelassenen Kfz vorhanden sind. Das hat wieder mit der Höhe der Änderung an der Front zu tun.


Bullfänger, A-Bar fällt ja auch teilweise darunter.
da habe ich auch verschiedene Ausführungen.

hier hat mir der TÜV das so eingetragen, das es -Wahlweise- in den Papieren steht. ..z.B. ....wahlweise mit Frontschutzbügel........
somit kann ich dann den Bügel verwenden, wo mir gerade gefällt, und muß mir auch da keine Gedanken machen..wenn ich die Bügel, z.B. monatsweise wechseln würde. Alle Bügel sind auch in der bereits vorhandenen fahrzeuglänge und kommen nicht drüber. z.T. war bei mir auch "nach maßen" eingetragen..

hoffe es war verständlich, denn z.Z. machen dieses Thema einige TÜV`tler sehr kompliziert, was es eigentlich nicht is. einiges is beim alten Stand geblieben, wie bereits von euch beschriebn, das man es nicht eintragen muß.
Je nach Fall halt unterschiedlich und prüferabhänig...

wie bereits gesagt, Grund is diese neue "Frontschutzrichtlinie, da sind einige Prüfer etwas irritiert..bzw. gehn auf "Nummer sicher"..und prüfen schon im Vorfeld nach der "neuen Richtlinie" obwohl manches gar nicht drunterfällt oder eingetragen werden muß. Nee, oder? Hau mich, ich bin der Frühling Das heißt auch, sollte mir die geänderte Stoßstange mal nimmer gefallen, kann ich auch wieder "zurückrüsten" ohne nochmals zum TÜV zu gehn..



Gruß
Sandman Winke Winke
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 31.03.2007 04:03:26    Titel:
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wenn etwas eingetragen ist was nicht angebaut ist, dann ist der prüfer verpflichtet das auszutragen.

daher ist es sinnvoll wenn man was eintaregn lässt den eintrag so einfach wie möglich zu gestalten. bei mir steht z.b. nur "Frontschutzbügel vo." drin, ganz ohne teilenummer und so. ob da jetzt die vorhandenen califrnio st0ßstange dran ist oder ich eine von ARB anschraube für die es kein gutachten gibt dürfte den prüfern bei diesem eintrag vollkommen egal sein.

bei der kommenden neuen richtlinie für frontschutzbügel würde ich immer den bügel eintrage lassen. nur um auf nummer sicher zu gehen. oder aber man lässt sich vom tüv bestätigen, dass es sich um einen geräteträger (z.B. für winden) handelt. die fallen ja nicht unter die neue richtlinie. aber da tun sich die prüfer mitlerweile schwer.
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Wolsberg
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1. VW-Caddy 4x4 Kastenwagen
BeitragVerfasst am: 31.03.2007 18:44:45    Titel:
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Hi !

Mein Freund vom Tüv ist da rel. korrekt drin YES .
Als ich meinen Jimny auf 2-Sitzer umgebaut habe, hat er dies eingetragen, weil es ein Umbau war, der nicht mit 1,2,... Handgriffen wieder auf 4-Sitzer möglich war; also ein "Fester-Umbau".

Bei anderen Sachen trägt er gerne "ww.=wahlweise" ein; wenn es z.B. Spurverbreiterungen, Rad/Reifenkombis, Dämpfer/Feder-Kombinationen, Höhe des Fahrzeuges, ... usw.

Manches verstehe ich, manches nicht rotfl Aber man kann über alles mit ihm reden; wenn der Umbau (...) sauber gemacht ist, ist auch er korrekt bei der abnahme u. Eintragung. Auch wenn es um Eigenbauten geht YES .

Auch Bullfänger trägt er ein; er nennt es eben dann "Lampenträger"; schon scheint es zu gehen laut dem § Heiligenschein

Meine Erfahrung: Einfach vor dem jew. Umbau höflich und sachlich mit dem Prüfer reden, dann klappt es auch Smile ...solange es im Rahmen bleibt.

Gruß aus der Eifel, Patrick Winke Winke .

_________________
+++ Aktuell: Nissan Qashqai J11 All Mode 4x4 +++ Ex-VW-Caddy 4motion Fahrer +++ Ex-Mitsubishi Pajero-Pinin Fahrer +++ Ex-Suzuki Jimny Fahrer +++ Ex-Gruppe G Polo Rennfahrer +++
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BeitragVerfasst am: 01.04.2007 01:22:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wolsberg hat folgendes geschrieben:
Hi !

Mein Freund vom Tüv ist da rel. korrekt drin YES .
Als ich meinen Jimny auf 2-Sitzer umgebaut habe, hat er dies eingetragen, weil es ein Umbau war, der nicht mit 1,2,... Handgriffen wieder auf 4-Sitzer möglich war; also ein "Fester-Umbau".

Bei anderen Sachen trägt er gerne "ww.=wahlweise" ein; wenn es z.B. Spurverbreiterungen, Rad/Reifenkombis, Dämpfer/Feder-Kombinationen, Höhe des Fahrzeuges, ... usw.

Manches verstehe ich, manches nicht rotfl Aber man kann über alles mit ihm reden; wenn der Umbau (...) sauber gemacht ist, ist auch er korrekt bei der abnahme u. Eintragung. Auch wenn es um Eigenbauten geht YES .

Auch Bullfänger trägt er ein; er nennt es eben dann "Lampenträger"; schon scheint es zu gehen laut dem § Heiligenschein

Meine Erfahrung: Einfach vor dem jew. Umbau höflich und sachlich mit dem Prüfer reden, dann klappt es auch Smile ...solange es im Rahmen bleibt.

Gruß aus der Eifel, Patrick Winke Winke .


yepp, so mache ich es auch immer bei meinen Umbauten oder Eigenbauten.. Ja
vorbeifahren, es mit dem Prüfer oder Ingeneur vorab zu besprechen kostet ja nichts...
is zwar manchmal etwas "zeitintensiver", aber lieber einmal mehr informiert und alles besprochen für die Abnahme, als einfach hinfahren und der Prüfer sagt..geht nicht...

wenn man mit den Jungs redet, geht schon viel..die freuen sich auch drüber und die Abnahme is meist, so meine Erfahrung, nach paar Minuten erledigt.. Ja

Gruß
Sandman Winke Winke
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siggi109
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 01.04.2007 12:42:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@sandman
naja,zeitaufwändiger ist es alles drei-oder vier mal zu ändern Nee, oder?
dann lieber einmal fragen,unklarheiten beseitigen und kompromisbereit
sein und es eingetragen bekommen. Ja
denTÜV mann freut es und uns auch. YES

gruss siggi109 Heiligenschein

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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BeitragVerfasst am: 04.04.2007 08:26:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

...wo wir grad beim thema sin: muss eigentlich ne Winde eingetragen werden!? Unsicher

wenn die in die stossstange integriert is und nicht übersteht!??! Unsicher

danke, martin

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MF
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BeitragVerfasst am: 04.04.2007 12:03:23    Titel:
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Moin

Normal ja, da sich,theoretisch, das Fahrzeugleergewicht ja erhöht hat.

Gruß Mario

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