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 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
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Verfasst am: 11.04.2007 17:58:59 Titel: |
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Also:
- mit den gelben Kurzzeitkennzeichen darfst du nur nach Österreich (da gibt es ein Sonderabkommen) sonst nirgends.
- die mit dem roten Rand sind Zollkennzeichen. Da darfst du überall hin. Allerdings bekommst du die nur, wenn das Fahrzeug ausgeführt wird. Das heißt: es wird aus D exportiert. | _________________
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 Angora-Hähnchen


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bayrisch Kongo Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 110 TD% |
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Verfasst am: 11.04.2007 20:36:49 Titel: |
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chrissy hat folgendes geschrieben: | Also:
- mit den gelben Kurzzeitkennzeichen darfst du nur nach Österreich (da gibt es ein Sonderabkommen) sonst nirgends.
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aha, deshalb, hatte mal den Vogel und wollt mir vom Eble nen Blazer holen, und den nach "A" ausführen, jetzt klickerts  | _________________ Gruss,
murph.
was schief gehen kann geht schief.......
Ja,...ich bremse auch für Schwiegermütter |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Schortens Status: Verschollen
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Verfasst am: 11.04.2007 22:34:41 Titel: |
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Es geht nur wenn das Fahrzeug normal zugelassen und versichert ist! Kein Kurzzeitkennzeichen und keine rote Nummer.
Das nicht zugelassene Fahrzeug kann ab Grenze von einem polnischen Unternehmer an den Bestimmungsort transportiert werden. Polen ist EU und es fällt daher auch kein Zoll an. Wenn das Fahrzeug dort repariert oder umgebaut werden soll, so ist dies ohne Probleme möglich genauso wie die Rückführung nach D. Vielleicht sollte der Zweck der Einfuht an der Grenze angegeben werden falls jemand danach fragt. | |
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 Spirit of Schalkau


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Schalkau Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6698 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. MB Sprinter 4x4 , MB 560 SL, KTM 525 EXC, KTM 450 EXC, Ad Bouvin Explorer, Ex Nissan Patrol Y60 Lang, EX Grand Cherockee 5,2, EX Nissan Patrol 160 Lang, EX Rally Mercedes G Kurz, Ex 2x Nissan Patrol 160 Kurz Trail |
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Verfasst am: 13.04.2007 11:56:58 Titel: |
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Das schrieb der Zoll :
"Sehr geehrter Herr Fleischmann,
aufgrund des in der EU existierenden freien Binnenmarktes, wird der Zoll im
innergemeinschaftlichen Warenverkehr grundsätzlich nicht mehr tätig.
Zollrechtlich gesehen müssen Sie daher nichts anmelden oder Besonderes beachten.
Was aufgrund nationaler polnischer Bestimmungen eventuell zu beachten ist, ist
mir nicht bekannt. Diesbezüglich möchte ich Sie bitten, sich an die Botschaft
Polens oder die Handelsabteilung des polnischen Konsulats zu wenden.
Auskünfte des Zollinfocenters können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich
erteilt werden. "
Dann werd ich wohl um eine Hauptuntersuchung doch nicht drum rum kommen, da dauerts natürlich noch länger bis die Spirit of schalkau fertig wird, da ich ja jetz TÜV - Gerecht arbeiten muss.
Gruß Marcus | _________________ 35 Jahre Abenteuer auf Rädern
http://de.youtube.com/AXTeam
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