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Nebengewerbe / Kleingewerbe
Hat hier jemand Plan davon und kann Tipps geben?

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6630 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.06.2007 07:52:19    Titel: Nebengewerbe / Kleingewerbe
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Moin,
betreibt hier jemand (erfolgreich) ein Nebengewerbe/Kleingewerbe und kann mir da ein wenig mit Tipps weiterhelfen? Gibt es Stolperfallen? Auf was muss ich achten bzw. was muss ich hinsichtlich Gewerbeanmeldung/Finanzamt tun? Vorher zum Steuerberater? Fragen über Fragen...

Übrigens: Es hat nichts mit Offroad/Geländewagen zu tun! Also keine Angst vor Konkurrenz.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6630 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.06.2007 08:01:18    Titel:
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rotfl rotfl rotfl
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6630 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.06.2007 08:30:03    Titel:
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Holzi hat folgendes geschrieben:
rotfl rotfl rotfl


Sehr aufschlussreiche und kompetente "Antwort" Werner, Danke. Nee, oder?
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kina
Princesse Bosselure
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Salzkotten
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 05.06.2007 09:08:50    Titel:
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Hallo ThorstenD,

ich würde raten auf jeden Fall bevor man "irgendetwas" unternimmt einen Steuerberater aufzusuchen. Am besten einen, der sich auch Beratung bei Existenzneugründungen auf die Fahne geschrieben hat. Auch wenn's nur ein "kleines Ding" ist, was Du machen willst, kompetente Beratung schützt vor bösen Überraschungen.

Viel Glück!

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www.prinzbeule.com
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6630 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.06.2007 09:22:56    Titel:
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Hallo

Steuerbearter würde ich mir sparen, beim FA fragen ab welchem Umsatz Du die Umsatzsteuer Quartalsmäßig abliefern musst.

für diese Nebengewerbe gibt es recht grosszügige Freigrenzen zur Vereinfachung, Du musst mit deiner normalen Steuerklärung eine Gewinn - Verlustrrechnung abliefern.


bei Deiner Kommune Gewerbeanmeldung alle anderen kommen automatisch.
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Hirschauer
Ma muse m´amuse
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Mit dabei seit Mitte 2005
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Fahrzeuge
1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 05.06.2007 15:18:26    Titel:
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Gewerbeanmeldung nur wenn Du wirklich ein Gewerbe betreibst. Bist zu z.Bsp. freiberuflich als Berater unterwegs ist das u.U. kein Gewerbe und somit nicht gewerbesteuerpflichtig.

Steuernummer vom Finanzamt beantragen, die auch einen Fragebogen ausgefüllt wissen möchten, um Dir eine entsprechende Steuernummer zuzuteilen. Diese Nummer muss auf Deinen Rechnungen angegeben werden. Alternativ kannst Du Dir eine UST-ID besorgen. Um die Steuernummer beim Finanzamt kommst Du aber nicht rum, allein schon wegen der Umsatzsteuer und Einkomensteuer aus selbständiger Arbeit.

Gemäß § 18 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes ist die Abgabe vierteljährlich für die Voranmeldung zu machen, außer im Vorjahr hast Du mehr als 6.136 € Umsatzsteuer erwirtschaftet. Bei der Anmeldung kann das FA durchaus eine zu erwartender Umsatz abgefragt werden, damit diese gleich im ersten Jahr festlegen können, ob vierteljährlich oder monatlich die Voranmeldung abzugeben ist.

Beantrage bei der Anmeldung, dass Du nach vereinahmten Entgelten zur Versteuerung veranlagt wirst (sog. Istversteuerung) und nicht nach der Sollversteuerung. Sonst darfst Du die UST für Rechnungen abführen, die noch gar nicht bezahlt sind.

Wenn Du Existenzgründer bist, kannst Du Förderung von der BA erhalten. Hierzu brauchst Du einen "Businessplan" der von einem StB abgestempelt sein sollte. Hier ein Link zu den aktuelles zum Gründungszuschuss: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsmarkt/Foerderung/arbeitnehmer,did=97390.html

Ansonsten achte auf einen plausiblen Wert von evtl. einzulegenden PKW's ins Betriebsvermögen und sonstige Sachwerte wie Computer und ähnliches

Für einen betrieblich genutzten PKW mußt Du ein Fahrtenbuch führen, damit Du den Nachweis erbringen kannst, dass das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Ist der Anteil drunter, dann fliegt das Ding aus dem Betriebsvermögen.

Zum Zwecke der Gewinnermittlung mußt Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, die nach dem Zuflussprinzip geführt wird, d.h. in dem Monat/Jahr wo der Geldzufluss stattfindet ist dieser steuerlich zu erfassen.

Das wäre es fürs erste was mir für Dich so einfällt. Und das ist noch nicht alles was Du berücksichtigen mußt. Daher schließe ich mich Kina's Rat an: Setz Dich mit Deinem Steuerberater zusammen und diskutiere die Auswirkungen auf Deine steuerliche Situation. Nur so vermeidest Du unangenehme Kollisionen mit den Geiern des Finanzamtes (Habe gerade eine Betriebsprüfung hinter mir Ich bin der apokalyptische Reiter und komme über Dich )

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Der Hirschauer
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 06.06.2007 01:34:13    Titel:
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ThorstenD hat folgendes geschrieben:


Sehr aufschlussreiche und kompetente "Antwort" Werner, Danke. Nee, oder?


ich helfe und unterstütze die Leute immer so gerne,
wie sie es auch für mich tun oder getan haben .
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Kini
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Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Neumarkt
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 06.06.2007 04:55:41    Titel:
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Bei uns gibts den VErein "Alt hilft Jung", da geben Ruheständler, die Ihren Betrieb übergeben haben Existenzgründern, oder solchen, die es werden wollen, Ratschläge zur Geschäftsführung und zu Marktchancen.

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
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auf twitter von @haekelschwein


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BeitragVerfasst am: 06.06.2007 06:15:19    Titel:
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Holzi hat folgendes geschrieben:
ThorstenD hat folgendes geschrieben:


Sehr aufschlussreiche und kompetente "Antwort" Werner, Danke. Nee, oder?


ich helfe und unterstütze die Leute immer so gerne,
wie sie es auch für mich tun oder getan haben .



Lieber Werner,
auch wenn es hier eigentlich nicht her gehört: Wenn das deine Art ist dich für ein gelöschtes Posting im viermalvier.de (welches ohne Bezug um eigentlichen Thread stand und deinen persönlichen Groll einem anderen gegenüber zum Inhalt hatte) zu "rächen" dann soll es mir recht sein.
Ich habe dir damals per PN und auch danach noch öffentlich hier im Forum angeboten das wir per PN oder Telefon über die Sache reden, das wolltest Du nicht und zeigtest keinerlei Reaktionen.
Ich für meinen Teil wüsste jedenfalls nicht wie ich dir damals hätte helfen sollen in einer Sache die einen Rechtstreitlichen Charakter hatte, ich bin nunmal kein Anwalt. Ich glaube aber nicht das man mir mangelnde Hilfsbereitschaft vorwerfen kann.
Ich biete es dir gerne nochmal an, lass uns über die Sache reden und es aus der Welt schaffen, mehr kann ich nicht tun. Nun liegt es an dir...
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 06.06.2007 06:17:48    Titel:
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@all:
Danke für die vielen Infos. Das hilft doch schon mal ne Ecke weiter. Ich werd mich dann also zunächst mal mit einem Steuerberater in die Ecke hocken und schauen was er so sagt.
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Holger_Schmitz
Mr. Kaffeebar
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1. Fahrrad, Chrysler Voyager, Honda CB500F
BeitragVerfasst am: 06.06.2007 11:14:57    Titel:
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Das ganze ist in der Tat u.U. kniffeliger als man denkt.

Wenn es ein reines Nebengewerbe ist das ganze noch recht überschaubar, meist haben jedoch die Steuerberater wenig Beratungsinteresse und kennen sich nicht mit dem "Kleinkram" aus.

Mit der Förderung von Existenzgründern ist mittlerweile auch recht haarig, die Entscheider wollen beschissen werden und stören sich auch nicht an gekauften/getürkten Businessplänen. Wenn man ehrlich und selbstgeplant einen Businessplan erstellt fällt man damit auf die Nase wie meine Freundin und ich merken durften. Die realistischen Zahlen waren nicht Förderungsfähig da zu "klein" (Blumenladen), man forderte uns auf das ganze etwas zu "optimieren". Da wir das nicht mitmachen wollten haben wir einen sehr entschiedenen Brief aufgesetzt daß wir den Beschiss prinzipiell nicht mitmachen und es dann ohne Förderung versuchen werden. Ob das Geld dann in eine Förderung oder ggf. ins Arbeitslosengeld fließt ... 24h später war die Förderung genehmigt.

Richtig kniffelig wird das ganze im größeren Umfeld, da stecke ich derzeit drin, d.h. Prokura bekommen, Geschäftsübergabe geplant in 5 bis 10 Jahren, (gesunde) EDV-Firma mit knapp 20 Mitarbeitern, 2 Mio Umsatz... jetzt gehts langsam los mit BWL büffeln und entsprechenden Schulungen etc...

Gruß
Holger
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Hirschauer
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1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 06.06.2007 12:32:11    Titel:
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Weiterhin gilt zu bedenken, dass auch bei einem Nebengewerbe eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Wenn diese nicht nachweisbar ist, kann das Nebengewerbe zum Hobby erklärt werden und Du verlierst alle Steuerabzugsmöglichkeiten (USt/VSt, Betriebsausgaben usw.)

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Der Hirschauer
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Strada
Abenteurer
Abenteurer


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BeitragVerfasst am: 06.06.2007 12:36:50    Titel:
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Was sich dann Liebhaberrei nennt!!
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 06.06.2007 12:42:13    Titel:
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Naja, ne Gewinnerzielungsabsicht steht schon dahinter, sonst würd ich´s nicht machen (OK, ich geb ja zu das es auch bestimmt (wieder) Spaß machen wird). Ich gehe auch (zumindest derzeit) stark davon aus das es auch bei einem Kleingewerbe bleiben wird da ich nicht vor habe meinen Hauptjob zu kündigen (wobei ich da manchmal schon nicht übel Lust zu hätte... Wut ).
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Hirschauer
Ma muse m´amuse
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
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Fahrzeuge
1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 06.06.2007 13:58:35    Titel:
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Dann paßt das ja mit der Gewinnerzielungsabsicht. Ob Dir die Tätigkeit an sich Spaß macht oder nicht, interessiert das FA dann wieder nicht. Hauptsache die sehen eine Möglichkeit Steuern erheben zu können. Hau mich, ich bin der Frühling

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Der Hirschauer
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