Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Rechtsfrage - Auftragserteilungen und deren Nichteinhaltung


 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> User für User - Hilfen und Erfahrungsaustausch Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Oilworker
der mit den 3 Streifen
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: ...watch the news and you'll know...


...und hat diesen Thread vor 6623 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Project Wild Rhino
2. LR 110SW (RIP)
3. Chevy K5 Blazer (Kabul)
4. Serie I (SBH)
5. 101FC (St. Barths)
BeitragVerfasst am: 20.06.2007 22:15:08    Titel: Rechtsfrage - Auftragserteilungen und deren Nichteinhaltung
 Antworten mit Zitat  

Servus,

wie sieht die rechtliche handhabe gegen einen Auftraggeber aus, welcher nach schriftlicher Auftragserteilung, nun versucht diesen Auftrag, hintenrum, anderweitig zu vergeben? Es geht hierbei um internationale Auftraege, falls das einen Unterschied macht.

Gibt es da 'uebliche' Strafsaetze?

Thanx, Oily

_________________

Your Race is my Office - Mehr auf meaner FB Seite: www.facebook.com/Rallyewerk
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 20.06.2007 23:00:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

dass bei stornierung von bereits erteilten aufträgen die bisher angefallenen kosten inkl. so und so viel % entschädigung zu zahlen sind steht dochbestimmt in deinen AGBs, oder?
Nach oben
Touareg
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 20.06.2007 23:07:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das wird vom Gerichtsstand, also dem jeweiligen Landesrecht abhängen.

In D würdest Du zumindest den entgangenen Gewinn und Deine Kosten
erstreiten können.


Gruß
andreas

P.S. Das ist keine Straftat, nur zivirechtlich zu verfolgen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Oilworker
der mit den 3 Streifen
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: ...watch the news and you'll know...


...und hat diesen Thread vor 6623 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Project Wild Rhino
2. LR 110SW (RIP)
3. Chevy K5 Blazer (Kabul)
4. Serie I (SBH)
5. 101FC (St. Barths)
BeitragVerfasst am: 20.06.2007 23:19:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
dass bei stornierung von bereits erteilten aufträgen die bisher angefallenen kosten inkl. so und so viel % entschädigung zu zahlen sind steht dochbestimmt in deinen AGBs, oder?


Ja, kam aber noch nie zu so einem Fall und deshalb ist es mal wieder voelliges Neuland, zumal jeder den ich fragen koennte gerade einfach Urlaub macht traurig Obskur Wut

Thanx, Oily

_________________

Your Race is my Office - Mehr auf meaner FB Seite: www.facebook.com/Rallyewerk
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 20.06.2007 23:26:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Welches Land? Winke Winke
Nach oben
Oilworker
der mit den 3 Streifen
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: ...watch the news and you'll know...


...und hat diesen Thread vor 6623 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Project Wild Rhino
2. LR 110SW (RIP)
3. Chevy K5 Blazer (Kabul)
4. Serie I (SBH)
5. 101FC (St. Barths)
BeitragVerfasst am: 20.06.2007 23:29:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hauptsitz ist Deutschland

_________________

Your Race is my Office - Mehr auf meaner FB Seite: www.facebook.com/Rallyewerk
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 20.06.2007 23:33:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Oilworker hat folgendes geschrieben:
Hauptsitz ist Deutschland

Wenn Dein AG seinen Sitz in D hat, gilt deutsches Recht, somit kommt es auf die Feinheiten des Vertrages an. Schick Deinen Papierkrieg mal an Hirschauer zum Drüberkucken, um eine qualifizierte Meinung zu hören, oder hängs mir an ne PN, ich kann dann mal kaufmännisch ne Meinung äußern..... Winke Winke
Nach oben
Franky
Mönchshof Kellerschreck
Offroader


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Lohfelden
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Toyo Landcruiser KDJ 125 D4D
BeitragVerfasst am: 21.06.2007 09:36:41    Titel: Re: Rechtsfrage - Auftragserteilungen und deren Nichteinhalt
 Antworten mit Zitat  

Oilworker hat folgendes geschrieben:
Servus,

wie sieht die rechtliche handhabe gegen einen Auftraggeber aus, welcher nach schriftlicher Auftragserteilung, nun versucht diesen Auftrag, hintenrum, anderweitig zu vergeben? Es geht hierbei um internationale Auftraege, falls das einen Unterschied macht.

Gibt es da 'uebliche' Strafsaetze?

Thanx, Oily



High oily,

vorweg, ich bin kein Anwalt, hatte aber in den letzten Jahren viel mit Anwälten zu tun ( zwei unverschuldete Fahrradunfälle und jedesmal wollte der Unfallgegner nicht zahlen )

wie touareg schon sagte wird zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterschieden.

In Deinem Fall geht es um Zivilrecht.

Wenn Dir ein Schaden entstanden ist und Dieser Schaden nachweislich auf den Vertragsabschluß zurückzuführen ist, kannst Du den Schaden einklagen.

Natürlich muß dieser Schaden auch in Geld bewertet werden können, z.B. wenn Du bei Investitionen für Diesen Auftrag in Vorleistung gegangen bist , oder schon Material geordert hast, welches Du nicht zurückgeben kannst.

Hast Du bei Vertragsrücktritt eine Pauschale festgelegt, die in Deinen AGB steht, so kannst Du die ggf. auch geltent machen.

Leider gehen solche "Geschichten " immer aus wie das "Hornberger Schießen"

Sei froh , daß dieser Geschäftspartner sein wahres Gesicht bereits jetzt schon zeigt.

Schlimmer wäre es, wenn er nach getaner Arbeit die Zahlung verweigert.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?

Grüße Frank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Bobycarfahrer
edeler Dosenspender
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Paderborn


BeitragVerfasst am: 21.06.2007 21:37:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

moin moin
Wenn ich das richtig verstehe, will er dir einen schriftlich erteilten auftrag stonieren, oder hast du aus anderer quelle erfahren, das er sich weitere angebote oder den selben auftrag einen anderem gegeben hat.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, z.b. schriftlich im vertrag, in deinen oder seinen agb s, dann zählt das BGB. Nach meinem wissen steht dort etwas von 4 wochen.
Jetzt noch eine frage, hast du ein schriftlichen angebot abgegeben und er hat diese bestätigt, oder hast du seine anfrage bestätigt. Wenn es AGB gibt, welche würden bestätigt.

_________________
cu Bobycarfahrer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Touareg
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 21.06.2007 21:43:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Was meinst Du mit 4 Wochen beim BGB?

Wenn man einen schriftlich erteilten Auftrag widerruft oder storniert,
hat der Auftragnehmer ggf. sogar einen Anspruch auf vollständige
Vergütung, so er die Kündigung nicht zu vertreten hat. Das wäre eine
freie Kündigung, bringt gut Geld in die Kasse des AN ohne dafür
Leistungen erbracht zu haben. Ein paar eingesparte Kosten
muss man sich aber gegenrechnen lassen.

Gruß
andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Bobycarfahrer
edeler Dosenspender
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Paderborn


BeitragVerfasst am: 21.06.2007 21:49:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der Hacken ist, das ja keiner weis, was in dem Vertrag drinsteht, wegen kündigungsrecht, oder rücktritsrecht vom vertrag. Im BGB gibt es die 4 wochen frist, vor einem bestimmten termin, wenn nichts andere schriftlich festgelegt wurde.
Die andere Frage ist, es hört sich nach einer längeren sache an, also vermutlich um mehrere termine.

_________________
cu Bobycarfahrer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> User für User - Hilfen und Erfahrungsaustausch
Seite 1 von 1 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

2.470156400247E+19 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.263  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen