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Reklamationsfrage..


 
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autoclaus
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Wohnort: 25497 Prisdorf


...und hat diesen Thread vor 6603 Tagen gestartet!


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1. AMC Jeep Cherokee XJ
BeitragVerfasst am: 10.07.2007 18:12:29    Titel: Reklamationsfrage..
 Antworten mit Zitat  

Was kann man bei Reklamationen machen, wenn bei einem privat erteilten Auftrag sich nach einiger Zeit herausstellt, daß der ausführende Betrieb Bockmist gebaut hat, aber inzwischen ein Insovenzverwalter dort das Sagen hat?

_________________
Zynismus ist der geglückte Versuch, die Welt so zu sehen, wie sie wirklich ist.



Der Wunsch, Andersdenkende an den Bäumen baumeln zu sehen, hat schon oft zur Tat geführt.....
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chrissy
.....ist wieder da!
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1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
2. Suzuki Jimny GJ
3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis
BeitragVerfasst am: 10.07.2007 18:21:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du kannst dich nur an den Insolvenzverwalter wenden. Der teilt dann das Restvermögen an die Gläubiger auf. Aber da gilt: wer zuerst kommt, malt zuerst.

_________________
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Touareg
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Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 10.07.2007 18:29:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Erstmal eine Mängelanzeige machen, schriftlich per Einschreiben. Darin
ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Verstreicht
diese, eine letzte Nachfrist setzen und danach ggf. einen Anwalt einschalten.

Geht es um Bauarbeiten?

Gruß
andreas
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autoclaus
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...und hat diesen Thread vor 6603 Tagen gestartet!


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1. AMC Jeep Cherokee XJ
BeitragVerfasst am: 10.07.2007 18:39:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mängelanzeige mit geforderter Nachbesserung ist erfolgt. Das Problem ist wahrscheinlich, daß der Insolvenzverwalter zwar derzeit noch arbeiten läßt, aber wohl vorzugsweise nur Dinge, die Geld einbringen und nicht - wie eine Reklamation - Geld kosten. Es handelt sich um einen Maschinenbaubetrieb.

Rechtsweg über Anwalt ist klar, nur: welche Tricks sind bekannt, den Insolvenzverwalter zu überzeugen oder unter Druck zu setzen?

_________________
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Touareg
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Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 10.07.2007 18:42:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wenn ein Mangel besteht und dieser dem Insovenzverwalter angezeigt
wurde, muss er handeln. Ansonsten riskiert er, persönlich dafür gerade
stehen zu müssen, nach Abschluss der Insolvenz. Druck machen kann
man nicht, nur formal richtig handeln. Spätestens bei der letzten
Nachfrist wird er reagieren.

Gruß
andreas
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 10.07.2007 19:50:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ein Insolvenzverwalter der zur persönlichen Haftung herangezogen werden konnte ist in D nicht bekannt. Vergesst es ! Vertrau mir
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autoclaus
XJ-Ikone
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...und hat diesen Thread vor 6603 Tagen gestartet!


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1. AMC Jeep Cherokee XJ
BeitragVerfasst am: 10.07.2007 19:55:05    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Bockels Uwe hat folgendes geschrieben:
Ein Insolvenzverwalter der zur persönlichen Haftung herangezogen werden konnte ist in D nicht bekannt. Vergesst es ! Vertrau mir


Doch, wenn er nachweislich aus Habgier seine Schwiegermutter erschlägt - ansonsten sehe ich das ähnlich...

Also nur bei vorhandenem guten Willen was machbar?

_________________
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Der Wunsch, Andersdenkende an den Bäumen baumeln zu sehen, hat schon oft zur Tat geführt.....
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 10.07.2007 20:00:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

autoclaus hat folgendes geschrieben:
Bockels Uwe hat folgendes geschrieben:
Ein Insolvenzverwalter der zur persönlichen Haftung herangezogen werden konnte ist in D nicht bekannt. Vergesst es ! Vertrau mir


Doch, wenn er nachweislich aus Habgier seine Schwiegermutter erschlägt - ansonsten sehe ich das ähnlich...

Also nur bei vorhandenem guten Willen was machbar?


So ist es. Heiligenschein
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Hirschauer
Ma muse m´amuse
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1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 11.07.2007 08:52:59    Titel:
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Unsicher

Laut Gesetz gibt es sehr wohl eine Haftung.
Inwieweit die Durchsetzbarkeit in der Praxis gegeben ist, hängt vom Einzelfall und Sachverhalt ab.

Insolvenzordnung § 60
Haftung des Insolvenzverwalters
(1) Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen.

(2) Soweit er zur Erfüllung der ihm als Verwalter obliegenden Pflichten Angestellte des Schuldners im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit einsetzen muß und diese Angestellten nicht offensichtlich ungeeignet sind, hat der Verwalter ein Verschulden dieser Personen nicht gemäß § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu vertreten, sondern ist nur für deren Überwachung und für Entscheidungen von besonderer Bedeutung verantwortlich.

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Der Hirschauer
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ak110
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1. LR 110SW TD5'02
2. was aus Zuffenhausen
BeitragVerfasst am: 11.07.2007 09:07:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hirschauer, die von Dir genannte Haftung bezieht sich auf die Führung des Unternehmens und nicht auf die Produkthaftung!

Die Verantwortung des Insolvenzverwalters ist es den Gesamtschaden, der aus der Insolvenz eines Unternehmens resultiert, so gering wie möglich zu halten und Gläubiger im Rahmen der Masseverteilung zu befriedigen.

Claus, Du kannst mal prüfen ob es eine Belegschaftsinitiative gibt, die eine Fortführung des Unternehmens anstrebt und damit in die Rechtspflichten der Altgesellschaft einsteigt. Diese könntest Du dann in die Mängelhaftung nehmen.

Bei einem Bagatellschaden könntes Du aber selbst bei dem Insolvenzverwalter Glück haben.

Versuch macht klug!

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Andreas

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"Bewahren, was sich bewährt hat; verändern, was wir ändern müssen, um Zukunft zu gewinnen." (Horst Köhler)
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Hirschauer
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1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 11.07.2007 09:22:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Nee, oder?

ak110: Um jeden Preis Recht behalten zu wollen und das letzte Wort zu haben ist auf die Dauer langweilig


Mein Hinweis bezog sich lediglich auf:
Bockels Uwe hat folgendes geschrieben:
Ein Insolvenzverwalter der zur persönlichen Haftung herangezogen werden konnte ist in D nicht bekannt. Vergesst es ! Vertrau mir


und den sich daran anschließenden Kommentaren.

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Der Hirschauer
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ak110
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1. LR 110SW TD5'02
2. was aus Zuffenhausen
BeitragVerfasst am: 11.07.2007 09:48:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hirschauer hat folgendes geschrieben:
Nee, oder?

ak110: Um jeden Preis Recht behalten zu wollen und das letzte Wort zu haben ist auf die Dauer langweilig


Mein Hinweis bezog sich lediglich auf:
Bockels Uwe hat folgendes geschrieben:
Ein Insolvenzverwalter der zur persönlichen Haftung herangezogen werden konnte ist in D nicht bekannt. Vergesst es ! Vertrau mir


und den sich daran anschließenden Kommentaren.


Obskur

Nee, oder?

Achso! Nur damit ich das richtig verstehe - es ist garnicht Sinn und Zweck dieses Forums jemandem auf ein definiertes Thema zu antworten sondern möglichst schnell davon abzurücken und denjenigen mit Halbwahrheiten zu entertainen?

Ja wenn das so ist, dann nehme ich Deinen Einwand natürlich gerne an - Danke für die Belehrung! Winke Winke

_________________
Andreas

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zorro
Querdenker deluxe
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BeitragVerfasst am: 11.07.2007 16:26:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@ak110 kannste dich nicht mal wieder entspannen...auf die dauer muß das doch anstrengend sein was du hier so abziehst - ist ja schon anstrengend zu lesen

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