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Geht das ? Abgemeldetes an der Leine schleppen ?


 
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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...und hat diesen Thread vor 6584 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.07.2007 18:39:26    Titel: Geht das ? Abgemeldetes an der Leine schleppen ?
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darf man abgemeldetes Auto an der Leine schleppen oder hat wer von den grünen was dagegen ?

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ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung !
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BeitragVerfasst am: 18.07.2007 18:40:56    Titel:
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Ich meine ja, aber es muss das Kennzeichen des schleppenden Fahrzeugs hinten erkennbar sein.

Gruß
andreas

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Fahrzeuge
1. Da könnte ich jetzt dieses und jenes reinschreiben
2. Was ich mal hatte, habe und vielleicht irgendwann haben werde
3. Oder aber auch was ich schon alles gefahren habe, als Mietwagen, Firmenauto oder überhaupt
4. Oder bayrisch-bengalische Wracks oder so
BeitragVerfasst am: 18.07.2007 19:17:29    Titel:
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Abgemeldetes Fahrzeug wäre Schleppen nach §33 StVO und genehmigungspflichtig. Jedoch gibts für sowas normal keine Genehmigung von der Strassenverkehrsbehörde.

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Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.
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BeitragVerfasst am: 18.07.2007 19:20:39    Titel:
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Hei,

schleppen (nicht abschleppen) darf man nur als LKW-Fahrer!
Abschleppen gilt als Notfall und auch nur bis zur nächsten Werkstätte.

Schleppen darf man nun lt. STVO auch nur Geräte, die zum Schleppen "geeignet" sind. Bei einem abgemeldetem Fahrzeug wirst Du Probleme bekommen.

Lies einfach mal hier:
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

(Übrigens der erste Eintrag, den Google dazu gefunden hat!)


Grüße,

Tom
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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 18.07.2007 20:06:00    Titel:
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Zitat:
Abschleppen

... ist das Ziehen eines betriebsunfähigen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur Behebung der Betriebsunfähigkeit, zur Verwertung oder Vernichtung des Fahrzeuges.


steht doch alles drinnen rotfl rotfl
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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...und hat diesen Thread vor 6584 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.07.2007 20:12:09    Titel:
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danke für den Link, also kann ich abschleppen zu dem Grund den @Holzi zitiert hat

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 18.07.2007 20:15:12    Titel:
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vinzenz hat folgendes geschrieben:
danke für den Link, also kann ich abschleppen zu dem Grund den @Holzi zitiert hat


jep und wen die Vernichtung nicht geglückt ist, dann gehts wider zurück zur Instandsetzung, ist ja alles nur eine Auslegungssache rotfl rotfl
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siggi109
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 18.07.2007 22:36:28    Titel:
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vinzenz hat folgendes geschrieben:
danke für den Link, also kann ich abschleppen zu dem Grund den @Holzi zitiert hat


da steht aber nix davon,ob das fahrzeug zugelassen ist oder nicht.
beim ABSCHLEPPEN ist ja der notfall eingetreten,also fahrzeug zugelassen.
denn zum SCHLEPPEN braucht man FS-klasse 2(oder den neuen ?).

gruss siggi109 Heiligenschein

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BeitragVerfasst am: 19.07.2007 00:42:22    Titel:
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@ siggi109
wen du den Link aufrufst und auch das unter abschleppen liest dann wirst du fündig zu deinen Fragen

Lesen bildet Vertrau mir
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borsti
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BeitragVerfasst am: 19.07.2007 07:10:15    Titel:
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Überführungskennzeichen drauf, und Du hast keine Probleme.

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Stefan
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quadman
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2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 19.07.2007 11:16:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Touareg hat folgendes geschrieben:
Ich meine ja, aber es muss das Kennzeichen des schleppenden Fahrzeugs hinten erkennbar sein.

Gruß
andreas

P.S. Alle Angaben ohne Gewähr!


Wie geht das?


Gruß Stefan
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 19.07.2007 11:35:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Holzi hat folgendes geschrieben:
@ siggi109
wen du den Link aufrufst und auch das unter abschleppen liest dann wirst du fündig zu deinen Fragen

Lesen bildet Vertrau mir


ich habe es gelesen.....auch das darüber.das sollte
man nämlich auch lesen.

gruss siggi109 Ätsch Heiligenschein

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SIGGI109

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