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 Häschen in der Grube


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Summitland Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Maverick 2.4i 4x4 2. HPI Nitro RS4 |
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Verfasst am: 08.08.2007 02:44:46 Titel: |
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Jau die gibts... in 15 Liter Dosen...
aber das ist Steuerhinterziehung und wird mit Pranger, Knast oder wahlweise einer Wahl zu einem Kabinettsmitglied bestraft...
an den Pök Tanken kann man ja jetzt das mit der MINERALÖLSTEUER versteuerte PFLANZENÖL kaufen
armes Deutschland... und die ewig doppelmoraligen Politiker.... aua... | _________________ GaMbIt
Es ist leichter einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil
(Albert Einstein)
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6722 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 08.08.2007 03:06:34 Titel: |
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| GaMbIt hat folgendes geschrieben: | Jau die gibts... in 15 Liter Dosen...
aber das ist Steuerhinterziehung und wird mit Pranger, Knast oder wahlweise einer Wahl zu einem Kabinettsmitglied bestraft...
an den Pök Tanken kann man ja jetzt das mit der MINERALÖLSTEUER versteuerte PFLANZENÖL kaufen
armes Deutschland... und die ewig doppelmoraligen Politiker.... aua... |
Hm??
Seit wann ist das Steuerhinterziehung? Hab ich da was verpasst?
Gruß Andreas | |
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 Häschen in der Grube


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Summitland Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Maverick 2.4i 4x4 2. HPI Nitro RS4 |
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Verfasst am: 08.08.2007 03:19:17 Titel: |
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| öhhhmmm... schon länger.... | _________________ GaMbIt
Es ist leichter einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil
(Albert Einstein)
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Verfasst am: 11.08.2007 02:39:30 Titel: |
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| Lese in dem Gesetzestext im Forum immer nur von Pflanzenkraftstoff. Das ist für mich aber nur veränderte Raps in form von Biodiesel. Von Reinem Raps kann ich da nix endecken???? Ich tanke nur an der Salatöltanke wenn ich mal dran vorbei komme für 79,4 cent der Liter in der nähe Bremen. Sonst bei Gebr. Albrecht | _________________ Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird |
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 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
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Verfasst am: 11.08.2007 10:31:25 Titel: |
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| tinker20 hat folgendes geschrieben: | | GaMbIt hat folgendes geschrieben: | Jau die gibts... in 15 Liter Dosen...
aber das ist Steuerhinterziehung und wird mit Pranger, Knast oder wahlweise einer Wahl zu einem Kabinettsmitglied bestraft...
an den Pök Tanken kann man ja jetzt das mit der MINERALÖLSTEUER versteuerte PFLANZENÖL kaufen
armes Deutschland... und die ewig doppelmoraligen Politiker.... aua... |
Hm??
Seit wann ist das Steuerhinterziehung? Hab ich da was verpasst?
Gruß Andreas |
Das ist das Gleiche, wie wenn du Heizöl tankst!  | _________________
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 260er |
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Verfasst am: 11.08.2007 13:25:26 Titel: |
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Quatsch. darf man noch ungestraft fahren. Es ist zwar etwas in der Richtung geplant, aber noch ist es nicht soweit.-Glaube ich.
Gruß
Martin | |
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 Häschen in der Grube


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Summitland Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Maverick 2.4i 4x4 2. HPI Nitro RS4 |
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Verfasst am: 11.08.2007 14:38:35 Titel: |
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Lauter Besserwisser....
| Das deutsche Finanzministerium hat folgendes geschrieben: | www.bundesfinanzministerium.de
Nr. 37/2006:
Energiesteuergesetz beschlossen
Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, die europäische Energiesteuerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Ab: 1.08.2006 gilt:
Das Mineralölsteuergesetz soll unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben durch ein neues Energiesteuergesetz abgelöst werden.
Im Wesentlichen sind folgende Änderungen vorgesehen:
Der bisherige Katalog der Steuergegenstände des Mineralölsteuergesetzes wird im Energiesteuergesetz nach den Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie erweitert. Danach werden künftig insbesondere auch Steinkohle, Braunkohle und Koks als Energieerzeugnisse erfasst und besteuert.
Die Besteuerung von Erdgas wird neu geregelt, da sie nicht mehr der aktuellen Energiesteuerrichtlinie entspricht. Die Steuer entsteht nicht mehr mit der Aufnahme des Erdgases in das Leitungsnetz, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher.
Die steuerliche Behandlung von zur Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnissen wird geändert. Entsprechend der Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie werden sie grundsätzlich von der Steuer befreit. In diesem Zusammenhang werden die Vorschriften zur Steuerbegünstigung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung wesentlich vereinfacht.
Einführung einer teilweisen Besteuerung der Biokraftstoffe.
Der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung für das Jahr 2004 stellte eine europarechtlich unzulässige Überförderung von Biokraftstoffen in Höhe von 5 Cent je Liter Biodiesel und 10 Cent je Liter Beimischung fest.
Die zum Ausgleich vorgesehenen Steuersätze berücksichtigen auch den zwischenzeitlichen Anstieg der fossilen Kraftstoffpreise, die zu einer weiteren Überkompensation geführt hat.
Dadurch ergibt sich im Ergebnis eine europarechtlich konforme Besteuerung von:
- 15 Cent je Liter für
- 10 Cent je Liter für Biodiesel in Reinform
- 15 Cent je Liter für Biodiesel als Beimischungskomponente
In der Land- und Forstwirtschaft verwendete reine Biokraftstoffe bleiben von der Steuer befreit. Der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Wechsel von der Steuerbefreiung der Biokraftstoffe zu einer Quotenregelung wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.
Mit einer gesetzlichen Definition des Begriffes „Verheizen“ werden die gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gezogen. Zugleich werden bestimmte energieintensive Prozesse auf Grundlage der Energiesteuerrichtlinie steuerlich begünstigt. Damit sollen durch die neue Definition des Begriffes „Verheizen“ bedingte Nachteile für Unternehmen, die durch die derzeitige Auslegung begünstigt sind, vermieden werden.
Wie auch in einigen unserer Nachbarstaaten wird für Gasöle, die steuerfrei als Kraftstoff in der Schifffahrt verwendet werden, eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Das erhöht den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung.
© Bundesministerium der Finanzen |
| _________________ GaMbIt
Es ist leichter einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil
(Albert Einstein)
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 260er |
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Verfasst am: 11.08.2007 14:47:57 Titel: |
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Zusammengefasst heißt das jetzt konkret was?
Martin | |
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Verfasst am: 11.08.2007 22:53:34 Titel: |
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| mqp hat folgendes geschrieben: | Zusammengefasst heißt das jetzt konkret was?
Martin |
Ja ne ne ja Herr Wachtelmeister da habsch noch nix von gewusst und jehört. Seid wann is dat den so?????????? | _________________ Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird |
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