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Vorladung


 
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Trax
Bollywood-G-Fahrer!
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005
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...und hat diesen Thread vor 6535 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Tempo Trax Judo
2. RAV4
BeitragVerfasst am: 06.09.2007 19:27:47    Titel: Vorladung
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Hallo

in wie weit ist man verpflichtet einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten? Der/Die jenige hat nicht vor sich zum Sachverhalt zu äussern und wird den Termin wohl nicht wahrnehmen.
Drohen Konsequenzen??
Bundeland ist Thüringen
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Henning
Standgasstuntman
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1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
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3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 06.09.2007 19:30:56    Titel:
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Schau mal hier:
http://www.prikalneg.de/Vernehmungen.htm

Strafprozeßordnung, § 163 gilt wohl in allen Bundesländern Smile

_________________
Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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Touareg
Abenteurer
Abenteurer


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Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 06.09.2007 19:37:44    Titel:
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Da drohen nicht nur Konsequenzen. Vertrau mir
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basti
Querschläger
Abenteurer


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1. Wellblechhütte Td5
2. Elektrobaukasten VW Grand Cali
BeitragVerfasst am: 06.09.2007 19:39:56    Titel:
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Wenn die Vorladung nicht als PZA, sondern als normaler Brief kam, kannste sie ja einfach ignorieren. Kann dir keiner beweisen, dass der Brief angekommen ist... Grins

_________________
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hank
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007
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1. Toyota Hilux Starrachse
BeitragVerfasst am: 06.09.2007 19:45:07    Titel:
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wenn ich den link vom henning richtig verstanden habe, muß der vorladung keine folge geleistet werden. Demzufolge kann es doch auch keine Konsequenzen haben, oder? Unsicher

gruß Hank!

_________________
Der Lux gehört in die Natur!
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Henning
Standgasstuntman
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BeitragVerfasst am: 06.09.2007 19:54:31    Titel:
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So sieht es aus Ja

Polizeiliche Vorladung ist " unverbindlich "

Anders sieht es bei einer Staatsanwaltschaftlichen Vorladung aus Ja
Da hat ein Nichtbefolgen auch schon mal gerne eine Vorführung durch
die Polizei zur Folge.

_________________
Gruß ........................
Henning
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Hulg
Against Kryptografie
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Westerwald


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1. F70
BeitragVerfasst am: 06.09.2007 20:43:27    Titel:
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und wenn die polizeiliche Vorladung ignoriert wird, dann wird, da ja an der Aussage gelegen ist, eine gerichtliche Vorladung nicht auf sich warten lassen.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Gruß Holger

_________________
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Franky
Mönchshof Kellerschreck
Offroader


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Lohfelden
Status: Verschollen


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1. Toyo Landcruiser KDJ 125 D4D
BeitragVerfasst am: 06.09.2007 20:49:41    Titel:
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Hallo Trax Winke Winke

ist er als Zeuge oder als Beschuldigter geladen ?

Grüße Frank
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Trax
Bollywood-G-Fahrer!
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Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 6535 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Tempo Trax Judo
2. RAV4
BeitragVerfasst am: 07.09.2007 20:07:40    Titel:
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in dem Fall wohl Beschuldigter (demzufolge muss er ja sowieso keine Aussage zur Sache machen)

also polizeilich --> unverbindlich
Staatsanwalt Richter --> verbindlich

Danke Winke Winke Winke Winke Winke Winke
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