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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 7253 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 20.09.2005 21:36:31 Titel: 25 km/h |
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Hallo,
wie issn das mit dem 25er Schild annem Hänger? Kann ich das auf jeden beliebigen Anhänger klatschen und dann damit zulassungsfrei rumfahren?
Oder geht das nur mit Landwirtschaft oder so?
Weiß von Euch da einer Bescheid?
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.09.2005 22:08:19 Titel: |
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also ähm ich meine es darf jeder du brauchst aber dann als Privater auf der linken und rechten Seite auch ein 25 km/h schildchen und dan kommt das Kenzeichen von der drannen die Größere Frage wäre wie ist der Anhänger Versichert ??????????
Ich meine das in der Landwirschaft die Anhänger mit in der Betriebshaftplicht wären wie z.B. Gabelstabler aber bin mir nicht ganz sicher
oder geh doch einfach zu einem guten Fahrlerer oder zu deinem.
Wen er gut ist weis er es oder hatt die Gesetzestexte da | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.09.2005 22:13:13 Titel: |
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Holzi hat recht- Anhänger sind über die "Betriebs"haftpflicht der versichert- aber der Anhänger MUSS das gleiche Kennzeichen wie ein auf Dich zugelassenens und versichertes Fahrzeug haben- und darf auch nicht schneller fahren- sonst kein Versicherungsschutz... Ob das allerdings nur für land- und Forstwirtschaft gilt, weiß ich nicht... | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.09.2005 22:30:08 Titel: |
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also das es auch für Private was geben mus weis ich, weil mich beim Rübenfahren die Polizei Gefilmt hatte und unter anderem gemeint haben das auf der Seite der 25 km/h aufkleber fehlen würde und das auch noch beidseitig
bei meinen Nachforschungen danach hatt mir mein Fahrlerer geholfen und haben den Paragrafen rausgesucht wo dies drin stand das links rechts und hinten ein 25 km/h schild angebracht werden muss
Ausnahme Land und Forstwirschaftliche Anhänger
zu dem Punkt zu schnell fahren kann ich nur sagen mit nichtzugelassenen Anhänger
bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h bekommt man 3 Punkte und 60 Euro Strafe plus Bearbeitungsgebür  | |
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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
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| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 20.09.2005 23:13:47 Titel: |
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Zitat: | Größere Frage wäre wie ist der Anhänger Versichert ?????????? |
Ein Anhänger ist IMMER mit dem ziehenden Fahrzeug versichert! Auch wenn er zugelassen ist und eiune eigene Versaicherung haben muß. Die zahlt aber nur, wenn der Anhänger OHNE ein einen Schden verursacht. Sobald er angehängt wird gehört er versicherungstechnisch zum . Meines Wissens ist das auch so, wenn ein Auto abgeschleppt wird. Das abgeschleppte Auto braucht aus diesem Grund auch nicht zugelassen und versichert sein.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
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 Titel sind Schall und Rauch


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Kahl am Main Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Land Rover Defender 90 SoftTop (TD5) |
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Verfasst am: 21.09.2005 02:19:14 Titel: |
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Kini hat folgendes geschrieben: | ...Das abgeschleppte Auto braucht aus diesem Grund auch nicht zugelassen und versichert sein... |
So nicht ganz richtig. Wenn wir vom abschleppen reden, dann ist dies der Vorgang zum entfernen eines defekten Fahrzeuges. Dies ist allerdings nur bis zur nächsten Werkstatt erlaubt und man darf keine Schnellstraßen und Autobahnen benutzen. Für diesen Vorgang müssen beide Fahrzeuge zugelassen und versichert sein und der jeweilige Lenker muss einen gültigen Führerschein für das entsprende Fahrzeug besitzen.
Reden wir vom schleppen (ohne ab), dann gilt da geschleppte Fahrzeug als Anhänger und da ein geschlepptes Fahrzeug meistens zwei oder mehr Achsen mit einem Abstand größer einem Meter hat benötigt der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs für diesen Vorgang einen entsprechenden Führerschein (LKW mit Anhänger). Dafür kann das geschleppte Fahrzeug auch ein dreijähriger Lenken, sofern er dazu physisch und psychisch in der Lage ist und das fahren ist auf allen Straßen 8also auch Schnellstraße und Autobahn) erlaubt...
...zumindest habe ich das so damals in der Fahrschule verstanden. | _________________ Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.
Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht.
- Albert Schweitzer |
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 Unterirdisch!


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| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 21.09.2005 08:57:56 Titel: |
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Du hast schon recht, klauben wirs mal auseinander:
Das geschleppte Auto darf auch vonnem dreijaährigen gelenkt werden, dann aber braucht der "Schlepper" die Erlaubnis, 4 Achsen zu schleppen. Das geht auch, wenn das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen ist. Ein zugelassenes Fahrzeug, bei dem der "Geschlepppte" nen Fhrerschein besitzt, darf ich durch ganz Deutschland schleppen, was allerdings nicht wirklich sinnvoll ist.
Autobahnen und Schnellstraßen dürfen dabei nichtr benutzt werden, geht die "Schleppptuor" auf einer solchen Straße los, ist diese an der nächstmöglichen Ausfahrt zu verlassen.
In allen Fällen: Versicherung: siehe oben.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
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 Kneipengründer


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Alt-Franken Status: Verschollen
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Verfasst am: 26.10.2005 18:29:23 Titel: |
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Mal noch ne Frage dazu, darf ich als Privatmann nun einen zulassungsfreien Anhänger mit einer limitierten Geschwindigkeit zB 25kmh ziehen oder nicht? Ist mir jetzt irgendwie nicht ganz klar und ich hätte zur Zeit eben genau dazu einen Verwendungszweck um etwas nur ca 2mal im Jahr zu ziehen.
nowayray;) | |
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| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 27.10.2005 00:05:21 Titel: |
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Natürlich darfst Du einen zulassungsfreien Anhänger ziehen.
Wenn ein Schild "25 km/h" drauf ist, darfst Du auch nur 25 km/h damit fahren.
Meine FRage wqar und ist immer noch, ob ich aus einem eigentlich zulassungspflichtigen Anhänger mit dem 25km/h Schild einen zulassungsfreien machen kann/darf.
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Verfasst am: 27.10.2005 01:03:41 Titel: |
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jep darfst du ohne weiteres mus halt des 25 km/h schildchen dran | |
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Verfasst am: 27.10.2005 08:59:37 Titel: |
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Und wieder ein Problem gelöst.
Sind wir gut.
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