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Tempolimit - 130 In Deutschland
was haltet ihr davon ?

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Maddoc
Dachbox mit Rädern
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Fahrzeuge
1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb.
BeitragVerfasst am: 30.10.2007 00:01:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

bueti hat folgendes geschrieben:
Gorli hat folgendes geschrieben:
*die reaktionszeit des menschen ist beschränkt und ob man 130 oder 190 fährt macht zb. beim bremsweg einen gewaltigen unterschied aus...*





bestreitet ja keienr, aber dafür sind die abstände ja auch größer (soltlen sie)....
und bitte sieh es im kompletten Kontext den ich schrieb: 100-130 und 160-190 ... differenz beiderseits 30 kmh...

und wenn man argumentiert: daß der optimalfall eh nicht vorhanden ist, dann sind shcon 50 kmh zuviel und wir sollten wohl besser alle zu fuß gehen...


mit verlaub, das ist bullshit...

anhalteweg*:
160km/h: ~200m
190km/h: ~300m

sind ja nur 100meter unterschied...


genau so ein blödsinn ist es zu sagen wir sollten alle zu fuss gehen. 130km/h ist ein guter kompromis zwischen vorwärtskommen und sicherheit.


* das sind natürlich ungefähre richtzahlen, wers nicht glaub kann ja selber mal nachrechnen...


@bueti

ich bin ganz deiner Meinung,
man sollte alle Menschen pauschal nach dem "schlechtesten" Wert einstufen, dann kann überhaupt nichts passieren.
Zumindest ist es dann auch nicht mehr notwendig, daß jemand über sein Handeln nachdenkt, schließlich sind andere verantwortlich........

..............kann das Leben nicht einfach sein..............

_________________
Gruß

Marc
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bueti
Erntehelfer
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Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Zurich
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Land Rover Defender TD5
2. Lila Plakette - Ich nehme mal an,sowas bekommen Raumschiffe, Flaschengeister und Freimaurer. Fahrrad
BeitragVerfasst am: 30.10.2007 08:53:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Maddoc hat folgendes geschrieben:
bueti hat folgendes geschrieben:
Gorli hat folgendes geschrieben:
*die reaktionszeit des menschen ist beschränkt und ob man 130 oder 190 fährt macht zb. beim bremsweg einen gewaltigen unterschied aus...*





bestreitet ja keienr, aber dafür sind die abstände ja auch größer (soltlen sie)....
und bitte sieh es im kompletten Kontext den ich schrieb: 100-130 und 160-190 ... differenz beiderseits 30 kmh...

und wenn man argumentiert: daß der optimalfall eh nicht vorhanden ist, dann sind shcon 50 kmh zuviel und wir sollten wohl besser alle zu fuß gehen...


mit verlaub, das ist bullshit...

anhalteweg*:
160km/h: ~200m
190km/h: ~300m

sind ja nur 100meter unterschied...


genau so ein blödsinn ist es zu sagen wir sollten alle zu fuss gehen. 130km/h ist ein guter kompromis zwischen vorwärtskommen und sicherheit.


* das sind natürlich ungefähre richtzahlen, wers nicht glaub kann ja selber mal nachrechnen...


@bueti

ich bin ganz deiner Meinung,
man sollte alle Menschen pauschal nach dem "schlechtesten" Wert einstufen, dann kann überhaupt nichts passieren.
Zumindest ist es dann auch nicht mehr notwendig, daß jemand über sein Handeln nachdenkt, schließlich sind andere verantwortlich........

..............kann das Leben nicht einfach sein..............


ähm... zusammenhang?

_________________
Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
granviaje.ch
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V8-Charly
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Mit dabei seit Anfang 2007


Fahrzeuge
1. Volvo Kettenfahrzeug mit hydraulischen Anbaugeräten
BeitragVerfasst am: 30.10.2007 09:37:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich bin für ein Tempolimit von 50 auf allen Straßen, bei Überschreitung sofort Todesstrafe (somit bin ich für die Einführung derselbigen in Deutschland)!
Besteuerung von Langhaarfrisuren sind schon lang überfällig!!
Die Fußgängerschutz-Richtlinie sollte Portalachsen an ALLEN Fahrzeug vorschreiben!

Winke Winke

_________________
Verwechsle Nettigkeit nicht mit Dummheit!
Ein Organspendeausweis rettet Leben! Bitte macht mit.
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siggi109
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Fahrzeuge
1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 30.10.2007 12:33:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

V8-Charly hat folgendes geschrieben:
Ich bin für ein Tempolimit von 50 auf allen Straßen, bei Überschreitung sofort Todesstrafe (somit bin ich für die Einführung derselbigen in Deutschland)!
Besteuerung von Langhaarfrisuren sind schon lang überfällig!!
Die Fußgängerschutz-Richtlinie sollte Portalachsen an ALLEN Fahrzeug vorschreiben!

Winke Winke



labertasche Ätsch

Heiligenschein

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 30.10.2007 13:01:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das mit dem Tempo 130 ist ja schön und gut ..
Es lebe der Gleichmässige Fluss... Nee, oder?
Sorry aber ab und an möchte man schon etwas schneller fahren.
In der Schweiz geht das ja.. da gibts nicht viele Autos und genügend Autobahnen..
ausserdem habe die auch viel Zeit...

Aber mal ehrlich wer hält sich hier wirklich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen? Unsicher

wenn da 130 steht kann man doch immer noch160 fahren und der Schein ist noch nicht weg... oder irre ich mich da... Obskur

Gruss Stoneseeker
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mtbbee
Miss Mont Ventoux
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: München


BeitragVerfasst am: 30.10.2007 13:08:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Stoneseeker hat folgendes geschrieben:
wenn da 130 steht kann man doch immer noch160 fahren und der Schein ist noch nicht weg... oder irre ich mich da... Obskur

Gruss Stoneseeker


so eine Zitterparty mit 13 Punkten brauche ich nicht mehr .... durfte ab und an einen GTI fahren Heiligenschein . Seit Bulli und Landy Zeiten ist damit Schluß und trotzdem liebe ich es mal am Golf das Gaspedal treten zu können
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Maddoc
Dachbox mit Rädern
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Wohnort: 61197


Fahrzeuge
1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb.
BeitragVerfasst am: 30.10.2007 13:12:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

bueti hat folgendes geschrieben:


ähm... zusammenhang?


ist doch ganz simpel:

Du pauschalierst, deshalb.

Natürlich ist der Bremsweg aus 190 länger, als der aus 130
aber,
das Fahrzeug, welches locker mit 190 unterwegs ist, ist auch ganz anders ausgelegt.
Der 911 vor dir steht aus 200 eher als du mit dem Scout aus 130.
Bremst er aus 130 direkt vor dir, knallst du in sein Heck.


Wenn ich also schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung einführe
und dies mit Sicherheitsaspekten begründe,
dann sollten wir auch einen maximalen Bremsweg einführen...................

oder noch besser, PKWs werden auf Autobahnen zu Zügen gekoppelt,
somit verlieren wir jegwede Individualität und es können gar keine Fehler mehr passieren............. Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

_________________
Gruß

Marc
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bueti
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Land Rover Defender TD5
2. Lila Plakette - Ich nehme mal an,sowas bekommen Raumschiffe, Flaschengeister und Freimaurer. Fahrrad
BeitragVerfasst am: 30.10.2007 13:52:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

mal abgesehen davon das ich mit dem scout nicht 130km/h fahren (und das nicht nur weil wir in der schweiz ein limit von 120km/h) haben, hast du natürlich recht. doch mal ehrlich... welcher einigermassen moderene wagen von heute macht nicht 190kmh?
sogar der 1.4liter feista von meiner ex brachte das hin und die bremsen sind wohl kaum mit nem 911er zu vergleichen.


aber was solls, freie fahrt für frei bürger... rofl... auch in deutschland wird man irgendwann zur vernunft finden. ich klink mich aus :)

_________________
Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
granviaje.ch
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Strada
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 30.10.2007 14:39:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Stoneseeker hat folgendes geschrieben:
wenn da 130 steht kann man doch immer noch160 fahren und der Schein ist noch nicht weg... oder irre ich mich da... Obskur

Das mag einmal funktionieren das du an der Grenze zwischen Punkte und Fahrverbot fährst, dann bist du aber für 2 Jahre auf "Bewährung" das heißt, sollte man dich nochmal innerhalb dieser Zeit erwischen, biste den Schein los, auch wenn die Geschwindigkeit nicht innerhalb eines Fahrverbotes liegt! Winke Winke
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Maddoc
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1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb.
BeitragVerfasst am: 30.10.2007 15:36:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Strada hat folgendes geschrieben:
Stoneseeker hat folgendes geschrieben:
wenn da 130 steht kann man doch immer noch160 fahren und der Schein ist noch nicht weg... oder irre ich mich da... Obskur

Das mag einmal funktionieren das du an der Grenze zwischen Punkte und Fahrverbot fährst, dann bist du aber für 2 Jahre auf "Bewährung" das heißt, sollte man dich nochmal innerhalb dieser Zeit erwischen, biste den Schein los, auch wenn die Geschwindigkeit nicht innerhalb eines Fahrverbotes liegt! Winke Winke


bis 25 km/h über war auf der Autobahn soweit ich mich erinnere ohne Probs, gibt nur ein Verwarngeld und keine Punkte.

Was Strada schreibt betrifft deutlich höhere Überschreitungen
oder wie ihn Führerschein auf Probe

_________________
Gruß

Marc
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Strada
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 30.10.2007 20:24:19    Titel:
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Man muss immer im Bereich der Punkte sein, das die regelung eintrifft, das hatte ich vergessen zu erwähnen!
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Frankpropper
Meister Propper
Abenteurer


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BeitragVerfasst am: 30.10.2007 20:47:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

http://www.bussgeldkataloge.de/ hat folgendes geschrieben:

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot



Und hier nochmal die 2x+26km/h im Jahr Regel
http://www.bussgeldkatalog-forum.de/


Zuletzt bearbeitet von Frankpropper am 30.10.2007 20:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Touareg
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 30.10.2007 20:48:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich will ausnahmsweise keine Punkte. Vertrau mir Die letzten sind 25 Jahre her .... trotz V10 .... YES
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Maddoc
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1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb.
BeitragVerfasst am: 30.10.2007 20:51:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Frankpropper hat folgendes geschrieben:
http://www.bussgeldkataloge.de/ hat folgendes geschrieben:

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Danke,

was gelernt.................. Winke Winke

_________________
Gruß

Marc
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Frankpropper
Meister Propper
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Mit dabei seit Anfang 2006
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 30.10.2007 20:55:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Frankpropper hat folgendes geschrieben:


Und hier nochmal die 2x+26km/h im Jahr Regel
http://www.bussgeldkatalog-forum.de/


Link geht nicht auf den Beitrag, habs mal kopiert...
Bußgeldkatalog

§4 Regelfahrverbot

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Wichtig ist hierbei, daß das Jahr nicht von Tattag zu Tattag gerechnet wird, sondern erst ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids für den ersten Tempoverstoß bis zum Tattag des zweiten Tempoverstoßes. Ein Bußgeldbescheid wird 14 Tage nach Erhalt rechtskräftig. Deshalb kann das "Jahr", auf das sich die 2x26km/h-Regel beruft, in Wahrheit wesentlich länger sein als 365 Tage.
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