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disco68
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1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96
BeitragVerfasst am: 09.11.2005 22:16:28    Titel:
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SHIT!!!! Und das mit einem kleinen Würmchen zuhause. Bei den insolvnezbedingten Ausfällen bei uns in der Firma waren schon Insolvenzen dabei die sehr nach Konkursverschleppungen gerochen haben, natürlich immer bei der Rechtsform GmbH und kurz darauf neue Firma oft mit demselben Fuhrpark. Das stinkt dann schon, nach dem Motto: Insolvenz lange genug herauszögern um genug Privatbesitz auf die anderen Familienmitglider zu verteilen und die 25000 € für die nächste GmbH zur Seite schaffen (oder noch besser ne britische Limited für ein paar Pfund gründen).

Normalerweise hat der Insolvenzverwalter (der natürlich die Schulden tilgen muß und nicht als Wohltäter der Arbeitnehmer agiert) aber schnell einen Überblick was aus dem Laden noch rauszuholen ist, es sei denn es wurde viel in den Büchern verschleiert, was wieder auf Konkursverschleppung hindeutet. Zum Glück stehen die ausstehenden Löhne weingstens an erster Stelle, wenn noch was zu holen ist und nicht mangels Masse das Insolvenzverfahren eingestellt wird. Meistens müssen die Konkursverwalter auch von den Gläubigern und oder Mitarbeitern der Firma oft ein wenig gedrängt werden in Richtung Konkursverschleppung zu ermitteln. In einem unserer Fälle wo wir unser Geld nicht bekommen haben, mußten wir den Konkursverwalter erst auf so einige seltsame Dinge hinweisen. Das läuft jetzt aber schon drei Jahre ohne Ergebnis ob der Geschäfstführer da jetzt noch haftet oder nicht. Eine neue Firma auf den Namen der Tochter ist aber auch schon 3 Jahre wieder im Geschäft

Was für eine Branche ist das? Baugewerbe/ Handwerk oder Industriemontagen, viel Subunternehmertätigkeit? Wenn da etwas von zutrifft sind 8 Mill. Umsatzsteigerung heutzutage eher eine Garantie für eine schnelleren Konkurs!

Scheißspiel!
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Gernot90
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5. Belarus MTS 80
6. ProFLex Beast
7. ´n Kanu.
BeitragVerfasst am: 10.11.2005 07:06:55    Titel:
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Dem bisher gesagten kann ich mich nur anschließen, vor allem den Wünschen, dass für Dich hoffentlich alles gut wird.

In der Tat dient das Insolvenzrecht seit der letzten Überarbeitung hauptsächlich der Abwicklung der insolventen Firmen. Das kurz nach der Wende eingeführte Gesamtvollstreckungsverfahren diente noch hauptsächlich dem Erhalt der in Schwierigkeiten geratenen Firmen. Aber das ist vorbei.

Insolvenzen werden aber wirklich oft von Dritten forciert. Das sind hauptsächlich Banken, die einer eigentlich normal laufenden Firma aus oft unerfindlichen Gründen die Kreditlinie kündigen. Peng. Insolvenzverfahren. Da kann der Chef dann auch nichts mehr machen. Hätte ich eine Firma und die Bank würde rumzicken, würde ich das in der Phase, in der ich noch mit der Bank verhandle, auch nicht auf einer Betriebsversammlung verkünden. Dann kann ich den Laden ja auch gleich dicht machen.

Andererseits kenne ich genug Firmen, die es genau so gemacht haben, wie Gunther es beschrieben hat. Da würde ich dann auch mal Vorsatz unterstellen.

In Sachen Rechtsberatung hab ich aber noch ne Idee: Bist Du in einer Gewerkschaft? Falls ja, wende Dich an die. Die dürften Anwälte haben, die sich mit sowas auskennen.

_________________
Landy on

Gernot90
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 10.11.2005 09:16:23    Titel:
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Mal ein paar Tipps, weil es mir 2002/2003 genau so ging:

1. Selbst wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, kostet Dich ein Anwaltsgespräch nur 11,60 €! Gehe zu Deinem zuständigen Amtsgericht und lass Dir einen Antrag auf Beratungshilfe geben (Einkommensbescheinigungen und Ausgabebescheinigungen wie Miete, Kredite etc. mitnehmen!). Dann lass Dich in Ruhe vom Anwalt beraten!

2. Ausstehende Löhne und Gehälter werden erst ab Tag der Insolvenzmeldung des Unternehmens vom Arbeitsamt als "Konkursausfallgeld" für 3 Monate übernommen. Vorher entstandene Forderungen sind schnellstmöglich beim Insolvenzverwalter als "vorinsolvenzliche Forderung" anzumelden (Anwalt!) evtl. einklagen.

3. Bis zur Zahlung des Konkursausfallgeldes dauert es meist mehrere Wochen. Bring Deine Finanzen auf die Reihe, mach einen Haushaltsplan und bitte dann in der Verwandschaft um Unterstützung. So bald die Bank davon Wind bekommt ists Essig (Dispo weg etc!). Ich sass damals mit 20,- € in der Tasche da.
Solltest Du nicht hinkommen, gab es früher die Möglichkeit, einen Vorschuss (Sozialhilfe) zu bekommen, wie das heute mit HartzIV ist weiss ich nicht.

Ich drück Dir die Daumen, Kopf hoch!

Übrigens: Ich bin auf Gehaltsforderungen von etlichen T€ sitzen geblieben, habe zwar einen Titel, aber das Insolvenzverfahren läuft nun schon 3 Jahre, ein Ende ist nicht in Sicht. Nach Abschluss werden die noch zur Verfügung stehenden Gelder (sofern noch was da ist) vom Insolvenzverwalter auf die Gläubiger nach einer Quote verteilt, ich werde wohl keinen Cent mehr sehen traurig .
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Hirschauer
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1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 10.11.2005 09:51:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@Sid,

Mal was Grundsätzliches zum Thema Insolvenz als Hintergrundinfo:
(Achtung, längerer Text, ist jedoch unvermeidbar um das ganze wenigstens halbwegs darzustellen)

Ausgangspunkt jedes Insolvenzverfahrens ist ein Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Nach §13 InsO wird das Insolvenzverfahren nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt nach §13 InsO sind der Schuldner selbst, sowie jeder Gläubiger des Schuldners.

Formen des Insolvenztatbestandes sind:
a) Zahlungsunfähigkeit nach §17InsO
b) drohende Zahlungsunfähigkeit nach §18InsO
c) Überschuldung nach § 19 InsO

Mit der Stellung des Antrages beginnt das Insolvenzeröffnungsverfahren. In diesem Verfahren hat das Insolvenzgericht zu überprüfen, ob ein zulässiger Insolvenzantrag gestellt worden ist, ein Eröffnungsgrund gegeben ist und das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens (§54 InsO) decken wird.
Zur Ermittlung dieser Fragen kann das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, der auch die Aufgabe hat das Schuldnervermögen zu sichern und, wenn dies notwendig ist, den Betrieb fortzuführen.

Kommt das Gericht zu dem Ergebnis dass entweder kein Eröffnungsgrund gegeben ist oder die Masse nicht ausreicht um die Kosten zu decken, so wird der Insolvenzantrag abgewiesen und ein Insolvenzverfahren findet nicht statt.

Liegen sowohl Eröffnungsgrund als auch ausreichend Masse vor, wird das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht eröffnet.

In dem Eröffnungsbeschluss ernennt das Gericht einen Insolvenzverwalter und bestimmt den Berichtstermin (§§29, 156 InsO) sowie den Prüfungstermin (§§29, 176 InsO).
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere zur Konsequenz, dass die Gläubiger nicht mehr im Wege der Einzelvollstreckung gegen den Schuldner vorgehen können, sondern auf die Gesamtvollstreckung begrenzt sind (§§ 88,89 InsO) und das Verfügungsrecht über das Unternehmensvermögen von den bisherigen Eigentümern nach §80 I InsO auf den Insolvenzverwalter übergeht.

Der nächste wichtige Termin im Insolvenzverfahren ist der im Eröffnungsbeschluss festgesetzte Berichtstermin. Zunächst berichtet der Insolvenzverwalter über den Zustand des Unternehmens und gibt eine Einschätzung ab ob nach seiner Auffassung eine Fortführung des Unternehmens sinnvoll erscheint oder eine Liquidation erfolgen soll.
Die Entscheidung ob eine Unternehmensfortführung oder eine Liquidation erfolgen soll wird ebenfalls im Berichtstermin getroffen, obliegt aber der Gläubigerversammlung. Die Gläubigerversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan des Insolvenzverfahrens. Zur Mitgliedschaft berechtigt sind alle Gläubiger des Schuldners.

Weiterhin möchte ich mich den Anmerkungen von Zorro anschließen. Seid mit den Begriffen wie Insolvenzverschleppung usw. vorsichtig. Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, dass seit geraumer Zeit jeder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Regel auch bei der Staatsanwaltschaft landet und die prüfen genau in dieser Angelegenheit.

Was mich aber immer wieder enttäuscht ist die Kommunikationspolitik der Geschäftsleitung gegenüber ihren Mitarbeitern. Bei der letzten Sanierung konnten wir sehr schnell herausfinden, dass die Mitarbeiter wesentlich mehr wussten als die Geschäftsleitung glaubte.

Auch in der Firma von Sid scheint es da eine zu kritisierende Kommunikationspolitik zu geben. Einfach nicht mit den Mitarbeitern reden ist der größte Vertrauensverlust in der sowieso schon schwierigen Lage für beide Parteien (GL und MA).

Sid, versuche doch zusammen mit Deinen Kollegen einen Gesprächstermin bei der Geschäftsleitung und dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu bekommen.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir, dass alles noch halbwegs glimpflich abläuft und wer weiß, vielleicht gibt es auch eine Unternehmensfortführung in Form eines MbO oder der Insolvenzverwalter findet einen strategischen Investor für Euch.

Alles Gute und falls Du den Nerv dazu hast, halte uns auf den laufenden. Vielleicht können wir hier auch in dieser Sache weiterhelfen. Gerne auch als PN, falls zu vertraulich.

Drück Dir die Daumen.

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BeitragVerfasst am: 10.11.2005 09:59:48    Titel:
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Tja, so fürchterlich wie es auch ist denke ich es wird wohl mehr die Regel werden als die Ausnahme bleiben.
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Hirschauer
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1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 10.11.2005 10:05:31    Titel:
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Noch ein Zusatz, da von einigen bezweifelt wurde:

In der Insolvenzordnung steht in § 1
Ziele des Insolvenzverfahrens
--------------------------------------------------------------------------------
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

Hier ist also durchaus der Insolvenzverwalter gefordert an einer Unternehmensfortführung zu arbeiten. Also nicht gleich die Flinte ins Korn schmeissen, sondern hoffen das ein fähiger Insolvenzverwalter bei Euch auftaucht.

Wenn Du mir das zuständige Amtsgericht nennst, könnte ich mal die Insolvenzverwalter rausfinden.

Also nochmal Kopf hoch....

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BeitragVerfasst am: 10.11.2005 17:37:52    Titel:
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gehen Wir doch einfach mal andersherum an die Sache:

SID, sag´ kurz was Du machen willst und kannst, wie sehr du flexibel bist was den Einsatzort angeht etc und wir halten mal alle ganz gewaltig die Ohren auf ob wir was für Dich finden.

Kopf hoch - DU BIST DEUTSCHLAND

Grüße
Heinz

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 10.11.2005 17:39:46    Titel:
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Heinz Eichhorn hat folgendes geschrieben:
gehen Wir doch einfach mal andersherum an die Sache:

SID, sag´ kurz was Du machen willst und kannst, wie sehr du flexibel bist was den Einsatzort angeht etc und wir halten mal alle ganz gewaltig die Ohren auf ob wir was für Dich finden.

Kopf hoch - DU BIST DEUTSCHLAND

Grüße
Heinz


Respekt Das find ich ne tolle Geschichte! Respekt
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BeitragVerfasst am: 10.11.2005 17:41:57    Titel:
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YES ... könnte man nicht einen "Job-Tread" für Jeeper pinnen?
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BeitragVerfasst am: 10.11.2005 17:43:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

buddy hat folgendes geschrieben:
YES ... könnte man nicht einen "Job-Tread" für Jeeper pinnen?


und die Anderen? Arbeitslos??? Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 10.11.2005 17:50:18    Titel:
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SORRY, falsches Forum! Meine natürlich FÜR ALLE OFFROADER! Sorry
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 10.11.2005 17:50:42    Titel:
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Knuddel Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling
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sid
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...und hat diesen Thread vor 7227 Tagen gestartet!


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1. 1985 hilux,1984 4runner, 2005 Xterra
BeitragVerfasst am: 10.11.2005 20:42:41    Titel:
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hallo leute!! vielen dank für die informationen!!
ich echt hilfreich!! und zum teil macht es auch mut..

obwohl ich ja wieder einigermassen beruhigt bin, und mein bestes geben werde aus der situation was zu machen... das problem ist meine frau, sie hat unsagbar angst, es ist halt wirklich so das wenn das geld länger wegbleibt das wir dann richtig Tief ind der scheisse sitzen.. ich versuch sie zu beruhigen, und sie zu ermutigen das sie sich keine sorgen machen soll, und das ich alles machen werde damit es und gut geht.
sie nimmt es leider so auf als würde ich es auf die leichte schulter nehmen, und das es mir egal wär...

natürlich mach ich mich sorgen, aber die aufgabe von mir ist es für meine familie zu sorgen, und sie zu beruhgen das sie sich keine sorgen machen muss... es reicht ja wenn ich das mach.

ok, jetzt zum heutigen arbeitstag:

wir fangen um 6:30 an mit arbeiten, und haben eine stunde gleitzeit, ich arbeite in der Qualtätsicherung von einem werkzeugbau, und hab dort einen kollegen der auch die messmaschine bedienen kann, aufgrund der auftragslage USW sind wir eigentlich überbesetzt, der kollege arbeitet seit 15jahren in der qualitätsicherung, hat 2 kinder und ein haus zum abbezahlen, also steh ich auf der abschussliste weil ich 3 jahren in der qualitätsicherung und hab nur 1 kind.....

jedenfalls als ich heut um 6:33 im geschäft ankam war das licht in der QS aus, normalerweisse ist mein kollege immer früher da.
dann kamm ein werkzeugmacher zu mir der in der gleiche gegend wohnt wiemein kollege, und sagte mir das mein kollege wahrscheinlich einen unfall hatte, er hätt sein mofaroller an dem unfallort gesehn.
20 minuten später rief die frau von ihm bei mir an, und war voller angst und panik und sagte mir das ihr mann im krankenhaus liegt, und die polizei sie benachrichtigt hätte... die arme frau tat mir so leid.

( ich bin nach feierabend im krankenhaus gewesen, er hat nen beckenbruch/riss und muss 12 wochen mit krücken laufen!! ansonsten ist er ok!)#

ok, zur firma wieder:
heut um 12:00 hing ein zetel an der pinnwand wo draufstand das um 16uhr betriebsversammlung ist, und der insolvenzanwalt da wär zum reden...


die lage ist so:
wir befinden uns im Insolvenzeröffnungsverfahren, angestrebt wird das wir zum 1.1.06 insolvenz sind... wir kriegen spätestens am 30.01.06 unser geld ...
bis dahin kann ich privatinsolvenzs beantragen!! Hau mich, ich bin der Frühling Nee, oder? Wut

die werden versuchen einen kredit aufzunehmen damit die uns das insolvenzgeld zuahlen können, nächste woche kriegen wir bescheid ob die die firma retten wollen, oder sie aufgeben...

jetzt kommt der brüller :
ich habe 2 cheffs, mutter und sohn. die mittteilungen wo am schwarzen brett hingen waren alle gezeichnet vom sohn......
der insolvenzverwalter hat gesagt, das der sohn, unser cheff ist, wie schon immer........

UNSERE CHEFFIN WAR NICHTMAL AUF DER SITZUNG DABEI!! offiziell gibt es die gar nicht!!

meine vermutung ist die:
sie ist ausgestiegen, und in ein halben jahr wird sie als INVESTOR in der firma einsteigen, und dann kann sie wieder mit ihren sohn chaos und schrecken verbreiten!!
für dene wär alles beim alten!!
mich wundert es ja schon das die die firma so leicht aufgeben!!

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sid
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...und hat diesen Thread vor 7227 Tagen gestartet!


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1. 1985 hilux,1984 4runner, 2005 Xterra
BeitragVerfasst am: 10.11.2005 20:49:08    Titel:
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achso, mal ein paar info´s wie die firma ist:

wenn mann krank ist, MUSS mann urlaub nehmen, es wird urlaub einfach abgezogen!!

ein kollege hat letzten monat einen schneidstempel kaputgemacht, natürlich ohne absicht, er ist frislos entlassen worden.

ein anderer kollege war 6 wochen krank, er würde gekündigt, kamm mit hilfe seines anwallt wieder in der firma, und würde degradiert als hausmeistergehilfe, und hat später selber gekündigt.


wir DÜRFEN KEINEN betriebsrat gründen, wenn einer das macht wird er gekündigt wenn seine amtszeit vorbei ist.

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Hirschauer
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1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 10.11.2005 21:09:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

sid hat folgendes geschrieben:
achso, mal ein paar info´s wie die firma ist:

wenn mann krank ist, MUSS mann urlaub nehmen, es wird urlaub einfach abgezogen!!

ein kollege hat letzten monat einen schneidstempel kaputgemacht, natürlich ohne absicht, er ist frislos entlassen worden.

ein anderer kollege war 6 wochen krank, er würde gekündigt, kamm mit hilfe seines anwallt wieder in der firma, und würde degradiert als hausmeistergehilfe, und hat später selber gekündigt.


wir DÜRFEN KEINEN betriebsrat gründen, wenn einer das macht wird er gekündigt wenn seine amtszeit vorbei ist.


Bei dem Führungstil bewegen die sich auf sehr dünnen Eis, Eure Geschäftsführungs-Mutti und ihr Geschäftsführungs-Bubi.

Krankentage als Urlaubstage in Ansatz bringen ist gegen das Gesetz, leider aber oft Praxis. Kündigun wg. Krankheit verhält sich genauso.

Kündigung nach Beschädigung von Firmeneigentum ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wenn überhaupt möglich.

Na, vielleicht kommt ja aufgrund des Insolvenzantrages ein Investor an Board und ernennt eine neue Geschäftsführung. Dann wird sich das Geschäftsgebahren hoffentlich zum Guten wenden.

Noch was Grundsätzliches hinsichtlich der Arbeitsverträge und des Insolvenzausfallgeldes:

Wenn die Firma Insolvenz anmeldet, bleiben die Arbeitsverhältnisse erst einmal unverändert bestehen.

Das Gehalt ist maximal für drei Monate durch Insolvenzausfallgeld gesichert.

Das Insolvenzausfallgeld wird über das Arbeitsamt am Sitz der Firma bezahlt.

Insolvenzausfallgeld kann von einer Bank übernommen werden. Ihr müsst dann Abtrittserklärungen unterschreiben. Diese Form der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld wird häufig gemacht. Wenn das Insolvenzausfallgeld nicht pünktlich ausbezahlt werden kann besteht die Möglichkeit, entweder beim Arbeitsamt einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld zu beantragen oder - mit einer entsprechenden Bescheinigung des Insolvenzverwalters - einen Überbrückungskredit bei der Bank.

Das Insolvenzausfallgeld ist gesetzlich geregelt. Es wird dann bezahlt, wenn das Gericht über den Insolvenzantrag entscheidet. Egal, ob dann noch etwas an Masse vorhanden ist

Der Anspruch auf Insolvenzgeld beschränkt sich auf maximal drei Monate. Allerdings spielt die Masse dann eine Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis über den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortdauert. Dann müssen nämlich die Gehaltsansprüche vom Insolvenzverwalter aus der Masse bezahlt werden.

Das Insolvenzausfallgeld wird bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bezahlt. Danach hat der Insolvenzverwalter die Gehälter aus der Masse zu zahlen. Wenn keine Masse vorhanden ist, kann er auch nichts zahlen.

Es besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung. Allerdings würde sich ein Insolvenzverwalter persönlich schadensersatzpflichtig machen, wenn er Mitarbeiter arbeiten lässt, obwohl er weiß, dass er sie nicht mehr bezahlen kann. Man sollte in diesem Fall auf jeden Fall zum Arbeitsamt gehen und Arbeitslosengeld beantragen.

Wie Du siehst ist das ganze recht gut geregelt und gibt Dir zumindest Sicherheit für die nächsten drei Monate.

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Der Hirschauer
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