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Müssen Nebelscheinwerfer funktionieren??

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Strada
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...und hat diesen Thread vor 6392 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 22.02.2008 23:15:29    Titel: Müssen Nebelscheinwerfer funktionieren??
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Hallo,
eine Frage, müssen laut STVZO die Nebelscheinwerfer funktionieren wenn sie am Fahrzeug montiert sind??
Folgendes Beispiel, am Grand Cherokee sind Nebelscheinwerfer serienmäßig wenn es sich um ein Limited Modell handelt, beim Laredo Modell sind aber keine montiert!
Kann dann nun der TÜV oder die Bullizei meckern, wenn zwar Nebelscheinwerfer am Fahrzeug montiert (ab Werk) diese aber stillgelegt sind!

Danggöö Winke Winke
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nitrox
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BeitragVerfasst am: 22.02.2008 23:19:23    Titel:
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Ja, wenn sie da sind müßen sie auch funktionieren

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 22.02.2008 23:39:30    Titel:
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Hi,

wie schon gesagt, alles was dran ist, das muß auch funktionieren.
Erst vor paar Tagen in der Berufsschule bestätigt bekommen.

Der TÜV wird definitiv meckern, die Polizei hat wesentlich besseres zu tun, als die Funktion Deiner Nebelscheinwerfer zu prüfen Heiligenschein

Gruß Andreas
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MichaS
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BeitragVerfasst am: 23.02.2008 08:46:11    Titel:
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Yepp, was dran ist muß auch funktionieren.

Bau die Scheinwerfer einfach ab.
Vorschrift sind sie nicht.

Viele Grüße
Micha

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Strada
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...und hat diesen Thread vor 6392 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.02.2008 11:39:51    Titel:
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Dann fliegen sie raus,danke für die Antworten! Winke Winke
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borsti
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BeitragVerfasst am: 23.02.2008 14:28:54    Titel:
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Warum willst Du sie funktionslos machen? Obskur

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Stefan
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BeitragVerfasst am: 23.02.2008 15:52:33    Titel:
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Huhu!
Es funktioniert doch auch, wenn du sie abdeckst... Gut, wird bei eingebauten Scheinwerfern nicht so gut gehen, aber nur um es mal zu erwähnen...
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Strada
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...und hat diesen Thread vor 6392 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.02.2008 18:05:33    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Warum willst Du sie funktionslos machen? Obskur

Weil das neukaufen der kaputten NSW, nicht im Verhältnis des Fahrzeugwertes stehen rotfl rotfl
Abdecken wäre schwieriger, aber wenn man sie einfch blind macht, in dem man sie in Wagenfarbe lackiert??
Würde das nicht gehen!

Gruss Basti
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borsti
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BeitragVerfasst am: 23.02.2008 18:14:39    Titel:
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Alles klar. Ja
Ob der Herr Inschinör das mit der Farbe akzeptiert ist fraglich.

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Stefan
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 17:52:09    Titel:
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Als die EU hier noch nicht so viel zusagen hatte,war lackieren die einzig legale Art,Scheinwerfer unbrauchbar zu machen.
Lichtanlage abdecken war am Allerverbotesten,weiß nicht wie das heute ist.

Viel interessanter ist doch,dass es bei Mittelklasselimusinen,Nebelscheinwerferatrappen ab Werk gab.(VW Passat)

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 17:59:56    Titel:
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abdecken war verboten?
ich hab im kfz schein als auflage stehen,dass meine dachlampen im bereich der stvo abgedeckt sein müssen...und das wurde im oktober oder november erst da rein geschrieben. interessiert aber keine sau, das steht so weit unten bei den ganzen abgenommen sachen mit drin, das fällt keinem auf.
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 18:05:30    Titel:
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Abdecken ist bei "Strassenleuchten" verboten. Irgendwelche Zusatzdinger die Du im Bereich der StVZO eh nicht benutzen "darfst" darfst freilich abdecken...

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 18:10:08    Titel:
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DARF ich abdecken, das stimmt. wollte mich mit dem tüver deswegen aber nicht anlegen, weil alles andere problemlos nach nur 15 minuten eingetragen wurde. beim nächsten mal sprech ich das nochmal an.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 18:18:14    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Abdecken ist bei "Strassenleuchten" verboten. Irgendwelche Zusatzdinger die Du im Bereich der StVZO eh nicht benutzen "darfst" darfst freilich abdecken...


Irrtum,die durfte er nichtmal dran haben.

Ich,glaub,ich hab zu deinen Dachlampen schonmal was geschrieben.
Der Tüvver gehört ausgemustert.

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 18:27:11    Titel:
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die dachlampen sind erlaubt. das sind Arbeitsscheinwerfer und die dürfen im bereich der STVO nicht genutzt werden, müssen also unabhängig vom fernlicht schaltbar sein. einige ältere tüver bsteghen noch drauf, dass die im bereich der stvo abgedeckt werden, vom gesetzgeber gefordert wird das aber schon länger nicht mehr.


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