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Müssen Nebelscheinwerfer funktionieren??

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 26.02.2008 22:30:10    Titel:
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Zitat:
Du hättest den Nebensatz fett unterlegen sollen.


Na gut:

1. "Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird." (§49a (1) StVO)

Smile

Wie zum Geier soll ich einen Scheinwerfer abdecken wenn er gleichzeitig immer funktionsbereit sein soll ? Klarsichthaube ? Wut

Und gilt das auch für alle angebrachten (Zusatz-) Scheinwerfer (außer für die fast allumfassend von allen Regelungen ausgenommenen Arbeitsscheinwerfer natürlich.....) ? Oder nur für die "serienmäßigen", sprich vorgeschriebenen ?

Zusätzliche Fahrscheinwerfer muss ich nicht eintragen lassen, Arbeitsscheinwerfer eh nicht. Ich bin geneigt wenn ich gefragt werde alle gerade mal abgedeckten Scheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren. Ohne Abdeckung gehen sie dann wieder als Zusatz-Fahrscheinwerfer durch Vertrau mir
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 22:36:42    Titel:
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Da steht ja nicht welche Art von Scheinwerfern.Scheinwerfer eben.

Die Abdeckung muß sich bei Einschalten des Lichts entfernen,so wie versenkte Scheinwerfer ausfahren.
Der Verfasser des Textes kann doch nichts dazu,dass das keinen Sinn macht oder techn.nur schwer zu realisieren ist.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 26.02.2008 22:40:13    Titel:
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Ich eile aus dem Haus die Abdeckungen zu entfernen. Wie konnte ich nur. Nee, oder?
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 22:54:48    Titel:
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Mir persönlich ist das völlig egal was du machst.

Ich finde nur bedenklich,was bei solchen Aktionen:
nicolas-eric hat folgendes geschrieben:

wenn mans genau wissen will, dann kann man bei TÜV/DEKRA nachfragen.

dem Kunden für ein Mist erzählt wird.
Und die gleichen sind es dann auch,die dir keine Umweltplakette geben,weil sie von dem ganzen System keine Ahnung haben.
Bei der letzten HU wollte mir einer keine Tüvplakette geben,weil er meinte Womos müsten jetzt Stehhöhe haben.

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 23:04:31    Titel:
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Zitat:
Mir persönlich ist das völlig egal was du machst.


Davon ging ich einfach mal aus Winke Winke

Find nur "amüsant" (oder sollte ich besser sagen nervig) was das wieder für Blüten sind, die dieser Verordnungen treiben zum Thema selbstauflösende Abdeckungen etc. etc. etc.

Vor Allem weiß bei denen auch gelegentlich die eine Hand nicht was die andere macht. Ich hatte mal ein anliegen und erhielt Antwort per Mail von der Dekra mit der Aussage "Dürfen Sie nicht!", am nächsten Tag rief der Mensch vom TÜV zurück der genau das selbe Schreiben von mir erhalten hatte und erzählte mir "Geht klar!". Das dazu. Nachgefragt, Antwort bekommen und so schlau wie vorher.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 23:12:35    Titel:
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Ja,die deutsche Sprache steckt voller Missverständnisse.

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Robert Stückle
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BeitragVerfasst am: 27.02.2008 10:13:44    Titel:
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Grüßt Euch,
habt Ihr gewusst das man auch noch von der Aufbauart des Fahrzeugs unterscheidet
wo, wieviel und welche Lichtlein angebracht werden?

Ich war vor paar Wochen beim Tüv und wollte wissen wie das is mit meinen drei Xenon Dingern am Scheibenrahmen.

Er bissle in seinem PC gesucht und mir gesagt NUR beim So-Kfz kann es Arbeitscheinwerfer geben. (Und LKW über irgendeiner Tonnen Klasse)
Daher ist es in meinem Fall wurscht ob ich ein oder 53 Xeneon Dingern am SUV vor der Eisdiele spazierenfahre.

Bei "normalen" PKW kann es laut seiner Richtlinie im PC keine Arbeitscheinwerfer geben.
Weil sonst wär die Kiste ja ein Arbeitsgerät, Werksattwagen, Abschkepper oder der gleichen.

Es wird aber zum Teil geduldet....hat Er mir dann beim rausgehen noch gesagt.

Die Richtlinie reich ich Euch nach.

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 27.02.2008 12:02:18    Titel:
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Druck ihm doch mal das Blatt vom AKE aus und halt es ihm unter die Nase.
Würd mich interessieren,was er dazu sagt.

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BeitragVerfasst am: 28.02.2008 12:21:50    Titel:
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Hier nochmal zu abdeckbaren Scheinwerfern:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1022927/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf
Punkt 5.14 (auch die Unterpunkte lesen)

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BeitragVerfasst am: 28.02.2008 19:35:37    Titel:
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Sehr interessantes Papier YES

Aber Arbeitsscheinwerfer behandelt das nicht, oder hab ich es in den 193 Seiten nur überlsehen ?
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008 19:42:11    Titel:
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Nein,scheint nicht drin.

Der AKE versucht übrigens solche Papiere,für Prüforganisationen,
in verständliches Deutsch zu fassen.

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