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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.02.2008 22:30:10 Titel: |
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Zitat: | Du hättest den Nebensatz fett unterlegen sollen. |
Na gut:
1. "Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird." (§49a (1) StVO)
Wie zum Geier soll ich einen Scheinwerfer abdecken wenn er gleichzeitig immer funktionsbereit sein soll ? Klarsichthaube ?
Und gilt das auch für alle angebrachten (Zusatz-) Scheinwerfer (außer für die fast allumfassend von allen Regelungen ausgenommenen natürlich.....) ? Oder nur für die "serienmäßigen", sprich vorgeschriebenen ?
Zusätzliche Fahrscheinwerfer muss ich nicht eintragen lassen, eh nicht. Ich bin geneigt wenn ich gefragt werde alle gerade mal abgedeckten Scheinwerfer als zu deklarieren. Ohne Abdeckung gehen sie dann wieder als Zusatz-Fahrscheinwerfer durch  | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
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Verfasst am: 26.02.2008 22:36:42 Titel: |
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Da steht ja nicht welche Art von Scheinwerfern.Scheinwerfer eben.
Die Abdeckung muß sich bei Einschalten des Lichts entfernen,so wie versenkte Scheinwerfer ausfahren.
Der Verfasser des Textes kann doch nichts dazu,dass das keinen Sinn macht oder techn.nur schwer zu realisieren ist. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.02.2008 22:40:13 Titel: |
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Ich eile aus dem Haus die Abdeckungen zu entfernen. Wie konnte ich nur.  | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
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Verfasst am: 26.02.2008 22:54:48 Titel: |
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Mir persönlich ist das völlig egal was du machst.
Ich finde nur bedenklich,was bei solchen Aktionen:
nicolas-eric hat folgendes geschrieben: |
wenn mans genau wissen will, dann kann man bei TÜV/DEKRA nachfragen. |
dem Kunden für ein Mist erzählt wird.
Und die gleichen sind es dann auch,die dir keine Umweltplakette geben,weil sie von dem ganzen System keine Ahnung haben.
Bei der letzten HU wollte mir einer keine Tüvplakette geben,weil er meinte Womos müsten jetzt Stehhöhe haben. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.02.2008 23:04:31 Titel: |
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Zitat: | Mir persönlich ist das völlig egal was du machst. |
Davon ging ich einfach mal aus
Find nur "amüsant" (oder sollte ich besser sagen nervig) was das wieder für Blüten sind, die dieser Verordnungen treiben zum Thema selbstauflösende Abdeckungen etc. etc. etc.
Vor Allem weiß bei denen auch gelegentlich die eine Hand nicht was die andere macht. Ich hatte mal ein anliegen und erhielt Antwort per Mail von der Dekra mit der Aussage "Dürfen Sie nicht!", am nächsten Tag rief der Mensch vom TÜV zurück der genau das selbe Schreiben von mir erhalten hatte und erzählte mir "Geht klar!". Das dazu. Nachgefragt, Antwort bekommen und so schlau wie vorher. | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 26.02.2008 23:12:35 Titel: |
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Ja,die deutsche Sprache steckt voller Missverständnisse. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Robert Grotz


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Verfasst am: 27.02.2008 10:13:44 Titel: |
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Grüßt Euch,
habt Ihr gewusst das man auch noch von der Aufbauart des Fahrzeugs unterscheidet
wo, wieviel und welche Lichtlein angebracht werden?
Ich war vor paar Wochen beim Tüv und wollte wissen wie das is mit meinen drei Xenon Dingern am Scheibenrahmen.
Er bissle in seinem PC gesucht und mir gesagt NUR beim So-Kfz kann es Arbeitscheinwerfer geben. (Und LKW über irgendeiner Tonnen Klasse)
Daher ist es in meinem Fall wurscht ob ich ein oder 53 Xeneon Dingern am SUV vor der Eisdiele spazierenfahre.
Bei "normalen" PKW kann es laut seiner Richtlinie im PC keine Arbeitscheinwerfer geben.
Weil sonst wär die Kiste ja ein Arbeitsgerät, Werksattwagen, Abschkepper oder der gleichen.
Es wird aber zum Teil geduldet....hat Er mir dann beim rausgehen noch gesagt.
Die Richtlinie reich ich Euch nach. | _________________ Liebe Grüße Robert
Nichts ist für die Ewigkeit. Nutze Deine Zeit, bleibe in Erinnerung und lebe Dein Leben. |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 27.02.2008 12:02:18 Titel: |
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Druck ihm doch mal das Blatt vom AKE aus und halt es ihm unter die Nase.
Würd mich interessieren,was er dazu sagt. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 28.02.2008 12:21:50 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 28.02.2008 19:35:37 Titel: |
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Sehr interessantes Papier
Aber behandelt das nicht, oder hab ich es in den 193 Seiten nur überlsehen ? | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 28.02.2008 19:42:11 Titel: |
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Nein,scheint nicht drin.
Der AKE versucht übrigens solche Papiere,für Prüforganisationen,
in verständliches Deutsch zu fassen. | _________________ autoteam-essen.de |
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