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Nissan Patrol GR Y60 --- STEUERFRAGE - HILFE BITTE

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Hawky
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Mit dabei seit Mitte 2007
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1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD
BeitragVerfasst am: 25.04.2008 19:28:16    Titel:
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@chrissy: ja das besteht mit Anhängerbetrieb aber fahre da so schon mit den 3.Auto umgebaut rum und hatte nie Ärger.
Ja bevor du irgendwas anfängst umzubauen erst mit dem Finanzamt abklären ob die es anerkennen würden aber ohne was umzubauen haste wohl keine Chance.
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patrol
Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2006
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1. patrol 260 zahnschmerzen,y61 kurz,
BeitragVerfasst am: 25.04.2008 20:38:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

chrissy hat folgendes geschrieben:
@hawky: das Problem ist dann nur das Sonntagsfahrverbot. Das ist vielen nicht bewußt.


ich hole mir immer ne sondergenehmigung für ne halbes jahr kostet 70 euro.
und dann kannste sonntags/feiertags mit hänger fahren.
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terranotom
Challenger
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Mit dabei seit Mitte 2005
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BeitragVerfasst am: 25.04.2008 21:48:44    Titel:
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@patrol: die Sondergenehmigung für das Sonntagsfahrverbot gilt die dann generell oder nur im Wirkungsbereich des zuständigen Strassenverkehrsamten, z.B. Landkreis/Regierungsbezirk?

@mbk: es bleiben Dir im Moment nur die beiden Möglichkeiten des LKW-Umbaus, wobei Du dann normalerweise in der gleichen Vers-Klasse wie alle Sprinter und VW-Transporter bist, also Kurierfahrer.......
- es mag, wie oben schon geschrieben Versicherungen geben die dann trotzdem die normale PKW-Versicherung verlangen - wäre mir aber neu, bzw kenne ich auf Anhieb keine.

oder Du rüstest den KAT nach, m.E. das sinnvollste, denn es gibt im Moment keine Möglichkeit wie die alte kombizulassung >2,8to Zgm, es steht zwar so ähnlich im EU-Gesetzestext, aber gilt nicht im nationalen Recht...... :angry:

_________________
Ciao

Tom

- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach
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chrissy
.....ist wieder da!
Abenteurer


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1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
2. Suzuki Jimny GJ
3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis
BeitragVerfasst am: 28.04.2008 11:10:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@terranotom: die Genehmigung muß für einen bestimmten Zweck beantragt werden, z.B. für Reitveranstaltungen mit Pferdeanhänger, und gilt dann nur für Fahrten zu diesen Veranstaltungen.

_________________
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