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Händler macht Tageszulassung ohne Absprache


 
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Der Schwarze
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...und hat diesen Thread vor 6274 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Nissan Pathfinder
BeitragVerfasst am: 30.05.2008 17:12:20    Titel: Händler macht Tageszulassung ohne Absprache
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Hallo zusammen,

meinen Eltern haben sich im Autohaus einen Neuwagen bestellt. Der Preis wurde ausgehandelt, der Vertrag unterschrieben und das Auto wurde bestellt. Mittlerweile steht das Teil beim Händler auf dem Hof und meine Mutter ging da mal hin, um die Neugier einzunehmen. Dabei musste sie feststellen, dass der Wagen auf einmal ne Tageszulassung hatte und die Leute ne Runder gedreht haben zu irgendeiner Ausstellung o.ä.

Müssen wir das so hinnehmen ??? Theoretisch ist es ja jetzt ein Gebrauchtwagen und hat ne klitzekleine Wertminderung. Meine Mutter steht ja auch dann als Zweitbesitzer in den Papieren.

Gruss Ronny, sehr verwundert, aber noch nicht verzweifelt
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bluelandy
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2007
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 30.05.2008 17:20:15    Titel:
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Hallo Ronny

nein müssen Deine Eltern nicht , wenn im Vertrag Neufahrzeug steht muss er Neu sein ohne Vorbesitzer .

die Km Zahl schwankt sollte aber bei ca 30km liegen ,ich glaube die Verbraucherzentralen schreiben mal max 100km

bei Problemen kann ich www.strafzettel.de empehlen sehr Kompetente Anwälte

gruss Marcel

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Ich will keine Garantie auf einen Morgen.
Es ist mir scheißegal, ob Ihr mich liebt.
Ich sehe meine Lüge, ich bin nicht blind geboren.
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Ich frage nicht erst and're, was ich darf.
Wenn ich an etwas glaube, handle ich danach.
Ich mache was ich will, wenn es Freude bringt.
Ich will jemand sein, der sein Schicksal selbst bestimmt.

Ich bin so wie ich bin. Wollt Ihr Euch beschwer'n
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zorro
Querdenker deluxe
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Mit dabei seit Mitte 2005
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BeitragVerfasst am: 30.05.2008 17:20:27    Titel:
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müsst ihr sicher nicht hinnehmen...wandlung auf neues auto wäre die antwort - oder entsprechender preisnachlass

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chrissy
.....ist wieder da!
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1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
2. Suzuki Jimny GJ
3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis
BeitragVerfasst am: 30.05.2008 18:35:32    Titel:
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zorro hat folgendes geschrieben:
müsst ihr sicher nicht hinnehmen...wandlung auf neues auto wäre die antwort - oder entsprechender preisnachlass


Richtig. Die Zulassung verstößt gegen den Vertrag. Deine Eltern haben ein Recht auf einen Neuwagen. Dass mit diesem ein paar Runden gedreht wurden ist auch nicht in Ordnung, noch dazu wurde das Fahhrzeug ohne Einverständnis auf einer Ausstellung gezeigt. Alles dicke Verstöße, die man auch keinen Fall hinnehmen sollte, wenn es sich um ein Bestellfahrzeug handelt.
Anders sieht es aus, wenn deine Eltern einen Lagerwagen gekauft haben. Dieser war ja Eigentum des Händlers, so konnte der Händler damit auch machen was er wollte. Deine Eltern hätten ihn dann so gekauft, wie sie ihn gesehen hatten. Im Kaufvertrag müsste der Händler dann aber aufführen, dass das Fahrzeug eine Zulassung hat.

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Der Schwarze
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...und hat diesen Thread vor 6274 Tagen gestartet!


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1. Nissan Pathfinder
BeitragVerfasst am: 30.05.2008 18:45:12    Titel:
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das mit dem Lagerwagen hört sich schon wieder etwas anders an. Also, wir sind hin und haben gesagt wir wollen den mit der und der Ausstattung. Da ein Jahreswagen nicht zu bekommen war, wurde uns ein Angebot für ein Neuwagen gemacht. Dieses haben wir angenommen und den Vertrag unterschrieben. Der Händler hat uns dann in sein Computer in eine Liste eingetragen und gesagt, dass er in 2 Wochen auf dem Hof steht. In dieser kurzen Zeit kann man doch kein Auto baun, oder. Isses dann doch ein Lagerwagen von einem anderen (grösseren) Händler?
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BeitragVerfasst am: 30.05.2008 18:49:06    Titel:
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das ding hat mit einer tageszulassung je nach modell 10-20% wertverlust.
das ding müsst ihr gar nicht annehmen, wenn im vertrag von einem neuwagen die rede ist.
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 30.05.2008 19:51:48    Titel:
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Der Schwarze hat folgendes geschrieben:
das mit dem Lagerwagen hört sich schon wieder etwas anders an. Also, wir sind hin und haben gesagt wir wollen den mit der und der Ausstattung. Da ein Jahreswagen nicht zu bekommen war, wurde uns ein Angebot für ein Neuwagen gemacht. Dieses haben wir angenommen und den Vertrag unterschrieben. Der Händler hat uns dann in sein Computer in eine Liste eingetragen und gesagt, dass er in 2 Wochen auf dem Hof steht. In dieser kurzen Zeit kann man doch kein Auto baun, oder. Isses dann doch ein Lagerwagen von einem anderen (grösseren) Händler?


Innerhalb zwei Wochen kann es nicht vom Werk kommen. Also stand das Fahrzeug irgendwo beim Händler. Das spielt aber keine Rolle. Deine Eltern haben das Fahrzeug bei Kauf nicht gesehen, folglich ist es ein Bestellfahrzeug. Dadurch gehen Sie natürlich von einem Neuwagen aus. Wenn im Vertrag von Neuwagen die Rede ist, hat der Händler schlechte Karten. Vermutlich hat ihn ja auch der Händler zugelassen, auf dessen Hof er stand.

Folglich haben deine Eltern haben ein Recht auf ein unzugelassenes Neufahrzeug.

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zorro
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BeitragVerfasst am: 01.06.2008 23:38:15    Titel:
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oder entsprechenden preisnachlass und/oder zusatzausstattungen etc.

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1. Nissan Pathfinder
BeitragVerfasst am: 02.06.2008 21:36:09    Titel:
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So Leute,

Entwarnung Nee, oder? , zum Zeitpunkt als meine Mutter geneugierdet hat, war der Verkäufer nicht zugegen. Der Rest der Pappnasen haben ihr dann den Falschen gezeigt und erklärt, während unsrer noch jungfräulich im Ausstellungsraum schlummerte. Heute wurde er frisch zugelassen und morgen darf er in die freie Wildbahn.

Trotzdem Danke für Euer Feedback.

Grüssle Ronny
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