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 Goldener User des Jahres!


Mit dabei seit Mitte 2005
...und hat diesen Thread vor 6272 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 16.06.2008 13:33:09 Titel: LKW Führerschein |
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Ich hab 1998 den LKW Führerschein gemacht (alte Klasse2).
1.) Ist der noch gültig, sofern ich unter 50 bin, oder muss ich da auch schon regelmässig was machen?
2.) Was ändert sich denn mit der neuen Regelung, die wohl ab Sept. 2009 eintritt?
Mir geht es nicht so sehr um die gewerbliche Nutzung, sondern ob ich zumindest theoretisch weiterhin privat z.B. einen grossen LKW bzw. Unimog bewegen darf.
Wäre schade drum, wenn da was verfällt. | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician" |
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 edeler Dosenspender

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Paderborn
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Verfasst am: 16.06.2008 13:39:13 Titel: |
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moin moin
Solange du noch keine 50 bist, bleibt alles beim alten. Ab 50 must du alle 5 jahre zum arzt.
Weis zwar nicht, welche änderung es ab Sep. 2009 geben soll, aber ab 2010 muß du dann jährlich eine weiterbildung machen von mind. 7 std am stück.
Z.B. Fahrsicherheitstraining, Spritsparendes Fahren, Lenk- und Ruhezeitregelung usw. | _________________ cu Bobycarfahrer |
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 Goldener User des Jahres!


Mit dabei seit Mitte 2005
...und hat diesen Thread vor 6272 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 16.06.2008 14:11:11 Titel: |
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Im Stern stand irgendwas von 35 Stunden Weiterbildung oder so.
Und ohne die Weiterbildung = nix gewerblich fahren oder = garnix fahren?
Und wenn man keine Weiterbildung macht verfällt der Lappen dann irgendwann komplett, oder kann man die nachholen wenn man's braucht? | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
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 edeler Dosenspender

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Paderborn
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Verfasst am: 16.06.2008 19:08:41 Titel: |
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moin moin
Die weiterbildung bezieht sich auf alle LKW scheine. Die 35 std müssen in 5 jahren nachgewiesen sein, also 7 std pro jahr.
Um diese weiterbildung kommst du nicht herum. Nach 5 Jahren erliescht dann dein Führerschein, wenn du die weiterbildung nicht vorweisen kannst.
Ich als Busfahrer muß schon ab diesem jahr die weiterbildung machen, habe anfang des Jahres ein anerkanntes Fahrsicherheits training gemacht, kosten ca 220,-.
Wobei aber die berufgenossenschaft etwas dazu tut. | _________________ cu Bobycarfahrer |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 16.06.2008 20:19:14 Titel: |
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Bobycarfahrer hat folgendes geschrieben: | moin moin
Die weiterbildung bezieht sich auf alle LKW scheine. Die 35 std müssen in 5 jahren nachgewiesen sein, also 7 std pro jahr.
Um diese weiterbildung kommst du nicht herum. Nach 5 Jahren erliescht dann dein Führerschein, wenn du die weiterbildung nicht vorweisen kannst.
Ich als Busfahrer muß schon ab diesem jahr die weiterbildung machen, habe anfang des Jahres ein anerkanntes Fahrsicherheits training gemacht, kosten ca 220,-.
Wobei aber die berufgenossenschaft etwas dazu tut. |
ich glaube nicht das ein gemachter und bezahlter führerschein in
deutschland erlöschen kann !??
warscheinlich darf man ihn nur nicht mehr GEWERBLICH nutzen.
d.h.ich darf nicht für lohn und brot LKW oder BUS fahren.
privat z.b.15t wohnmobil oder 6x6 LKW für rennen oder truck trail
dürfte kein problem darstellen.
wie gesagt,so verstehe ich die beschränkung die ab 50 jare
greifen können.im zweifelsfall den befreundeten fahrlehrer fragen
 | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 16.06.2008 20:39:22 Titel: |
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@ siggi
glaub ich nicht
ich gehör noch zu einer der letzten wo der Lappen bis zum 50 Lebensjahr gültig ist
andere Bekannte die 1 Jahr jünger sind müssen jetzt schon alle 5 Jahre zur Ärztlichen Untersuchung und zum Sehtest ( sind alle so von 28 bis 30 Jahre alt )
wen die Jungs nicht alle 5 Jahre nachkommen meine ich ist der Lappen weg | |
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 Goldener User des Jahres!


Mit dabei seit Mitte 2005
...und hat diesen Thread vor 6272 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 16.06.2008 21:15:24 Titel: |
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Das wär ja krass. Sind hier keine Fahrlehrer anwesend? | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 16.06.2008 21:43:09 Titel: |
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jenzz hat folgendes geschrieben: | Das wär ja krass. Sind hier keine Fahrlehrer anwesend? |
da muss ich mal schauen ob ich meinen kolegen erwische
in den normalen schulungsunterlagen die im netz verfügbahr sind
wird die private nutzung garnicht behandelt ? man unterstellt
einfach gewerbliche nutzung das finde ich sehr zweifelhaft.
ansonsten wirklich alle 5 jahre gesundheitscheck und sehtest.wenn
es damit getan währe,ginge es ja noch..................
 | _________________
SIGGI109
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 16.06.2008 21:57:59 Titel: |
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Habe vor 2 Wochen den Test gemacht hat 120 gekostet und nochmal 40 für den neuen Führerschein.Wollte die Sache nicht verfallen lassen.Ab 2009 ist eine Schulung fällig hat mir die gute Frau von der Führerscheinstelle gesagt. | |
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 der in der Tundra wohnt


Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 16.06.2008 22:04:41 Titel: |
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Ich hab zwar meinen Fahrlehrerschein noch , aber der ist mittlerweile verfallen .... hab keine Weiterbildungen mitgemacht . Es ist aber so , wie Bobycarfahrer sagt .
Es kann sehr wohl ein bestehender und bezahlter Lappen erlöschen , einfaches Beispiel ist z.B. der Personenbeförderungsschein . Ebenso verhält es sich mit der Fahrerlaubnis Klasse 2 bzw. C/CE . Wer noch den alten Führerschein hat , der muß erst mit 50 die ärztliche Untersuchung durchführen lassen . Kann die Untersuchung samt positivem Ergebnis dann nicht nachgewiesen werden , erlischt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse bzw. Klassen . Diejenigen , die die Fahrerlaubnisklasse nach dem 01.01.1999 erlangt haben , müssen , unabhängig ihres Alters vom ersten Tage an alle 5 Jahre diese Untersuchung durchführen lassen . Auch hier gilt , daß die Fahrerlaubnisklasse bei Nichterbringung des Nachweises verfällt und nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zGG von 7,5t bzw. Züge mit nicht mehr als 12t geführt werden dürfen . | _________________ Wer betet, hat die Hände nicht frei zum kämpfen! |
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 Verdienter Held der Arbeit


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Bruckmühl Status: Offline
| Fahrzeuge 1. rasender Campingstuhl mit Flügeln 2. Ovlov 3. Dnepr MT11 4. Honda Transalp 5. ½ Y60 6. ¼ DiscoIV8 |
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Verfasst am: 16.06.2008 22:18:20 Titel: |
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Ich hab meinen CE seit 2005 - und das mit den Untersuchungen alle fünf Jahre ist mir bekannt.
Heißt das aber nun, dass ich ab 2009, um den CE nicht zum C1E werden zu lassen, jährlich solche Schulungen über mich ergehen lassen muss, auch als nicht gewerblicher Fahrer?
Das finde ich gelinde gesagt eine Sauerei.  | |
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 der in der Tundra wohnt


Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 16.06.2008 22:26:16 Titel: |
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Ich fürchte , das ist so . Sicher bin ich mir da zwar nicht , aber bisher wurde auch kein Unterschied gemacht , ob Du den Lappen nur privat nutzt oder größtenteils beruflich . Entscheidend ist dabei ja , daß Du , sofern Du im Besitz des Scheins bist , jederzeit in einem Beruf anfangen könntest , wo Du ihn ja dann gewerblich nutzt . Es wird also wohl oder übel darauf hinauslaufen , daß demnächst die Betriebsärzte etwas mehr Arbeit bekommen . | _________________ Wer betet, hat die Hände nicht frei zum kämpfen! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 16.06.2008 22:55:42 Titel: |
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Verstehe ich das dann richtig?
Jemand der im Dezember 1992 Klasse 2 gemacht hat (rosa Lappen), der muss erst ab dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung machen? Ich meine ich brauche den nicht mehr, aber wäre ja schade, wenn der einfach so verfällt.
Bei meinem Dad, der den LKW Führerschein in den 60igern gemacht hat (der alte graue Lappen), ist der also schon verfallen, weil der über 60 ist ohne dass er bei so einer Untersuchung war?
Noch was zu dem Thema:
Gibt es eine Frist bis zu der man den uralten grauen und den rosanen PKW/Motorrad Lappen gegen den ganz neuen getauscht haben muss? | |
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 Verdienter Held der Arbeit


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Bruckmühl Status: Offline
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Verfasst am: 16.06.2008 23:25:19 Titel: |
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Viking hat folgendes geschrieben: | Ich fürchte, das ist so. Sicher bin ich mir da zwar nicht, aber bisher wurde auch kein Unterschied gemacht, ob Du den Lappen nur privat nutzt oder größtenteils beruflich. Entscheidend ist dabei ja, daß Du, sofern Du im Besitz des Scheins bist, jederzeit in einem Beruf anfangen könntest, wo Du ihn ja dann gewerblich nutzt. Es wird also wohl oder übel darauf hinauslaufen, daß demnächst die Betriebsärzte etwas mehr Arbeit bekommen. |
Doch - als gewerblicher Fahrer brauche ich ja noch zusätzlich diese digitale Fahrerkarte - ein Reglement könnte ja auch über diese erfolgen.
Mit dieser Regelung wird dem Individualverkehr der Kampf angesagt - jeder, der ein etwas größeres Wohn- oder Expeditionsmobil fährt, ist zu diesem Schmarrn gezwungen - und fraglich, ob das überhaupt so einfach zu bestehen ist, wenn man nicht regelmäßig fährt. Hinzu kommen sicher nicht unerhebliche Kosten.
Komme mir schon leicht verarscht vor - vor drei Jahren für nicht wenig Geld den Schein gemacht und jetzt soll man ihn schon wieder abgeben, oder wahnsinnig viel blechen.
Und so wie es aussieht, triffts sowieso nicht die Wurzel allen Übels - die wahren Verkehrsgefährder sind m.M. Züge aus Ostblockstaaten, mit übermüdeten Fahrern an Bord, denen Ladungssicherheit ein Fremdwort ist.  | |
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 edeler Dosenspender

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Paderborn
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Verfasst am: 16.06.2008 23:46:55 Titel: |
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moin moin
Die fordbildung muß nach meinem wissen jeder machen, damit will man erreichen, das die Leute über die neuen gesetze informiert werden. Frag mal viele leute, die den LKW schein habe nach den Aktuellen Lenk und Ruhezeiten gesetzt, oder wann ein Fahrzeug eine Aufzeichnungs möglichkeit haben muß, oder wann die Fahrzeuge zur untersuchung müssen. Es gibt z.b. ab dem 31.1.08 sehr viele änderungen, wo viele nicht drüber informiert sind.
Nur mal ein kleiner gedanken anstoß, wer weis genau, welche Fahrzeuge bei einem LKW Überholverbot überholen dürfen. | _________________ cu Bobycarfahrer |
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