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HILFE BITTE - Eur 5500.- Kfz Steuer für T4 ?!

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6235 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 11.07.2008 18:12:36    Titel: HILFE BITTE - Eur 5500.- Kfz Steuer für T4 ?!
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Hallo,

mir erreichten soeben 6 Seiten vom Finanzamt. Es geht um einen geerbeten und inzwischen verkauften VW T4 Campingbus.

Wenn ich den Schreiben folge werden die Tage um die Eur 5.500.- an Steuern von meinem Konto abgebucht. Muss ich noch schnell den Lottoschein ausfüllen oder kapier ich es nur nicht ?

Hier die relevanten Fakten der Anschreiben die zusammengehefetet heute ankamen.

Bitte um Aufklärung - DANKE für die Mühe schonmal wer sich durch die Zahlen durcharbeitet. Knuddel



Anschreiben 1 (datiert 08.07.2008)

Die Steuer wird für das Fahrzeug (...) festgesetzt für die Zeit vom 01.01.2008 - 06.05.2008: 287.-

Bitte zahlen Sie spätestens am 21.07.2008: 1150,00.- (wird eingezogen)
Bitte zahlen Sie spätestens am 07.08.2008: 309,00.- (wird eingezogen)

Abrechnung (Stichtag 24.06.2008)

Steuer für die Zeit vom 01.01.2008 bis 06.05.2008: 287.-
davon bereits getilgt: -
verbleiben: 287.-

Rückstände aus anderen Entrichtungszeiträumen: 1.172.-

Summe: 1459.-

Steuerberechnung: vom 01.01.2008 bis 06.05.2008: 34,49.- x 24 angefangene 100cm3 x 127 Tage : 366 Tage 287.-

Die Steuerpflicht endet am 07.05.2008


Anschreiben 2 (datiert 02.07.2008)

Die Steuer wird für das Fahrzeug (...) festgesetzt für die Zeit vom 01.01.2007 - 31.03.2007: 197.-
Die Steuer wird für das Fahrzeug (...) festgesetzt für die Zeit vom 01.04.2007 - 31.12.2007: 623.-
Die Steuer wird für das Fahrzeug (...) festgesetzt für die Zeit ab 01.01.2008 jährlich: 827.-

Bitte zahlen Sie spätestens am 21.07.2008: 1150,00.- (wird eingezogen)
Bitte zahlen Sie spätestens am 07.08.2008: 849,00.- (wird eingezogen)
und künftig jährlich spätestens am 01.01.2009: 827.- (wird eingezogen)

Abrechnung (Stichtag 18.06.2008)

Steuer für die Zeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2007: 820.-
davon bereits getilgt: -
verbleiben: 820.-

Steuer für die Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2008: 827.-
davon bereits getilgt: -
verbleiben: 827.-

Rückstände aus anderen Entrichtungszeiträumen: 352.-

Summe: 1999.-

Steuerberechnung: vom 01.01.2007 bis 31.03.2007: 33,29.- x 24 angefangene 100cm3 x 90 Tage : 365 Tage 197.-
Steuerberechnung: vom 01.04.2007 bis 31.12.2007: 34,49.- x 24 angefangene 100cm3 x 275 Tage : 365 Tage 623.-
Steuerberechnung ab 01.01.2008: 34,49.- x 24 angefangene 100cm3: 827.-

Eläuterung:

Bisheriger Jahrebetrag: 798.-
Zukünftiger Jahtesbetrag: 827.-
Erhöhungsbetrag: 29.-


Anschreiben 3 (datiert 17.06.2008)

Die Steuer wird für das Fahrzeug (...) festgesetzt für die Zeit vom 04.08.2005 - 31.12.2005: 70.-
Die Steuer wird für das Fahrzeug (...) festgesetzt für die Zeit ab 01.01.2006 jährlich: 798.-

Bitte zahlen Sie spätestens am 21.07.2008: 1948,00.- (wird eingezogen)
und künftig jährlich spätestens am 01.01.2009: 798.- (wird eingezogen)

Abrechnung (Stichtag 03.06.2008)

Steuer für die Zeit vom 04.08.2005 bis 31.12.2005: 70.-
davon bereits getilgt: 70.-
verbleiben: -

Steuer für die Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2008: 2394.-
davon bereits getilgt: 446.-
verbleiben: 1984.-

Summe: 1948.-

Steuerberechnung: vom 04.08.2005 bis 31.12.2005: 172,60.- x 150 Tage : 365 Tage 70.-
Steuerberechnung: ab 01.01.2006: 33,29.- x 24 angefangene 100cm3 798.-
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ÜzPick
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BeitragVerfasst am: 11.07.2008 18:20:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

etwas verwirrend, ich lese soweit mal ein Steuerrückstand ( warum auch immer) grundsätzlich würde ich das persönlich klären, dürfte am einfachsten sein. Ums zahlen kommste nicht herrum aber wieviel würde ich noch klären. Du sagtes aber du hättest geebrt. Wann war das und auf wenn war bis dato das Fhz. zugelassen??

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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 6235 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 11.07.2008 18:26:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das Fahrzeug war auf meinen Vater zugelassen und direkt nach seinem Tod verkauft (Mai 08)

Den Rückstand habe ich auch mit Verwirrung zur Kenntnis genommen, zudem zwar seit 2005 die Steuern aufgeführt sind, allderings nicht woher der Rückstand kommen soll.

Werde mich Montag mit dem Finanzamt in Verbindung setzten, aber um zum Einen vielleicht das Wochenende zu retten und zum Anderen dem Durchblick zu bekommen diese Frage hier...
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terranotom
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BeitragVerfasst am: 11.07.2008 20:47:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ich denke der Rückstand kommt daher, dass das Auto als Wohnmobil zugelassen war und euch die Womo-Steuer aberkannt wurde - Rückwirkend..... bis zum 01.01.2006 das hat sich alles ziemlich lange hingezogen...

war es ein normaler VW-Bus oder hatte er ein Klapp- oder Hochdach? Denn für die Womo-Anerkennung reiten sie auf der Stehhöhe extrem rum.....

hast Bilder vom Fahrzeug und vom Innenausbau? Wars ein originaler oder was selbst gebautes? nimms mit zum FA und zeigs Ihnen....

Viel Glück.....

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Ciao

Tom

- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach
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BeitragVerfasst am: 11.07.2008 22:48:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

egal...wenn dein Vater verstorben ist ( Gott hab ihn seelig) dann ist auch die Steuerpflicht(schuld) erloschen.... wobei ich nicht weiß wie sich das schuldentechnisch von wegen erbe annehmen verhält.......und du musst eigentlich dann nur deine Steuern zahlen........ es wäre überlegenswert ob du dann dem Amt gegenüber ein auf " böser genervter" Sohn machst getreu dem Motto "der Alte ist hin und ich muss mich um den scheiss kümmern"...evt. klappt das denn von wegen steuerschuld und erbe

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 11.07.2008 23:00:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

diese Schreiben wurde Maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.



Stimmt´s ?



Nimm den Papierkram und geh zum Finanzamt, persönlich. Und es wird sich relativieren.

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BeitragVerfasst am: 11.07.2008 23:33:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ist wohl etwas kniffeliger da er das Erbe angetreten hat. Damit hat er auch Verbindlichkeiten (in gewissen Maße) angenommen.

Da mein Erzeuger zum Glück hops gegangen ist und ich kein Erbe angetreten habe scheine ich derzeit um alle Forderungen rumzukommen, sprich die Einäscherung und wie vor wenigen Tagen die Forderung des Finanzamtes über offene KFZ Steuer.
In meinem Fall jedoch ein Härtefall da seit >15 Jahren nach brutaler Scheidung kein Kontakt mehr existierte.

Gruß
Holger
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 11.07.2008 23:42:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ja - nee - ok. Solcherart Fälle hatte ich nicht in´s Kalkül gezogen. Das ist natürlich korrekt und wenn zutreffend natürlich blöd. Nur weis man nix über die konkreten Umstände - und sollte darum eigentlich das Guschel halten, was dann auch erfolgt

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BeitragVerfasst am: 11.07.2008 23:50:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Danke erstmal für die Antworten soweit !

Zitat:
diese Schreiben wurde Maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.


Stimmt so ! Und auch noch an ihn adressiert.

Zitat:
Nimm den Papierkram und geh zum Finanzamt, persönlich. Und es wird sich relativieren.


Ich hoffe es doch sehr. Ich mache gleich am Montag einen Termin aus, heute war es leider schon zu spät dafür.

Zitat:
ich denke der Rückstand kommt daher, dass das Auto als Wohnmobil zugelassen war und euch die Womo-Steuer aberkannt wurde


Ja, das Fahrzeug war mal als Sonder Kfz zugelassen. Ich erinnerte mich dann heute auch wieder, dass er da noch auf die Nachzahlung wartete, aber dass es sich um solche doch recht astronomischen Summen handelt, damit hatte ich nicht gerechnet.


Zitat:
war es ein normaler VW-Bus oder hatte er ein Klapp- oder Hochdach? hast Bilder vom Fahrzeug und vom Innenausbau? Wars ein originaler oder was selbst gebautes?


Klappdach und Ausbau "ab Werk". Bilder gibt es außer einem von außen nicht, ist aber nur 2x ums Eck verkauft, könnten also vermutlich noch gemacht werden wenn das FA welche will.


Zitat:
wenn dein Vater verstorben ist ( Gott hab ihn seelig) dann ist auch die Steuerpflicht(schuld) erloschen.... wobei ich nicht weiß wie sich das schuldentechnisch von wegen erbe annehmen verhält


Habe deswegen auch schon google etwas bedient, aber nur unbelegtes gefunden, dass Steuern auf den/die Erbe/n übergehen.
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BeitragVerfasst am: 12.07.2008 08:36:33    Titel:
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na ja wenn das schreiben an ihn adressiert ist dann schick es doch mit dem vermerk " verstorben" zurück...........

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BeitragVerfasst am: 12.07.2008 11:43:04    Titel:
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ÜzPick hat folgendes geschrieben:
na ja wenn das schreiben an ihn adressiert ist dann schick es doch mit dem vermerk " verstorben" zurück...........


ist die einfache Variante.
Die komplizierte ist das Erbe. Z.B. Als Alleinerbe übernimmst Du sämliche Verbindlichkeiten ( Schulden) mit, auch wenn Du bis dato nichts davon gewusst hast.
Das gleiche ist bei Erbengemeinschaften, das trifft das nur halt mehrere.
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BeitragVerfasst am: 12.07.2008 11:46:12    Titel:
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ÜzPick hat folgendes geschrieben:
na ja wenn das schreiben an ihn adressiert ist dann schick es doch mit dem vermerk " verstorben" zurück...........


Ja

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BeitragVerfasst am: 12.07.2008 18:16:56    Titel:
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Zurückschicken würde die Sache hinauszögern, aber am Ende dann doch wieder auf mich zurückkommen, insofern erledige ich es natürlich gleich.

Ein Bekannter von mir hat sich die Schreiben nun auch intensiv angeschaut (...) und vermutet sehr stark, dass es schlicht der Rechner vom FA nicht geschafft hat alles auf einmal auszurechnen und nur das am frühesten datierte Schreiben aktuell ist und die älteren Schreiben Zwischenschritte darstellen. Das würde die Gesamtsumme dann von 5500 auf 1500 reduzieren, was mir wesentlich besser gefällt. Zudem sind Hochdach/Koch-/Waschgelegenheit nicht erfasst und die Steuerklasse (Pkw) auch nicht so ganz optimal getroffen.

Ich werde nun kommende Woche herausfinden welches der Schreiben nun im Endeffekt Gültigkeit hat (1, 2 oder 3) und dann ggf. noch wegen der Klasse Einspruch einlegen.
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steffen
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BeitragVerfasst am: 13.07.2008 08:16:17    Titel:
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ja dann viel Glück. Manchmal findet man auf dem FA auch verständnissvolle Beamte. Smile

Gruss
Steffen

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BeitragVerfasst am: 13.07.2008 12:04:22    Titel:
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wenn der -Bus ein Klappdach und den Ausbau ab Werk hat, dann brauchst Dir keine Sorgen machen.

Damit erreichts die Stehöhe von "1,XXm", (glaub 1,70) und die Womo-Steuer bleibt erhalten. Somit dürfte auf Dich keine Nachzahlung zukommen. Ich möchte Dir keine falsche Hoffnung machen, aber hier in R wars so:

alle Womos bekamen einen solchen Bescheid, Sie haben xx nachzuzahlen, Aberkennung der Womo-Steuer, ist jetzt PKW....

Dann sind die Womos zum FA gefahren, haben jedes hergezeigt, und den Bescheid, wenns ein echtes Womo war, wieder Zurückgenommen.

- Wünsch Dir viel Erfolg.

evtl. kannst ja den Bus gleich mitnehmen dann sparst Dir das gelaufe, wenn selber die Höhe messen wollen........ - die FA-Beamten sind a bissl schwierig

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Tom

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