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Unbedenklichkeitsbescheinigung für Anhängelast ???


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6206 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.07.2008 20:05:40    Titel: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Anhängelast ???
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Ich fahre einen Santana Long BJ 1999 Benziner
der hatte noch nie eine AHK dran.
Ich will mir eine Anbauen.
Problem ist nur das in meinen Fahrzeugschein drin steht bei Anhängelast 1100Kg.
Was mich sehr unglücklich macht da jede andere Suzi 1300Kg dranhängen darf.

Normalerweise müsste der Long Body mehr ziehen dürfen als der kurze, wenn ich das mal als Vergleich zu anderen Offroadern stelle. Zb. Nissan Patrol K160 darf 2.3to ziehen. W160 darf 3.5to ziehen. Warum das der ist doch nur bissl länger. Ansonsten ist alles identisch.

Aber ich will jetzt nicht vom eigentlichen Problem abschweifen.
Ich habe mal gehört das es da so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt das ich wenigstens 1300Kg ziehen darf. Weiß da jemand was genaueres darüber. Weil ich habe mir den auch gekauft um meine Alte Suze zu Veranstaltungen ziehen zu können. Also ich brauche jedes Kilo.

Was kann ich machen.
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Henning
Standgasstuntman
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz


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1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
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BeitragVerfasst am: 25.07.2008 20:43:58    Titel:
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Hast PN Ja

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Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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...und hat diesen Thread vor 6206 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.07.2008 20:56:28    Titel:
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Henning ganz großes danke. Sensationell

Wenn du mal im Leipziger Raum sein solltest sagst Bescheid da geb ich dir ein Bier aus. Hossa und Prost

Super ich hätte nicht gedacht das es dieses Gutachten gibt, dachte ich bloß ein Gerücht.
Jetzt muss ich nur sehen das ich irgendwo einen TÜV Prüfer finde der mir das für mein Fahrzeug auch einträgt. Das wird nochmal eine richtig große Scheiße werden Ahhhh......Plumps
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Henning
Standgasstuntman
Abenteurer


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BeitragVerfasst am: 25.07.2008 21:19:26    Titel:
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Kein Thema.

Vor langer Zeit wurde mir geholfen.
Jetzt wurde dir geholfen.
Irgendwann hilfst du jemanden und fertig.

Auch dafür ist das Forum da Ja


Wenn wir uns mal über die Füße laufen, trinken wir trotzdem ein Bierchen YES

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Henning
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Mudmaster
scheint zu gehen
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Mit dabei seit Ende 2007


BeitragVerfasst am: 25.07.2008 23:38:56    Titel:
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Wenn die Anhängerkupplung das kann (1300) und Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung hast solte es kein Problem sein !
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 25.07.2008 23:47:10    Titel:
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ja eine AHK für den Long Body zu bekommen ist auch sehr schwer.
Habe alle großen Händler in Deutschland angefragt aber keiner hatte was dafür im Angebot
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MarkusZ
Moses hatte doch Beleuchtung...
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 27.07.2008 10:02:31    Titel:
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Hi Thomas,

es gibt einerseits Universal - Anhängeböcke, die passen bei allen Fahrzeugen einer bestimmten Rahmenbreite.

Schau' mal ob da einer von den Maßen hinkommt:

http://www.kupplung.de/Universal-Anhaengeboecke

Andererseits - aufgepasst - kannst du viele EU - Anhängekupplungen (nichtdeutsche mit EU - Gutachten) anbauen ohne die unmittelbar eintragen zu müssen (ist glaub' ich erst beim nächsten TÜV nötig). Aber wenn du sie dann kurz abnimmst akommst du so um eine Eintragung rum.

Anhängelast gilt dann auch die im Gutachten der EU - Anhängekupplung, also u.U. deutlich höher als dir der TÜV hier eintragen würde.

Bei Interesse kann ich da gerne mal weiterrecherchieren.

viele Grüsse

Markus

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 27.07.2008 10:14:19    Titel:
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Aber gilt als maximale Anhängelast nicht der Wert der im Fahrzeugschein steht?
Ich will ja nun nicht 3 to hinten dran hängen aber Trailer und Suzi muss schon machbar sein.
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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 6206 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.07.2008 14:52:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

EU-AHK sind eintragungsfrei....meist aber typenbezogen.
Die beigefügten Einbauanleitungen und Unterlagen sind immer mitzuführen.

aber unabhängig davon. Sollte es eine EU-AHK geben mit mehr Stützlast und auch mehr Zugkraft, dürfen die Werte in den Fahrzeugpapieren nicht überschritten werden.

also muss ne Unbedenklichkeitsbescheinigung her. Wenn es die gibt, ab zum TÜV eintragen lassen. Ja und alles is schön..

bei mir geht es nicht...

meine EU-AHK hat eine zugelassene max. Zugkraft von 2.8 t. und ne Stützlast von 75kg.

..darf aber auch nur 2 t max. lt Fahrzeugpapiere ziehen..obwohl die AHK mehr könnte.

Wollte auch mal etwas aufrüsten, is aber letztendlich am kurzen Radstand gescheitert. Das Gespann wird dann zu unstabil. Technisch wäre es machbar (Bremsen, ABS, Federung etc.). Die Unterlagen der Freigaben des Herstellers waren bei mir beim TÜV in den Ordnern, als das getestet wurde, wegen der Maximalzugkraft bzw. auch Anhängelast.

Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 27.07.2008 17:16:12    Titel:
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ja das ist das was ich meine

ich darf nur 1300Kg ziehen.
Obwohl ich auch die Länge Version habe.
Alle andere Offroader dürfen in der Langen Version mehr ziehen als die Kurze.
Nur beim Samurai nicht finde ich so was von Ungerecht. Headbanger

Ich wäre ja schon mit 200Kg mehr zufrieden.

Denn eine Suze wiegt ja schon 1to und dann noch einen Anhänger zu finden der nur 300Kg Leergewicht bringt und 1to Nutzlast hat ist gebraucht sehr schwer zu bekommen.
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