 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 08.08.2008 16:32:43 Titel: Putsch in Mauretanien |
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Stand 08.08.2008
(Unverändert gültig seit: 06.08.2008)
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Reisewarnung
Vor Reisen nach Mauretanien wird derzeit gewarnt.
Nach dem Auswärtigen Amt vorliegenden Informationen hat die mauretanische Armee am 06.08.2008 gegen Staatspräsident Abdallahi geputscht. Die Situation insbesondere in der Hauptstadt Nouakchott ist derzeit unklar.
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor Reisen nach Mauretanien wird derzeit gewarnt.
Terrorismus
Bei Reisen nach Mauretanien wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Für Ausländer besteht ein hohes Entführungsrisiko. In jedem Fall wird besondere Vorsicht und Wachsamkeit empfohlen.
Auch in Mauretanien sind terroristische Gruppierungen aktiv; insbesondere die 2007 aus der algerischen GSPC (Groupe Salafiste pour la Prédication le Combat) hervorgegangene Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) zeichnet für zahlreiche Attentate auf mauretanischem Staatsgebiet verantwortlich.
Am 7. und 8. April 2008 kam es in Nouakchott zu schweren Schießereien zwischen Terrorverdächtigen und Sicherheitskräften, bei denen Tote und Verletzte zu beklagen waren.
Am 01.02.2008 wurde die israelische Botschaft in Nouakchott gezielt mit Schusswaffen überfallen; mehrere Menschen wurden verletzt.
Am 24.12.2007 wurde eine Gruppe französischer Touristen bei einer Mittagsrast am Rande der Überlandstraße „Route de l'Espoir“ in der Nähe der Ortschaft Aleg angegriffen. Vier der Touristen wurden von den Attentätern erschossen, der fünfte schwer verletzt. Am 27.12.2007 wurden bei einem Überfall auf ein mauretanisches Militärcamp in der Nähe von Gallawiya im Nordosten des Landes drei mauretanische Soldaten erschossen und ein weiterer schwer verletzt.
AQIM hat weitere Anschläge – auch gegen Ausländer – angekündigt. Mit weiteren terroristischen Anschlägen in Nouakchott und im ganzen Land muss gerechnet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali (mit Ausnahme des Grenzübergangs Nioro) wird dringend abgeraten. Die Sicherheitslage dort wird durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Die Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara muss ausschließlich an der Küste bei Nouadhibou erfolgen. Wegen nicht kenntlicher Minenfelder ist das Verlassen der Strassen bzw. ausgefahrener Pisten lebensgefährlich, insbesondere bei der Durchquerung des ca. 4 km breiten verminten Streifen Niemandslandes in Grenznähe (Anfang Februar 2007 tödlicher Unfall französischer Touristen).
Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Strassen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Nema), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man wegen der Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick erkennen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.
Kriminalität
Die bisher nicht besonders ausgeprägte Kriminalität hat zugenommen. Auch in Nouakchott ist es vereinzelt zu Überfällen auf Autos und Häuser gekommen. Insbesondere hat es mehrere Fälle von Gewaltkriminalität am Strand von Nouakchott gegeben (vor allem nördlich des Hotels „Sabah“). Mit einfachen Waffen (Messern, Stangen) bewaffnete Jugendliche haben mehrfach westliche Staatsangehörige – teilweise unter Gewaltanwendung - zur Herausgabe ihrer Geldbörse und ihres Mobiltelefons gezwungen. In zwei Fällen (Mai 2006 und Januar 2007) sind Strandbesucher von Angreifern mit Schusswaffen bedroht und zur Überlassung ihrer Geländewagen gezwungen worden. Zuletzt wurde von einem Fall berichtet, bei dem ein hilfsbereiter Verkehrsteilnehmer bei einer vorgetäuschten Panne gewaltsam sein Fahrzeug überlassen musste.
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Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Gepflogenheiten
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Reisende sollten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen.
Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann (Ausnahme: größere Hotels)).
Geld/ Kreditkarten
In Mauretanien gibt es (außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen) z.Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Reisende sollten entweder über Devisen oder Reiseschecks verfügen. Im Notfall kann ein Geldtransfer über das Western-Union-Büro in Nouakchott (Tel. 00222 - 525 33 18, Notruf 641 12 32, Fax 00222 - 525 54 94, Av. Gamal Abdel Nasser, Nähe Hotel El Amane) erfolgen.
Sprachen
Insbesondere Individualreisende sollten über französische (oder arabische) Sprachkenntnisse verfügen. Englisch wird nur von wenigen Mauretaniern verstanden.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum/ Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige brauchen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit eingetragenem Visum (zu beantragen bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien, Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-2tP).
Einreise mit einem Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder aber eine Versicherung an der Grenze abzuschliessen.
Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.
Einreise mit dem Pkw über die Westsahara
- Über Dakhla in Richtung Nouadhibou
Reisende können nunmehr ohne militärische Begleitung die Westsahara durchqueren. Nach Passieren des letzten marokkanischen Grenzpostens (Achtung: von 12 bis 15 Uhr geschlossen!) vor Einreise nach Mauretanien folgt ein ca. 4 km breiter Streifen Niemandsland. Hier ist der ausgefahrenen Piste zu folgen (Minengefahr!). Danach erreicht man den mauretanischen Grenzposten, welcher täglich besetzt ist. Hier beginnt die Teerstraße. Nach wenigen km erreicht man die Straße Nouadhibou-Nouakchott, die inzwischen fertiggestellt ist. (Siehe Sicherheitshinweise)
- Über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.
Die Ausreise aus Mauretanien auf dem Landweg in die Westsahara erfolgt nur am Grenzübergang nördlich Nouadhibou (siehe Einreise). Vor Versuchen, an anderem Ort das Gebiet der Westsahara zu erreichen, wird wegen der oben genannten Minengefahr und vor dem Hintergrund des ungelösten Konfliktes um das Gebiet dringend gewarnt.
Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen, zuletzt am 04.06.05 auf ein mauretanisches Militärlager. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird ebenfalls dringend gewarnt.
Die Einreise nach und von Senegal bzw. Mali an den offiziellen Grenzübergängen im Süden bereitet zur Zeit keine Probleme. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt ca. um 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr, die länger als 2 Wochen im Land bleiben wollen, bei Einreise verlangt. Außerdem bei allen Reisenden, die aus einem Gelbfiebergebiet (siehe http://www.who.int/ith/countries/en/index.html) einreisen, z.B. dem Nachbarland Senegal. Empfohlen wird die Gelbfieberimpfung allen Reisenden, die besonders in die südlichen Landesteilen reisen wollen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2007/30__07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30... [Link automatisch gekürzt] ) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen
körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
12.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Mauretanien gemeldet. 2005 waren ca. 1 % der Erwachsenen HIV- infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Krim-Kongo-Fieber
Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern, besonders im Senegalfluss und in der Tarza-Region.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien von weniger als einhundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Nouakchott in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mauretanien kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Für den persönlichen Gebrauch sind die Einfuhr von 2 l Wein und 0,5 l Alkohol über 22% gestattet. Dies ist jedoch unbedingt bei Einreise zu deklarieren.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.
Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.
Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg (Quitus) über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren zu zahlen sein.
Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall, Geländeschaden) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden!
Devisen können von Reisenden bis zu einem Gegenwert von 1.000 US-$ ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag sollte bei der Einfuhr deklariert werden, da bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird. Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 US-$ in Devisen. Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich.
Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittung der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.
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Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Die Landeswährung Ouguiya darf weder ein- noch ausgeführt werden.
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostition sind verboten. Homosexuelle Handlungen sind verboten und können formell mit harten Strafen geahndet werden. | |
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