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 Schraubensammelstreber

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hagen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6160 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Pathfinder 2.5 cdi 2. Mercedes A-Klasse |
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Verfasst am: 05.10.2008 11:00:06 Titel: Sitze in die Papiere eintragen ? |
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Müssen neue Sitze in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden?
Passende Konsolen für das Fahrzeug sind dabei! | _________________ Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird,wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden!
Alles ist möglich aber Nichts ist sicher! |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Düsseldorf Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Dacia Duster LPG 2. Ex:Opel Frontera B 2.2 DTI Sport CB, Frontbügel vom A, 50mm Trailmaster 3. Yamaha XTZ 660 Tenere 4. Moppel 50ccm |
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Verfasst am: 05.10.2008 11:28:10 Titel: |
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Ich glaube nicht, dass die Sitze eingetragen sein müssen. Sie sollten zumindest aber so ein Stoff-Fähnchen mit E-Zeichen haben. Und unter uns, wer sucht denn schon bei einem eingebauten Sitz nach selbigen ? | _________________ Rutschen ist nur eine andere Art der Fortbewegung |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Leipzig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pajero 2800 TD SWB 2. Landrover 88 Serie III |
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Verfasst am: 05.10.2008 13:48:03 Titel: |
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Klingt irgendwie seltsam aber: Wenn die Sitze keine verstellbare Rückenlehne
haben müssen sie glaub ich eingetragen werden, wenn ich das noch richtig in
Erinnerung habe... | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 05.10.2008 15:10:07 Titel: |
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bin mir jetzt auch nimmer sicher, hatte mich da mal vor paar Monaten damit befasst
da gibt es so ne 15° Regelung, für die Rückenlehnenverstellung..wenn die erfüllt ist, is es glaub eintragungsfrei. Zugelassene Sitze mal aus Voraussetzung.
Bei Ebay werden ja als welche recht günstig angeboten, die nur zur Show dienen, steht dann im Kleingedruckten
müsste aber selbst nochmal nachschauen, is schon zu lange her..
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 Leider Schrott

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Eifel, nähe Bitburg / Luxembourger Grenze Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. VW-Caddy 4x4 Kastenwagen |
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Verfasst am: 05.10.2008 20:22:56 Titel: |
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Hallo !
Starre Sitze ohne Kipp-Funktion müssen laut Aussage meines Tüv-Prüfers eingetragen werden.
Also alle Sitze, die man nicht umklappen kann.
Grüße aus der Eifel, Patrick . | _________________ +++ Aktuell: Nissan Qashqai J11 All Mode 4x4 +++ Ex-VW-Caddy 4motion Fahrer +++ Ex-Mitsubishi Pajero-Pinin Fahrer +++ Ex-Suzuki Jimny Fahrer +++ Ex-Gruppe G Polo Rennfahrer +++ |
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 Mückenlochbezwinger


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Hohenloher Ländle
| Fahrzeuge 1. Navara D40 2. XJR1300 (genannt die Dicke) 3. Vito V6CDI 4. Honda MTX 80 Bj 82 5. XT500 Bj. 81 6. Focus 1,5TDCi |
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Verfasst am: 05.10.2008 21:46:03 Titel: |
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kommt drauf an wieviel Türen du hast, starre Sitze beim 2-Türer= entfall der hinteren Sitze........E-Geprüfete Sitze brauchen nicht eingetragen zu werden genausowenig wie Schroth-Gurte wenn die originalen im Fahrzeug bleiben....
Ich hab mnir meine einfach beim letzten Tüv-Termin mit eintragen lassen.... | _________________ Hier gehts zum Muggebatsche
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 Schraubensammelstreber

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hagen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6160 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Pathfinder 2.5 cdi 2. Mercedes A-Klasse |
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Verfasst am: 05.10.2008 22:44:20 Titel: |
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Danke!
Dann scheint es ja kein großes Problem zugeben beim Sitze tauschen.
Meine neuen Sitze habe die Lehnenverstellung.
Nur die Originalen Sitze haben einen Seitenairbag.
Deswegen muß ich die Bordelektrik mit einem Wiederstand überlisten,
das sie nicht die Fehlermeldung anzeigt. | _________________ Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird,wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden!
Alles ist möglich aber Nichts ist sicher! |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Leipzig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pajero 2800 TD SWB 2. Landrover 88 Serie III |
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Verfasst am: 06.10.2008 00:41:16 Titel: |
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Hm, das mit den Airbags ist dem Tüv glaub ich nicht so egal. Oder
kann man Airbags einfach so nach Lust und Laune ausschalten ohne
dass der TÜV was sagt oder einem die Versicherung ans bein pinkelt
wenn mal wirklich n Unfall passiert? Ich weiss es nicht. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 06.10.2008 01:11:13 Titel: |
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oh, die haben auch Seitenairbags...
ne, das geht nicht so einfach, wie bei normalen Sitzen ohne die Luftkissen.
muss mit dem TÜV-Mann besprochen werden, was da erlaubt is. Also Alternativen..
..einfach abklemmen darf man diese Funktion nicht.
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 Mückenlochbezwinger


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Hohenloher Ländle
| Fahrzeuge 1. Navara D40 2. XJR1300 (genannt die Dicke) 3. Vito V6CDI 4. Honda MTX 80 Bj 82 5. XT500 Bj. 81 6. Focus 1,5TDCi |
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Verfasst am: 06.10.2008 02:41:46 Titel: |
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hmmmm den Beifahrererairbag durfte man ja auch abklemmen (zwecks Kindersitzbenutzung...)...... | _________________ Hier gehts zum Muggebatsche
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 Schraubensammelstreber

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...und hat diesen Thread vor 6160 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Pathfinder 2.5 cdi 2. Mercedes A-Klasse |
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Verfasst am: 06.10.2008 12:03:53 Titel: |
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Ich habe grade gelesen das ich den Seitenairbag abschalten darf.
Wenn ich schriftlich darüber Informiert wurde und es bestätige. | _________________ Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird,wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden!
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 Leider Schrott

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| Fahrzeuge 1. VW-Caddy 4x4 Kastenwagen |
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Verfasst am: 06.10.2008 13:32:41 Titel: |
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Am Besten mit dem Tüv Rücksprache halten ! Mit den Airbags könnte ggf. Probleme geben....
Wenn der Tüv sein ok gibt, und die Sitze mit den Airbags ausgebaut werden, muß die Elektronik des Autos geändert werden, damit es nicht permanent Fehlermeldungen / Stör-Anzeige im Tacho gibt.
Achja, mit dem Unterschied beim 2/ 4 Sitzer das stimmt schon ! Wie oben beschrieben...
Grüße, Patrick . | _________________ +++ Aktuell: Nissan Qashqai J11 All Mode 4x4 +++ Ex-VW-Caddy 4motion Fahrer +++ Ex-Mitsubishi Pajero-Pinin Fahrer +++ Ex-Suzuki Jimny Fahrer +++ Ex-Gruppe G Polo Rennfahrer +++ |
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 Mr. Kaffeebar

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Mönchengladbach Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Fahrrad, Chrysler Voyager, Honda CB500F |
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Verfasst am: 06.10.2008 23:48:38 Titel: |
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Wie ist das denn mit dem Gurtschloss ?
Bei meinen SJ's oder damals Escort war es dem TÜV Prüfer egal welcher rückenlehnenverstellbarer Sitz mit einer wie auch immer gezimmerten Sitzkonsole reingetüddelt war.
Er meinte daß es ab dem Zeitpunkt kniffeliger wird sobald das Gurtschloss am Sitz befestigt ist weil dann ja auch der Sitz entsprechend stabil mit dem Rest des Fahrzeuges verbunden sein muß.
Bei einem Auto mit Seitenairbag würde ich persönlich den Sitz eher drinlassen, der Sicherheit zuliebe, es sei denn das Sitzmöbel ist so dermaßen unbequem daß es für mich ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Gruß
Holger | |
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 Schraubensammelstreber

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| Fahrzeuge 1. Nissan Pathfinder 2.5 cdi 2. Mercedes A-Klasse |
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Verfasst am: 06.10.2008 23:53:46 Titel: |
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Die Sitze sind ein Sicherheitsrisiko!
Sitzfläche zu kurz, kein Seitenhalt und zu niedrige Rückenlehne.
Für mich nicht Langstrecken tauglich. | _________________ Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird,wenn es anders wird.
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