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Verfasst am: 07.11.2008 21:08:58 Titel: HILFEEEEEEEE bei einer Rechtsfrage |
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hallo,
wie ihr erfahren habt hat meine Freundin ja bei Ihrer alten Firma gekündigt und letzten Montag bei mir in der Klinik angefangen.
alles recht schön und gut...
NUR
sie hat bis heute kein Geld von ihrer ehemaligen Arbeitgeberin für den letzten Arbeitsmonat erhalten.
Heute hat sie in Ihrer ehemaligen Firma angerufen und ihr wurde von ihrer Ex-Chefin gesagt, dass sie eh nicht mehr viel Geld zu erwarten hat und dass sie das Geld bekommt sobald die Chefin alle Unterlagen fertig hat.
die Sache mit dem wenoger Geld begündet sie mit UNBEZAHLTEN URLAUB.....
sprich: meine Freundin hatte laut Vertrag 24 Tage Urlaub die Woche, die Woche gerechnet mit 6 Arbeitstagen.
Im Januar hat sie für September Urlaub eingereicht, Urlaub im Ausland gebucht (der nicht stattfand da sie mit mir beim ISG war, aber das weiss die Chefin nicht) und den Urlaub auch genehmigt bekommen.
Etwa im June ist der Chefin jetzt eingefallen, dass sie im August 2 Wochen Betriebsurlaub machen will. also hatte Lisa praktisch 5 Wochen Urlaub, eine mehr als im Vertrag.
ABER jetzt will ihr die Chefin nur noch statt der 750 euro netto (brutto etwa 950Euro) ca 200 Euro netto geben, begründung ist eben die 6 Tage Unbezahlter Urlaub.....
6 Tage 500 Euro weniger????
meine Freundin hat Stallmiete zu bezahlen, sie muss ihr Auto bezahlen und und und....
wie sollten wir am besten vorgehen??? was kann man machen???
sie hat leider keine Rechtschutzversicherung, gibts da was vom Arbeitnehmerverband???
UND kann jemand für sie ein GUTES Arbeitszeugnis schreiben??? laut Chefin soll sie dies selbst machen, aber davon haben wir keine Ahnung, ich weiss nur dass man "hat sich stets bemüht" "war sehr komunikativ" usw NICHT schreiben sollte...
Wer kann uns helfen  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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Verfasst am: 07.11.2008 21:23:11 Titel: |
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Ist sie Mitglied in irgend einer Gewerkschaft? Falls ja, da gibts für gewöhnlich Rechtsbeistand for free. | |
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Verfasst am: 07.11.2008 21:31:01 Titel: |
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gurukaeng hat folgendes geschrieben: | Ist sie Mitglied in irgend einer Gewerkschaft? Falls ja, da gibts für gewöhnlich Rechtsbeistand for free. |
ne ist sie leider nicht das haben wir bis jetzt auch rausbekommen..... wir wissen echt nicht was wir machen sollen, sind echt ratlos... sie braucht das Geld, sonst gibts Mahnungen über Mahnungen.....  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Mainz Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan King Cab MD21 2. Honda XR600R 3. Kawasaki ZL1000 Eliminator 4. Suzuki RV 50 |
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Verfasst am: 07.11.2008 21:37:28 Titel: |
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Hallo, habe nicht viel ahnung davon, ABER die Sätze: Hat sich bemüht/ war sehr komunikativ sollte man wirklich meiden. Heisst soviel wie" kann nix richtig" und " Redet mehr als sie Arbeitet". Aber hier gibt es doch auch " Chef´s". die sollten mal ihre Meinung abgeben.
Mfg Iron | |
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Verfasst am: 07.11.2008 21:38:48 Titel: |
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Verfasst am: 07.11.2008 21:41:05 Titel: |
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also für dich funktioniert es!
Zitat: | ###################################
###### Briefkopf Ihrer Firma______######
###################################
An
Erich Mückerich
Straße...
Plz Ort
A R B E I T S Z E U G N I S
------------------------------
(*Roh-Entwurf für Ihre Textverarbeitung)
Herr/Frau Erich Mückerich , geboren am 01.01.1980, war in der Zeit vom .. .. .. bis .. .. .. in unserer Firma als ...... beschäftigt.
.... hier können Sie Ihre Stellenbeschreibung einfügen.
.... hier ggf. Informationen über größe der Firma bzw. der Abteilung einfügen.
*Fachkenntnisse:
Herr/Frau Mückerich konnte Aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnisse wiederholt mit schwierigen Aufgaben betraut werden, die er/sie völlig selbständig erfolgreich bearbeitete.
*Leistung:
Herr/Frau [... Ihr Nachname] hat seine/ihre Position stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen.
*Belastbarkeit:
Herr/Frau Mückerich entwickelte sehr viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Projekte durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisation den entscheidenden Beitrag zu leisten.
*Arbeitsweise:
Herr/Frau [... Ihr Nachname] erledigte seine/ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.
*Arbeitserfolg:
Er/Sie zeigte bei der Aufgabenerledigung außergewöhnlichen Einsatz und hervorragende Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht.
*Verhalten:
Wegen seiner/ihrer stets verbindlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art war Herr/Frau [... Ihr Nachname] seinen/ihren Vorgesetzten eine wertvolle Stütze und den Kollegen ein geschätzter Partner/in.
*Schlussbemerkung:
Wir danken Herrn/Frau [... Ihr Nachname] für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn/sie zu verlieren. Zugleich haben wir Verständnis dafür, daß er die ihm/ihr gebotene Chance nutzt. Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.
.... hier den Firmennamen einfügen.
.... (Unterschrift z.B. Personalchef) |
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Verfasst am: 07.11.2008 21:56:12 Titel: |
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gurukaeng hat folgendes geschrieben: | also für dich funktioniert es!
Zitat: | ###################################
###### Briefkopf Ihrer Firma______######
###################################
An
Erich Mückerich
Straße...
Plz Ort
A R B E I T S Z E U G N I S
------------------------------
(*Roh-Entwurf für Ihre Textverarbeitung)
Herr/Frau Erich Mückerich , geboren am 01.01.1980, war in der Zeit vom .. .. .. bis .. .. .. in unserer Firma als ...... beschäftigt.
.... hier können Sie Ihre Stellenbeschreibung einfügen.
.... hier ggf. Informationen über größe der Firma bzw. der Abteilung einfügen.
*Fachkenntnisse:
Herr/Frau Mückerich konnte Aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnisse wiederholt mit schwierigen Aufgaben betraut werden, die er/sie völlig selbständig erfolgreich bearbeitete.
*Leistung:
Herr/Frau [... Ihr Nachname] hat seine/ihre Position stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen.
*Belastbarkeit:
Herr/Frau Mückerich entwickelte sehr viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Projekte durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisation den entscheidenden Beitrag zu leisten.
*Arbeitsweise:
Herr/Frau [... Ihr Nachname] erledigte seine/ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.
*Arbeitserfolg:
Er/Sie zeigte bei der Aufgabenerledigung außergewöhnlichen Einsatz und hervorragende Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht.
*Verhalten:
Wegen seiner/ihrer stets verbindlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art war Herr/Frau [... Ihr Nachname] seinen/ihren Vorgesetzten eine wertvolle Stütze und den Kollegen ein geschätzter Partner/in.
*Schlussbemerkung:
Wir danken Herrn/Frau [... Ihr Nachname] für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn/sie zu verlieren. Zugleich haben wir Verständnis dafür, daß er die ihm/ihr gebotene Chance nutzt. Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.
.... hier den Firmennamen einfügen.
.... (Unterschrift z.B. Personalchef) |
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das hört sich gut an  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Mainz Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan King Cab MD21 2. Honda XR600R 3. Kawasaki ZL1000 Eliminator 4. Suzuki RV 50 |
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Verfasst am: 07.11.2008 22:01:31 Titel: |
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Hallo, hast ne PN.
Mfg Iron | |
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 Sympathische Offroad-Schnegge


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Coswig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Ka - mein kleines Wunder 2. Hyundai H-1 |
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Verfasst am: 07.11.2008 22:07:59 Titel: |
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Hallo, Mücke, ihr bringt hier bissel was durcheinander! Paß auf:
1. Lisa hat Anspruch auf Urlaub für die Monate, die sie bis zur Beendigung ihres AV erwirkt hat ,d.h. sie war (ich nehme das mal so an) bis 30.09 08 im Blumenladen beschäftigt und hat demzufolge:
18 Werktage (von Mo bis Sa) URLAUBsanspruch für 2008.
2. Frage: wie lautet das Datum des Kündigungsschreibens? Quasi gekündigt am ........ zum ......... ???????? Ist ganz wichtig!
3. von der Chefin wurde im Juni 2008 betriebsbedingter Urlaub angeordnet, d.h. Lisa hat diesen da auch im August 2008 genommen - gehen also von
den 18 Werktagen bereits 12 Werktage ab, bleiben 6 Resttage (von denen eigentlich 2 Sonnabende sein müßten, geht aber nicht!)!!!!!! (-- Anders würde sich das nur im Fall gestalten, wenn Lisa bis zur abgegebenen Kündigung schon den vollen Jahresurlaub von 24 Werktagen genommen hätte.)
4. Frage: war Lisa nun den ganzen September nicht arbeiten? Wenn ja, dann hätte sie ihren Resturlaub dafür verwendet und den Rest bis zum 30.09.08 als unbezahlten Urlaub frei bekommen !!!!
5. Das wiederum heißt: Liesa erhält nur die 6 Tage Resturlaub bezahlt - was durchaus auf deine angegebenen ca. 200,-- EUR rauskäme.
6. Finger weg vor selbst zu schreibenden Arbeitszeugnissen !!!! Dazu ist der Arbeitgeber gesetzmäßig verpflichtet, wenn es der Arbeitnehmer verlangt.
(Frage stellt sich zwingend, wenn der neue Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis von Lisa abfordert).
Ist das erst mal so deutlicher zu verstehen? Ich kenne das nur so wie beschrieben. | _________________
..... wir leben tatsächlich nur einmal... schon vergessen? (L.C.)
www.offroadhoch2.de |
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Verfasst am: 07.11.2008 22:10:06 Titel: |
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schnullieh hat folgendes geschrieben: | Hallo, Mücke, ihr bringt hier bissel was durcheinander! Paß auf:
1. Lisa hat Anspruch auf Urlaub für die Monate, die sie bis zur Beendigung ihres AV erwirkt hat ,d.h. sie war (ich nehme das mal so an) bis 30.09 08 im Blumenladen beschäftigt und hat demzufolge:
18 Werktage (von Mo bis Sa) URLAUBsanspruch für 2008.
2. Frage: wie lautet das Datum des Kündigungsschreibens? Quasi gekündigt am ........ zum ......... ???????? Ist ganz wichtig!
3. von der Chefin wurde im Juni 2008 betriebsbedingter Urlaub angeordnet, d.h. Lisa hat diesen da auch im August 2008 genommen - gehen also von
den 18 Werktagen bereits 12 Werktage ab, bleiben 6 Resttage (von denen eigentlich 2 Sonnabende sein müßten, geht aber nicht!)!!!!!! (-- Anders würde sich das nur im Fall gestalten, wenn Lisa bis zur abgegebenen Kündigung schon den vollen Jahresurlaub von 24 Werktagen genommen hätte.)
4. Frage: war Lisa nun den ganzen September nicht arbeiten? Wenn ja, dann hätte sie ihren Resturlaub dafür verwendet und den Rest bis zum 30.09.08 als unbezahlten Urlaub frei bekommen !!!!
5. Das wiederum heißt: Liesa erhält nur die 6 Tage Resturlaub bezahlt - was durchaus auf deine angegebenen ca. 200,-- EUR rauskäme.
6. Finger weg vor selbst zu schreibenden Arbeitszeugnissen !!!! Dazu ist der Arbeitgeber gesetzmäßig verpflichtet, wenn es der Arbeitnehmer verlangt.
(Frage stellt sich zwingend, wenn der neue Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis von Lisa abfordert).
Ist das erst mal so deutlicher zu verstehen? Ich kenne das nur so wie beschrieben. |
sie war bis 31.10. beschäftigt, aber uns gehts eigentlich mehr darum, dass die chefin eben Ihren Urlaub geplant hat NACHDEM meine Freundin schon Urlaub gebucht hat.... | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Mainz Status: Verschollen
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Verfasst am: 07.11.2008 22:22:53 Titel: |
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Hallo @schnullieh: Aber natürlich kannst du dein Arbeitszeugnis selbst schreiben. Dein Chef muss es nur unterschreiben. Nur wenn er sich dann weigert muss er selbst eins ausstellen das, wenn es mich betreffen würde, ich sofort durch einen Sachverständigen( Anwalt) prüfen lassen würde. Natürlich OHNE es vorher zu unterschreiben.
Mfg Iron | |
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 Sympathische Offroad-Schnegge


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Coswig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Ka - mein kleines Wunder 2. Hyundai H-1 |
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Verfasst am: 07.11.2008 22:28:00 Titel: |
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- Lisa hätte 24 Werktage (d.h. Mo - Sa) Urlaubsanspruch, wenn sie ein ganzes Jahr im Blumenladen arbeitet - davon geht man aus
- Lisa hat Urlaub beantragt am Anfang des Jahres, ohne dass ihr wußtet, dass sie irgendwann im Herbst aufhören wird
- die Chefin hat im Juni betriebsbedingten Urlaub für den August angekündigt, wozu sie durchaus als Chefin berechtigt ist und dies auch sicher begründen kann (den Angestellten gegenüber aber nicht begründen muß) --- aber das konnte die Chefin wiederum nicht Anfang des Jahres schon einplanen - das ergab sich sicher für sie aus zwingenden Gründen. Das hat nichts mit Lisa zu tun. Denn im Monat Juni wußte sie ja noch nix von Lisas Kündigungsabsichten. | _________________
..... wir leben tatsächlich nur einmal... schon vergessen? (L.C.)
www.offroadhoch2.de |
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 Sympathische Offroad-Schnegge


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Coswig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Ka - mein kleines Wunder 2. Hyundai H-1 |
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Verfasst am: 07.11.2008 22:36:27 Titel: |
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Hallo, Iron, klar kann man sein Arbeitszeugnis selbst wie z.B. aus einem Vorgefertigten zusammenbasteln und den Chef unterschreiben lassen. Ich würde es nicht tun. Auf mein Verlangen hin ist der Chef dazu verpflichtet - soll ers dann auch tun! Auch muß ich das von ihm geschriebene , wenn es mir nicht gefällt, nicht annehmen. Aber das würde hier zu weit führen. | _________________
..... wir leben tatsächlich nur einmal... schon vergessen? (L.C.)
www.offroadhoch2.de |
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Verfasst am: 07.11.2008 23:15:56 Titel: |
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schnullieh hat folgendes geschrieben: | - Lisa hätte 24 Werktage (d.h. Mo - Sa) Urlaubsanspruch, wenn sie ein ganzes Jahr im Blumenladen arbeitet - davon geht man aus
- Lisa hat Urlaub beantragt am Anfang des Jahres, ohne dass ihr wußtet, dass sie irgendwann im Herbst aufhören wird
- die Chefin hat im Juni betriebsbedingten Urlaub für den August angekündigt, wozu sie durchaus als Chefin berechtigt ist und dies auch sicher begründen kann (den Angestellten gegenüber aber nicht begründen muß) --- aber das konnte die Chefin wiederum nicht Anfang des Jahres schon einplanen - das ergab sich sicher für sie aus zwingenden Gründen. Das hat nichts mit Lisa zu tun. Denn im Monat Juni wußte sie ja noch nix von Lisas Kündigungsabsichten. |
was willst du uns jetzt damit sagen??
sie haette also recht auf 24 tage urlaub??? und die die eine Woche waere dan unbezahlt.... aber eine Woche macht doch keine 500 Euro aus  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Viagra-Schrauber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Alfeld
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Verfasst am: 07.11.2008 23:31:11 Titel: |
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Beantworte doch die Fragen mal genauer Erich. Sie war bis zum 31.10. beschäftigt schreibst du, hat sie aber auch bis zum 31. gearbeitet?.
5 Wochen genommener Urlaub sind 30 Tage bei einem Anspruch von 20 Tagen (eben 10 Monate a´2 Tage pro Monat). Da haste schon nen Minus von 10 Tagen, was aber noch nicht zu dem Abzug führt.
Nen paar Zeugnisse mit Erläuterungen könnte ich dir Montag schicken. | _________________ ... es gibt immer was zu verbessern ...
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