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haftung bei veranstaltungen

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kate
Skandal - Abenteurerin
Abenteurer


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...und hat diesen Thread vor 6100 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.11.2008 14:18:31    Titel: haftung bei veranstaltungen
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grad gelesen:
http://www.stern.de/panorama/:Nach-Todesdrama-Strafbefehl-Zugspitzlauf-Veranstalter/645651.html

was ich mich frage: was ist mit der selbstverantwortung der teilnehmer ?

wenn der veranstalter verurteilt wird, was bedeutet das für unsere wettbewerbe/treffen ?

veranstaltungen mit kindern/jugendlichen müssen sicher anders bewertet werden, was die aufsicht/gefahrenabwehr/verantwortung angeht, aber eine veranstaltung an der erwachsene menschen teilnehmen ????

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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 14.11.2008 14:29:24    Titel:
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hmmm ich weiss jetzt nicht.. aber gabs bei z.B. Westernshuffle oder ISG überhaupt nen Veranstalter in dem Sinne??

dann gäbs auch ganz andere Gesetze.

ich weiss nicht in wie fern der Mieter, z.B. einer Wiese einem Veranstalter gleich kommt.

wurde ja niemand eingeladen, jeder kommt wie er will und keiner gehört zu ner festen Veranstaltung.
unsere Treffen waren doch immer "freies Fahren" und wir haben zufällig auf der gleichen Wiese gezeltet bzw uns getroffen.... oder seh ich das Falsch?

naja einer hats immer irgendwie gemietet.... aber ob der deshalb gleich veranstalter ist Obskur

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Gruß Erik

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Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas Unsicher
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Lutz
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 14:30:47    Titel:
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Na wenn das durchgehen würde hätte ich jahrelang falsch ausgebildet, denn man ist ja nicht gezwungen weiter- oder mitzumachen sondern kann sich bewußt dagegen entscheiden und abbrechen. Der wahre Schuldige ist der sportliche Ehrgeiz und somit der einzelne Teilnehmer. Das ginge nur durch, wenn der Veranstalter überlebenswichtige Tatsachen verschwiegen hätte. Hat er?

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Henning
Standgasstuntman
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1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 14:44:31    Titel:
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Es wird sicher schon der eine oder andere ne Teilnahme an irgendeiner Veranstaltung planen,
nur um nachher den Veranstalter zu verklagen Nee, oder? Nee, oder?

_________________
Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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kate
Skandal - Abenteurerin
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...und hat diesen Thread vor 6100 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.11.2008 15:14:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Henning hat folgendes geschrieben:
Es wird sicher schon der eine oder andere ne Teilnahme an irgendeiner Veranstaltung planen,
nur um nachher den Veranstalter zu verklagen Nee, oder? Nee, oder?


johh, die gefahr steht nach einem urteil zu lasten der veranstalter sicher im raum

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Candy-..........
Das mit den 10 Punkten
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 15:18:04    Titel:
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Bei Rittveranstaltungen an denen ich teilnehme unterschreibe ich auf der Nennung das Haftungsansprüche an den Veranstalter ausgeschlossen sind. Das ich auf eigenes Risiko an der Veranstalltund teilnehme und das Pferd eine gültige Haftpflichtversicherung hat. Wenn jetzt durch einen Ünglückfall welcher Art auch immer dieser Haftungsausschluss aufgehoben wird und der Veranstalter zur Rechenschaft gezogen wird sehe ich schwarz für solche Veranstaltungen.l Wenn hier jetzt der Veranstalter für den sportliche Ergeitz der Teilnehmer zur Verantwortung gezogen wird finde ich das schon recht seltsam.

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Unser Kopf ist rund,damit das Denken die Richtung wechseln kann.(Francis Picabia)
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fongs
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 15:21:39    Titel:
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Lutz hat folgendes geschrieben:
..... Das ginge nur durch, wenn der Veranstalter überlebenswichtige Tatsachen verschwiegen hätte. Hat er?


das ist wohl die Frage...hat er???
Ich denke auch dort ist wohl ein Haftungsausschluss bei der Anmeldung zur Unterschrift vorgelegt worden (was ich aber nicht weiss Unsicher )...ähnlich diesem hier (etwas weiter unten zu lesen)

http://movincoach.com/resources/haftungoffroad.pdf

und unter Punkt 4 wird es ja dann irgendwie deutlich auf was sich vorraussichtlich so ein Strafbefehl stütz.

@Maverick

gute Frage...einer hats gemietet oder??
und leider wird heute schon viel zu oft so ein Haftungsausschluss unabdingbar was traurig is... Nee, oder? Nee, oder?

@Henning

leider...wohl wahr Nee, oder?

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Gruss Fongs


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Henning
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 15:23:02    Titel:
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Folgender Beitrag hat nicht direkt mit dem Thema zu tun, soll aber auf mögliche Folgen hinweisen.

Mal unkommentiert aus einem anderen Forum:

Zitat:
Heute auf der Baustelle. Kein Witz

Ist mir heute auf der Baustelle passiert .
Haben 2 Bäume ausgeschnitten und gehäckselt auf 3 abgesperrten Parkplätzen.

Die Sperrung ist seit 3 Tage ausgeschrieben.
Apsperrung des Gehwegs war nicht beantragt. Nur für die Parkplatze.
Straße wurde nicht genutzt. Nur der Gehweg.
Absperrung mit Schildern und Pylonen, da der Hauseingang frei bleiben sollte (Wohnanlage).
2 Bodenleute mit Fahnen als Absperrposten.


Zu der Geschichte.
Wir haben für das Abseilen eines Astes den Gehweg gesperrt um einige Äste abzuwerfen. Da sahen wir den später besagten Ars.chlochwi.erhuren.ohn zum ersten mal. Brav an den Absperrposten wartend. Nichts weiter dazu gedacht. Nicht mit ihm geredet.

Nach ca. einer Stunde kam der wieder mit dem Fahrrad, bei einer erneuten Sperrung des Gehweges, und kam mit soviel Geschwindigkeit heran das mein Absperrposten sich nur mit einem Sprung zur Seite vor einem Zusammenstoß retten konnte und fuhr mit voll Stoff in einen für den Häcksler hergerichteten Asthaufen und hat sich volle Kanne hingeparkt. YES
Da noch rotfl rotfl rotfl Logisch.

Jedenfalls 20 minuten vor Feierabend kamen die Cops vorbei da eine Anzeige auf fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung gestellt wurde. Hatten unsere Personalien aufgenommen und Fotos gemacht. Obskur




Mal schauen, was dabei rauskommt Hau mich, ich bin der Frühling
Zeigt aber, dass manche durchaus gewillt sind sich selber vorsätzlich Schaden zuzufügen,
nur um anschließend die Hand aufzuhalten, und sei es nur bei einer außergerichtlichen Einigung. Wut Wut Wut

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Gruß ........................
Henning
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Candy-..........
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 15:33:13    Titel:
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Von Handaufhalten kann bei den zweien von der Zugspitze wohl nicht mehr die Rede sein.

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Henning
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 15:38:26    Titel:
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Candy-.......... hat folgendes geschrieben:
Von Handaufhalten kann bei den zweien von der Zugspitze wohl nicht mehr die Rede sein.


Deshalb der einleitende Satz in meinem Beitrag. Vertrau mir

Unbestritten ist der Vorfall auf der Zugspitze tragisch Ja

Trotzdem sehe ich die Verantwortung bei einer als "Extremrennen" beschriebenen
Veranstaltung schon zum großen Teil beim Teilnehmer.



Ankündigung zum 8.ten Internationalen Zugspitz Extremberglauf 13.07.2008
Zitat:
Herzlich willkommen in der Zugspitzarena.
Bevor wir Sie zum Zugspitz Extremberglauf und der Nordic Disziplin begrüßen dürfen, möchten wir Sie über einige sehr wichtige Aspekte bezüglich Ihrer Teilnahme hinweisen. Der Lauf findet in einer grandiosen Naturlandschaft erstmals über das Gatterl, dem zur Zugspitze , dem höchsten Berg Deutschlands, statt. Die 16,1 km lange Strecke bis zum Gipfel ist mit ca. 8-9 Stunden Gehzeit in div. Wanderführern angegeben. Sie führt durch alle alpinen Vegetationszonen und somit auch in hoch alpine Regionen, die alpine Gefahren und plötzliche Wetterveränderungen mit sich bringen können. Wanderer und Läufer, die sich auf diese reizvolle Strecke begeben, müssen daher eine gewisse Bergerfahrung, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit mitbringen. Der Lauf könnte demnach auch als Hochgeschwindigkeitsbesteigung bezeichnet werden. Kurze Passagen sind mit Stahlseilen gesichert. Nordic Walker/Runner sollten hier die Stöcke in eine Hand nehmen. Entsprechend dem aktuellen Wetterbericht und der persönlichen Bedürfnisse ist jeder Teilnehmer für ausreichende Bekleidung für die ganze Strecke selbst verantwortlich (Schuhe nur mit Crossprofil, Mützen und Handschuhe etc.). Die Luft-Temperaturen können sehr großen Schwankungen ausgesetzt sein. Der Lauf wird von der Bergrettung/wacht auf der ganzen Länge überwacht. Es gibt 5 genehmigte Verpflegungsstellen auf der Strecke und eine im Ziel. Sollte ein zusätzlicher Bedarf an Verpflegung bestehen, muß sich jeder Teilnehmer selbst zusätzlich versorgen. Die Herausforderung besteht also nicht nur im sportlichen Wettkampf, sondern im Austausch mit den natürlichen Gegebenheiten, die den Lauf zu einem absoluten Erlebnis werden lassen. Logistische, verkehrstechnisch bedingte und äußere Umstände könnten Beeinträchtigungen und Einschränkungen im Ablauf bewirken. Ein hoher Aufwand Organisation sowie Einschränkungen durch Auflagen und der notwendige Anspruch auf Naturschutz lassen viele Gegebenheiten, die Sie eventuell von anderen Läufen gewohnt sind, nicht zu. Aber gerade aufgrund dieser unvergleichlichen Besonderheiten des Laufes in einer traumhaften Bergwelt, wird jeder, der eines der Ziele erreicht, ein Sieger sein. Wollen Sie bei der Premiere des ersten Laufes direkt auf den höchsten Berg Deutschlands dabei sein? Ständig aktualisierte Informationen und auch Wetterwerte können Sie im Internet unter www.getgoing.de abrufen. Auf Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen !
Ihr getgoing Team.

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Zuletzt bearbeitet von Henning am 14.11.2008 15:42, insgesamt einmal bearbeitet
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kate
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 15:41:28    Titel:
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ich seh das so wie henning.

kommt das urteil durch, mache ich keine veranstaltungen mehr....

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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 15:44:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Geb ich dir vollkommen recht.

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borsti
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 17:40:16    Titel:
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Bliebe die Frage zu klären, wann eine Veranstaltung ein solche im rechtlichen Sinne ist, bzw. wann es ein zwangloses Treffen Gleichgasinnter ist.

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Stefan
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Maverick
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 17:57:35    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Bliebe die Frage zu klären, wann eine Veranstaltung ein solche im rechtlichen Sinne ist, bzw. wann es ein zwangloses Treffen Gleichgasinnter ist.



genau das wollte ich in meinem Post sagen... Hau mich, ich bin der Frühling

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Gruß Erik

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onlymathe
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008 18:17:20    Titel:
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Hallo! Winke Winke

Ich persönlich hoffe, daß die Klage nicht durchgeht. Denn die Teilnehmer sind ja alles sogenannte "Profis". Hau mich, ich bin der Frühling

Denn ein "Ottonormalmensch" wie ich mich selbst bezeichnen würde, schaft diesen Lauf nicht einmal bis zu einem Viertel der Strecke.

Und wer sich im Gebirge aufhält, sagte schon meine Oma Heiligenschein , muß mit allem möglichen und unmöglichen rechnen. Vorallem war ein schlechtes Wetter schon seit Tagen vorhergesagt worden, und jeder wußte auf was er sich einläßt.

Gruß

Mathe
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