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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 7156 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 16.12.2005 15:24:03 Titel: Hydrolenkung |
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 Vinzenz sein Anwalt...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Paderborn Status: Verschollen
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Verfasst am: 16.12.2005 17:27:08 Titel: |
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Hallo!
Also wenn ich das verstehe, dann willst Du nur über einen Hydraulikzylinder lenken. Also keine mechanische Kopplung über Lenksäule, Lenkgetriebe und Lenkstangen.
Das ganze ist dan nichts anderes als eine Lenkung, wie sie in Traktoren verwendet wird. Du brauchst einen Gleichlaufzylinder, eine Minilenkeinheit (so heißt das Teil, an dem Sich beim Traktor das Lenkrad befindet), eine Hydraulikpumpe (kann eine normale Servopumpe sein) und diverse Hydraulikschläuche.
Die Minilenkeinheit hat insgesamt 4 Anschlüße. Zwei gehen zu dem Zylinder (in jede Kammer einer) und zwei zur Hydraulikpumpe (Vor- und Rücklauf). Fertig.
Wenn Du sowas planst, frag nach. Ich bin seit einigen Jahren auf diesem Thema am promovieren...
Tschau
ULI
P.S.
So eine Lenkung ist nur für Fahrzeug bis 60km/h zulässig, also im öffentlichen Straßenverkehr. | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
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Verfasst am: 16.12.2005 17:39:16 Titel: |
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@Uli: Mir war so (bin mir aber nicht sicher), dass solche Lenkungen innerhalb der STVO nur bis 25km/h zulässig sind?
Minilenkeinheit ist dann wohl auch der Begriff, den ich oben gesucht hatte  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 7156 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 16.12.2005 18:02:23 Titel: Hydro Lenkung |
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 Vinzenz sein Anwalt...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Paderborn Status: Verschollen
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Verfasst am: 17.12.2005 21:35:07 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | @Uli: Mir war so (bin mir aber nicht sicher), dass solche Lenkungen innerhalb der STVO nur bis 25km/h zulässig sind?
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Nene, das bis 25km/h, das sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Hydraulische Lenkungen sind bis 62 km/h zugelassen. Achte mal z.B. bei einigen Autokränen darauf, die haben ein 62 km/h Schild.
Der Fasttrac mit 80km/h hat entweder eine Ausnahmegenehmigung oder der ist auch nur bis 62 km/h zugelassen, aber fährt schneller als erlaubt...
flashman hat folgendes geschrieben: |
Minilenkeinheit ist dann wohl auch der Begriff, den ich oben gesucht hatte |
Ja, aber den Begriff finde ich nicht per Google. Ich weiß noch genau, das Danfoss (www.danfoss.com) sowas Minilenkeinheit nennt. Wie das sonst heißt, kann ich nicht sagen. Den Danfoss-Katalog finde ich leider nicht mehr.
Tschau
ULI | |
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