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Blitzkistenwarnung im Navi.

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disco68
Christel in the postlux
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...und hat diesen Thread vor 6046 Tagen gestartet!


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1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96
BeitragVerfasst am: 15.01.2009 12:56:43    Titel: Blitzkistenwarnung im Navi.
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Bin verwirrt, das die Tools fürs Navi zum Ansagen von stationären Blitzern in der Schweiz, Östererreich usw. verboten sind ist mir bekannt. Heute behauptete jemand das auch in D mit Verwarnungsgeld und Punkten gerechnet werden muß. Ich war bisher der Meinung dieses Verbot beträfe nur die "echten" Radarwarner (die Teile die auch immer gerne per spammail oder Fax neben Viagra und Penisverlängerern angeboten werden Hau mich, ich bin der Frühling ), die auch mobile Blitzer anzeigen und schon immer verboten waren. Weiß wer was Konkretes?
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MuJo
= Muscha + Johannes
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1. Kämpfer 90 TDI Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 15.01.2009 12:58:41    Titel:
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Mein TomTom zeigt die stationären Blitzkästen an. Und zwar von Anfang an. Auf TomTom.com kann man sich das auch runterladen, und zwar ziemlich offiziell. Wenn es da also Verwarnungsgeld gibt, an TomTom weiterleiten.

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disco68
Christel in the postlux
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...und hat diesen Thread vor 6046 Tagen gestartet!


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1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96
BeitragVerfasst am: 15.01.2009 13:03:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

MuJo hat folgendes geschrieben:
Mein TomTom zeigt die stationären Blitzkästen an. Und zwar von Anfang an. Auf TomTom.com kann man sich das auch runterladen, und zwar ziemlich offiziell. Wenn es da also Verwarnungsgeld gibt, an TomTom weiterleiten.


Dito mein Navigon, aber das beantwortet leider nicht die Frage, abgesehen davon das Tomtom und Co. 100% was in ihren AGBs oder Betriebsanleitungen drin stehen haben um solche Ansprüche abzuwimmeln. Ist für mich auch interessant, da wir unseren Kundendienstmitarbeitern Navis zur Verfügung stellen und keine Lust haben eventuelle Tickets zu bezahlen. Dann wird das Tool gelöscht in den Firmennavis.
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myvatn
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1. LR 110 RHD
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BeitragVerfasst am: 15.01.2009 13:25:45    Titel:
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schau mal bei www.radarfalle.de nach

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 15.01.2009 14:12:39    Titel:
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§23 StVO (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

http://www.focus.de/auto/zubehoer/radar-warner_aid_28126.html
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quadman
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1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 15.01.2009 17:00:04    Titel:
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Moin.

Wie bei vielen Dingen. Besitz erlaubt, Betrieb verboten.

So auch die Warnung vor Unfallschwerpunkten, wie es so schön umschrieben wird.





Gruß Stefan
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disco68
Christel in the postlux
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1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96
BeitragVerfasst am: 15.01.2009 18:02:12    Titel:
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Laut dem focus-link (Bericht ist allerdings von 2007) ist es eine rechtliche Grauzone, klingt auch logisch bei dem nicht mehr passenden §23(1b).
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MuJo
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1. Kämpfer 90 TDI Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 16.01.2009 17:43:35    Titel:
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Super. Beim TomTom war das vorinstalliert und auch von Anfang an aktiviert. Keine Ahnung, wie man das wieder abschaltet

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basti2212
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BeitragVerfasst am: 16.01.2009 21:19:58    Titel:
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ist verboten.

wir bei toyota, haben auch im yaris das tomtom teilweise in den sondermodellen drin, und es gibt seitens toyota ein schreiben um die kunden über das verbot zum betreiben dieser funktion zu informieren.

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Gruß Basti
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borsti
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2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 16.01.2009 21:59:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Delta8 hat folgendes geschrieben:
§23 StVO (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

http://www.focus.de/auto/zubehoer/radar-warner_aid_28126.html


Nach dieser Richtlinie dürfte man aber auch kein Autoradio betreiben, da bei Verkehrsdurchsagen auch die Blitzer genannt werden.

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Stefan
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 17.01.2009 14:28:12    Titel:
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Zeigt sie aber nicht an. Zumindest nicht visuell.
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borsti
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1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 17.01.2009 15:55:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Und was ist dann das Textfeld im Radio, welches die Durchsage optisch anzeigt? Ist da nicht auch visuell?

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Stefan
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 17.01.2009 17:40:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ähm...von dessen Existenz wusste ich bis eben noch nix Unsicher
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borsti
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BeitragVerfasst am: 17.01.2009 18:52:17    Titel:
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Hat nicht jedes Radio, diese Funktion. Text bei Verkehrsmeldung läuft im Display dann durch.

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Stefan
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 17.01.2009 18:57:16    Titel:
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"weiße Fahne"..keine Ahnung :)
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