 Mückenlochbezwinger


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Hohenloher Ländle
| Fahrzeuge 1. Navara D40 2. XJR1300 (genannt die Dicke) 3. Vito V6CDI 4. Honda MTX 80 Bj 82 5. XT500 Bj. 81 6. Focus 1,5TDCi |
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Verfasst am: 17.01.2009 19:26:07 Titel: |
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Delta8 hat folgendes geschrieben: | §23 StVO (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
http://www.focus.de/auto/zubehoer/radar-warner_aid_28126.html |
der Text sagt aber : das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen,
ein Navi ist aber dazu bestimmt dir den richtigen weg zu weisen.... | _________________ Hier gehts zum Muggebatsche
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