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Kennzeichen am Dachträger legal?

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RauerKnochen
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...und hat diesen Thread vor 6068 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 12.01.2009 16:08:27    Titel: Kennzeichen am Dachträger legal?
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Hallo!



Ich suche eine neue Montage-Stelle für das vordere Kennzeichen. An die Seilwindenstossstange paßt es irgendwie nicht ran.



Darf man es denn vorne oben an den Dachtäger tackern, oder gibt es eine vorgeschriebene Maximal-Höhe für die Montage.



Hat jemand mit Kennzeichen am Dachträger schon mal Ärger deswegen gehabt?



Viele Grüße, Jürgen Rauer
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flashman
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BeitragVerfasst am: 12.01.2009 16:10:17    Titel:
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http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=25117 Winke Winke

-> Ja, ist OK. (wenn die dort beschriebene Sachen eingehalten sind)

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FeuerFritz
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1. Landy TD5 110
BeitragVerfasst am: 16.01.2009 22:34:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich kann Flashman nur bestätigen, Ich habe es auch über der Frontscheibe angebaut und der freundliche Mann im blauen Mantel hat dies sogar auf meinen Wunsch hin in die Papiere eingetragen.

FF
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Fendi
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BeitragVerfasst am: 20.01.2009 13:42:50    Titel:
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Von mir wollte die TÜVlerin wissen, ob ich eine Sondergenehmigung hätte, weil ich das Kennzeichen über der Scheibe hatte.
Ich hab ihr dann die Bestimmungen zitiert und sie gebeten, sie möge nochmal nachsehen, da ich ja nicht illegal rumfahren möchte. Sie hat mir dann recht gegeben.

Aber die Frage bleibt, ob ich ein Kennzeichen an einem Dachträger montieren darf.
Denn es heißt ja an der Vorderseite des Autos! Nicht des Dachträgers...

_________________
So lange es tropft....


... ist noch was drin!


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BlueGerbil
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1. Taxi
2. Toyota LeihCruiser
BeitragVerfasst am: 20.01.2009 14:15:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mein Dachträger ist Teil des Fahrzeugs und keine Ladung, da er nicht ohne Werkzeug zu entfernen ist. Die geänderte Fahrzeughöhe ist eingetragen (Fahrwerk/Reifen/Dachträger/+"Luft nach oben")

Euer Wunsch sei mir Befehl

_________________
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Fux muß man sein!

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strauchdieb
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1. td5 110 2003
BeitragVerfasst am: 20.01.2009 19:18:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

hmmmm,
wenn jetzt einer rausfindet, dass das kennzeichen am gepäckträger nicht konform ist,
kann ich dann alle gebührenbescheide, die auf grund einer kennzeichenerkennung von vorne erstellt wurden, rückwirkend einklagen. Supi
----------------------------------------------------------------------------
genau genommen muss der gepäckträger zum fahrzeug gehören (eingetragen)
vorderseite fahrzeug !
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 20.01.2009 22:33:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

da ist bestimmt die ABE flöten ! Wenn so hoch

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ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung !
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gisli
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BeitragVerfasst am: 21.01.2009 13:33:13    Titel:
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es gibt keine höhen begrenzung nach oben, solange das schild aus einer bestimmten ( 45m ??)entfernung lesbar ist.

gruß gisli
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quadman
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BeitragVerfasst am: 21.01.2009 19:52:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

gisli hat folgendes geschrieben:
es gibt keine höhen begrenzung nach oben, solange das schild aus einer bestimmten ( 45m ??)entfernung lesbar ist.

gruß gisli




Sicher?
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AlexmitYJ
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BeitragVerfasst am: 21.01.2009 20:30:08    Titel:
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für vorne hab ich das auch noch ned gehört, hinten gibt es eine höhenbegrenzung
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 21.01.2009 21:19:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

quadman hat folgendes geschrieben:
gisli hat folgendes geschrieben:
es gibt keine höhen begrenzung nach oben, solange das schild aus einer bestimmten ( 45m ??)entfernung lesbar ist.

gruß gisli




Sicher?



haben merere leute und gibt weder vom trachtenverein noch
von den blaukitteln mecker..........also wird es in ordnung sein.


Heiligenschein

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 21.01.2009 21:29:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

siggi109 hat folgendes geschrieben:
quadman hat folgendes geschrieben:
gisli hat folgendes geschrieben:
es gibt keine höhen begrenzung nach oben, solange das schild aus einer bestimmten ( 45m ??)entfernung lesbar ist.

gruß gisli




Sicher?



haben merere leute und gibt weder vom trachtenverein noch
von den blaukitteln mecker..........also wird es in ordnung sein.



Heiligenschein


das ist keinen korrekte Aussage. Auschlaggebend ist das Zitat im Link von @Flashman. Definiert ist die Mindesthöhe der Anbringung des vorderen Kennzeichens aber keine Definition der maximalen Höhe.

Das ist ein Lapsus im Gesetzestext (das in Deutschland ?) Einzig der hinweis auf die Erkennbarkeit gilt als Kriterium

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grus
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BeitragVerfasst am: 21.01.2009 22:21:39    Titel:
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Das mag ja alles für den Bereich der deutschen StVO gelten, was ihr hier anfügt. Aber ich glaube nicht, dass einer von uns in der Lage sein wird, es für jedes von uns bereiste Land auch zu überprüfen. Kollegen von mir haben sowohl in der Slowakei, als auch in der Ukraine deswegen Strafmandate bezahlt.

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Seit 1991 Offroad in Polen - EntdeckerReisen in den Osten
Zwischen Lausitz und Kaukasus, Schwarzem Meer und Ostsee
IMMER AKTUELL unser Reiseangebot im Überblick: http://www.4x4eastward.eu
DIREKT ZUM REISEKALENDER: http://4x4eastward.eu/termine.html
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 21.01.2009 22:22:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

vinzenz hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:
quadman hat folgendes geschrieben:
gisli hat folgendes geschrieben:
es gibt keine höhen begrenzung nach oben, solange das schild aus einer bestimmten ( 45m ??)entfernung lesbar ist.

gruß gisli




Sicher?



haben merere leute und gibt weder vom trachtenverein noch
von den blaukitteln mecker..........also wird es in ordnung sein.



Heiligenschein


das ist keinen korrekte Aussage. Auschlaggebend ist das Zitat im Link von @Flashman. Definiert ist die Mindesthöhe der Anbringung des vorderen Kennzeichens aber keine Definition der maximalen Höhe.

Das ist ein Lapsus im Gesetzestext (das in Deutschland ?) Einzig der hinweis auf die Erkennbarkeit gilt als Kriterium



wenn ein toyo 2,3m hoch ist und das nummernschild hinten,oben mit
beleuchtung und vorne oben am erhöhten schlafdach ist und der
TÜV das sogar eiträgt,wüste ich nicht wen das noch stören soll.
drann bauen und abwarten.wenn,dann gibt es kurz mecker,man
muss innerhalb einer woche vorführen und kostet keine strafe.
was solls,seid keine mädchen................ YES Ätsch Ja
und dem nummernschild ist das völlig egal,ob man es oben
oder unten erkennt.man muss es nur gut sehen können und
scheiss auf gesezestext.wen kümmern schon gesetze,hauptsache
drann it's.

Heiligenschein

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SIGGI109

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1. Landy TD5 110
BeitragVerfasst am: 21.01.2009 22:26:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

vinzenz hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:
quadman hat folgendes geschrieben:
gisli hat folgendes geschrieben:
es gibt keine höhen begrenzung nach oben, solange das schild aus einer bestimmten ( 45m ??)entfernung lesbar ist.

gruß gisli




Sicher?



haben merere leute und gibt weder vom trachtenverein noch
von den blaukitteln mecker..........also wird es in ordnung sein.



Heiligenschein


Das mit dem Lapsus stimmt so nicht. Bei Kontakten zum KBA (geschäftlich) wurde mir auch bestätigt, dass nach oben KEINE Begrenzung vorgesehen ist, um Bussen und Winterdienstfahrzeugen oder Frontladermüllfahrzeuge eine Möglichkeit zu bieten das Kennzeichen anbringen zu können. Die Regelungen gelten auch für PKW. Jedoch muss das Kennzeichen am Fahrzeug, welches Teil der technischen Beschreibung/Zulassung ist angebracht werden (Fzg. ist zugelassen, nicht der Träger usw. !!)

Also ans Fahrzeug anbringen Mindesthöhe und Blickwinkel beachten und gut ist !

Gruss

Christian

das ist keinen korrekte Aussage. Auschlaggebend ist das Zitat im Link von @Flashman. Definiert ist die Mindesthöhe der Anbringung des vorderen Kennzeichens aber keine Definition der maximalen Höhe.

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