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Kennzeichen am Dachträger legal?

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Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
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Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 21.01.2009 23:22:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

grus hat folgendes geschrieben:
Das mag ja alles für den Bereich der deutschen StVO gelten, was ihr hier anfügt. Aber ich glaube nicht, dass einer von uns in der Lage sein wird, es für jedes von uns bereiste Land auch zu überprüfen. Kollegen von mir haben sowohl in der Slowakei, als auch in der Ukraine deswegen Strafmandate bezahlt.


Ich muss mein Fahrzeug für eine Reise ins Ausland,den jeweiligen Vorschriften anpassen?

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AlexmitYJ
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Fahrzeuge
1. Jeep YJ 5,2l
2. Jeep YJ 2,5l
3. VW Corrado VR6
BeitragVerfasst am: 22.01.2009 00:58:25    Titel:
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polnische LKWs werden doch bei uns auch kontrolliert, nicht nur auf Ladung und Fahrzeit sondern auch auf den technischen Zustand des Fahrzeugs, wenn da Bremsen am Auflieger nicht funktionieren haben die Jungs ein Problem, egal ob in ihrem Heimatland das Gesetzt sagt "Bremse gut, LKW stäht"
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RauerKnochen
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Mit dabei seit Anfang 2009
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...und hat diesen Thread vor 6070 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 22.01.2009 08:51:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo!

Ich war mittelerweile beim TüV, und habe auch mit der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises telefoniert.

Beide Stellen meinten zunächst: Nein, geht nicht.

Als ich dann darum gebeten habe, mir die Gesetzesstelle zu benennen, wo das verboten wird, haben die nachgeschaut, und kein Verbot dafür gefunden.

Ergebnis: Festgelegt wird für vorne nur die Mindesthöhe (20cm über Grund) und die Neigung (30°) und das es "gut sichtbar" sein muß.

Ob der Dachgepäckträger jetzt als Fahrzeugbestandteil oder Ladung gewertet wird, ist bezüglich der Kennzeichen nicht weiter erheblich. Denn es geht dem Gesetzgeber darum, das man das Fahrzeug über das Kennzeichen vorne identifizieren kann. Wann das der Fall ist, wird es keinen Ärger geben.

Grüße, Jürgen Rauer
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