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Gelbe Rundumleuchten?
wie siehts aus, erlaubt oder nicht oder was?

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6041 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.01.2009 19:35:21    Titel: Gelbe Rundumleuchten?
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Hab mal eine Frage an die Fraktion die so was weis?
Ich bin schon von Kind auf geil auf Rundumleuchten, und jetzt hab ich ein Auto und da muss natürlich auch eine her.
Klar die wird nur bei sachen eingesetzt wo es nötig ist: zum Beispiel bei nem Unfall oder wenn ich irgendwo sehr ungeschickt und zum teil auf der Starße steh oder so, darf ich da so eine mit Magnet verwenden oder wie sieht des aus?
Wäre für alles dankbar: Ihr könnt auch gern eigene Erfahrungen beschreiben. wär echt cool.

Danke schonmal Grüßle Marc

http://www.grube.de/csc_article_details.php?nArticleID=8251&VID=2HN4i79GD3mS5Php

so was in der richtung.
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quadman
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1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 27.01.2009 19:37:21    Titel:
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Moin.

Ja, es gibt zugelassene für den privaten Gebrauch! Darauf sollte vielleicht schon achten (obwohl, kontrolliert hat es bisher noch keiner...)



Gruß Stefan
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6041 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.01.2009 19:54:12    Titel:
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aja und wo kann man nachlesen welche das sind?
was steht den so in der StVo?
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Robert Stückle
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BeitragVerfasst am: 27.01.2009 19:54:33    Titel:
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Hey kleiner, son Teil schenk ich Dir zum Geburtstag. Son Ding liegt bei mir rum. Beim SUV war des in Verbindung mit der Werkstattwagenzulassung erlaubt.

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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.01.2009 19:55:33    Titel:
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glaub die gezeigte kannste vergessen, glaub ich kenne die. ein bekannter hatte mal so eine, sah so aus und auch der preis stimmt etwa.
die dreht total langsam.


hast schonmal über ne Doppel oder Tri-blitzleuchte nachgedacht?
so ne strobe? ich meine ist eben heller.

oder bist du eher geil auf das drehe n des Spiegels??? Grins rotfl

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Gruß Erik

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flashman
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BeitragVerfasst am: 27.01.2009 19:55:34    Titel:
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Und ich habs übe dezente LED Blitzer gelöst, weil so ein Leuchtbalken manchmal etwas "prollig" wirkt - Wenn er nicht gerade wirklich auf dem passenden Wagen sitzt. Ja

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BeitragVerfasst am: 27.01.2009 20:10:27    Titel:
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also sie muss grundsätzlich eine entsprechende Strassenzulassung haben...wenn sie das hat darfst du sie auf dem stehenden Auto zur Warnung vor Gefahrenstellen einschalten, darfst aber nicht damit fahren. Fahren darfst du sie erst wenn du einen entsprechenden zugelassenen Halter dazu hast und sie entsprechend beim Tüv war und in den Papieren eingetragen hast...

aufm PU hatte ich einen " Pin" wo ich sie aufstecken konnte...habe nie, selbst bei zusammenarbeit mit der Pol, ärger bekommen......aber erlaubt ist es nur wie oben beschrieben.....

aber aus einer ähnlich gearteten " Geilheit" sage ich dir das es zwar feetz macht so eine Rundumkennleuchte zu haben , aber ein Blitzerbalken macht mehr Spass...kostet aber auch 10 mal soviel....

_________________
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Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 6041 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.01.2009 20:14:40    Titel:
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hab ne ähnliche wie angebildet, nur etwas kleiner.
nehm diese beim abschleppen, pannen und baumaschinenüberführungen.
hatte mit den behörden nie probleme da sie nen magnetfuß hat und nicht fest auf dem fahrzeug montiert ist. wenn du sie festmontieren willst mußt du das vom tüv abnehmen lassen, wie beim werkstattwagen oder ähnliches.
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Alufant
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BeitragVerfasst am: 27.01.2009 20:16:46    Titel:
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YES bilder!! flashi bilder!!

achsoo .. die gezeigte rotaflex ist nicht schlecht,dreht normal schnell.
die haben wir auch auf arbeit.

die doppelblitzer,welche mücke ansprach sehen toll aus ,sind hell aber sau teuer.
und wenn mal die xenonbirne pfutsch iss, ist die nicht so günstig zu ersetzen.

_________________
Sven

Lass mich, ich kann das!! .. ohhh kaputt.

Tschöö, bin dann weg


Zuletzt bearbeitet von Alufant am 27.01.2009 20:24, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 27.01.2009 20:22:27    Titel:
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§53a (StVZO) Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

Imho brauchen die Leuchten selbst zum Gebrauch im Stand eine entsprechende Zulassung (E, KBA Nummer, Wellenlinie und was weiß ich, welches Gedöns da auf dem Sockel drauf ist) und werden ohne diese lediglich bestenfalls geduldet.

http://www.rkl-shop.de/cgi-bin/shop.cgi?action=windowhelp&item=1001
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BeitragVerfasst am: 27.01.2009 21:05:18    Titel:
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Harte Sache mit den Lichtlein.
Ja mal schauen wie ichs jetzt mach.
kauf mir erst nich nen Satz Winterreifen und dann mal kucken was übrigbleibt aber trotzdem Danke.
Grüßle Marc
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.01.2009 21:51:22    Titel:
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1. die Dinger müßen Prüfzeichen haben, die Billigdinger im ebay haben meist keins

2. die richtigen Rundumleuchten mit 55W Birne sind nur erlaubt wenn sie eingetragen sind, Pannenhilfsfahrzeuge, Baustellenfahrzeuge usw

3. die einzigen die für jederman erlaubt sind, sind die kleineren Brüder
diese dürfen max 35W Birne haben und sind nur zum absichern bei Pannen oder Unfallstellen erlaubt, ansonsten müssen sie abgedeckt sein, oder abgenommen werden

genaues steht hier http://www.rkl-shop.de/cgi-bin/shop.cgi?action=help

dort gibts auch beide Versionen zu kaufen

Gruß Mani
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patrol
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BeitragVerfasst am: 27.01.2009 21:55:00    Titel:
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das interessiert doch eh keinen mehr ob da ne gelbe blinkt oder blitzt.
meinste da nimmt einer rücksicht?kannste vergessen.

gruß frank
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 27.01.2009 22:12:36    Titel:
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muha* frank
Grins
du hast zwei aufen LKW... lach*
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ThorstenD
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BeitragVerfasst am: 27.01.2009 22:20:22    Titel:
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Die einzige Situation in der eine Privatperson eine solche Rundumkennleuchte (oder Blitzer) benutzen darf ist die Absicherung einer unübersichtlichen (!!!) Unfallstelle und dann auch nur bei stehendem Fahrzeug. Eine feste (dauerhafte) Montage am Fahrzeug ist hierbei nicht erlaubt. In der StvZO ist klar geregelt welche Fahrzeugarten berechtigt sind ein gelbes Rundumlicht zu führen.
Selbst ich habe den Balken nur auf dem Fahrzeug wenn ich Bf2 Begleitung (Schwer- und Spezialtransporte) fahre, obwohl er dauerhaft drauf sein dürfte.

_________________
GR-uß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!
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