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Gelbe Rundumleuchten?
wie siehts aus, erlaubt oder nicht oder was?

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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 28.01.2009 18:11:33    Titel:
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Delta8 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
im privatfahrzeug haste ja auch kei dicolicht und kein hörnchen.... Ätsch rotfl oder.......???


Das wären auch Wegerechte Vertrau mir


eben. und dass ich die nicht habe ist mir bewusst! Vertrau mir

@Flutschmän: Sie sind raus! Wut

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Gruß Erik

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quadman
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1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 28.01.2009 18:17:23    Titel:
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Ich habe mir jetzt so einen Stroboskopblitzer (magnetisch) gegönnt. Der macht mehr Licht als die drehenden.

Ich habe auch die blaue Kappe raufgemacht (16 Euro extra), die macht sich auf meinem weissen Auto besser.


Gruß Stefan
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BeitragVerfasst am: 28.01.2009 20:06:01    Titel:
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und wann benutzt du die Blitzer dann?

Zeig ein bildle oder so würd mich echt mal interessieren#
Grüßle Marc
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1. Nissan MD 22-leider verkauft...ich weine immer noch..war der beste der besten)-
2. Garry Fisher Tassajara(arbeitslos weil zu faul)
3. Dacia Logan
4. 425er Quad von TGB verkauft.....
BeitragVerfasst am: 28.01.2009 20:18:35    Titel:
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eijeijeijei.........ihr bewegt euch schon auf sehr dünnen Eis....aber das wisst ihr. Ich wünsche euch das euch nie was passiert, und damit meine ich nicht "nur" das einer platt gemacht wird, sondern da zählen schon Kratzer.......egal ob aufm Land oder nicht........aber das ist ein anderes Thema, wäre ein neuer Tread wert........

aber egal, dennoch mal an die Feuerwehrleute hier: ankommen ist das Rätsels Lösung und denkt an eins...ihr seit einfach "nur" privat und freiwillig, und dafür wollt ihr ein Risiko eingehen????

und bevor ihr jetzt auf mich losgeht...ich bin auch bei der Feuerwehr , beruflich und freiwillig und beim "Fanclub Blau weiss" auch noch......

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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 28.01.2009 22:24:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin Rainer. genau. Eile mit weile. ich habe NIRGENDS geschrieben dass ich rase.
aber im Stadtverkehr lassen die die leute wenn die den Dachaufsetzer sehen einfach vor. ich werde sicher kein Risiko eingehen, ich bin unterwegs zum helfen und nicht um geholfen zu bekommen Ja

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BeitragVerfasst am: 28.01.2009 22:48:55    Titel:
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ich muss zugeben das man mit blaulicht besser vorankommt ... das weiss ich aus eigener erfahrung ;)
aber manchmal bringen blitzende lichter nicht unbedingt helle köpfe hervor .
und solange die freiwillgen blaulichtgeilen kampftrinker unserer ffw im ort zu ner ölspur mit nem leiterwagen ausrücken oder mit ihrem lada mit vollgas ihrer eigenen löschkuh die vorfahrt nehmen ...
solange kann ich für das vergeben von sonderrechten kein verständnis aufbringen .
bei einigen stehts ja hinten drauf "rasen sie ruhig ! wir schneiden sie raus".... wenn sie die fahrt zur wache überlebt haben
freiwillige hin oder her .... regeln gelten auch für sie . manchmal vergessen sie das irgendwo
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Herbie
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1. 92 Ford Fiasko
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BeitragVerfasst am: 01.02.2009 13:24:17    Titel:
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Hallo Leute,
zum thema gelbes rundumlicht auf einem privaten Fahrzeug kann ich folgendes beríchten:

alles was sich dreht ist grundsätzlich nicht erlaubt,
max . lichtstärke 35Watt

erlaubt sind :
Doppelblitzkennleuchte rund mit Magnetfuss :
http://shop.rkl.de/rkl-shop?ostore=ZVDEP_RKLA&selected_area=49&~okcode=STARTITE&sap-language=DE
sogenannte RWS (Rückwärts-Warn-System) wie zb:
http://shop.rkl.de/rkl-shop?ostore=ZVDEP_RKLA&selected_area=49&~okcode=STARTITE&sap-language=DE
ich hab beide leuchten im einsatz, das RWS ist fest in der Heckscheibe meines Kombis montiert und die Magnet leuchte stell ich meistens aufs armaturenbrett weil ich zu faul bin,das ding aufs Dach zu stellen.....

zum Thema Frontblitzer und Sonderechte:
ich habe auf allen Abschlepp und Bergefahrzeugen gelbe Frontblitzer montiert, obwohl ich keine Sonderechte habe muss es manchmal gerade auf Autobahnen schnell vorangehen, weil die Unfallstelle schnell geräumt werden muss, da benutze ich schonmal (unberechtigter weise) die Rettungsgasse....Die Frontblitzer sind da aber bei weiten nicht so hilfreich wie Blaulicht und Martinhorn :-(
Die gelben Frontblitzr taugen nur richtig zur Absicherung

Gruss Herbie

P.S: bevor sich alle fragen, warum ich sowas im Privatfahrzeug brauche, ich wohne näher an der autobahn als die Werkstatt ist, deswegen komme ich im Privatwagen zur Bergung wenn es erforderlich ist und treffe dort auf den/die Kollegen.....
mein alter kombi ist dunkelgrün......das ist eher ne tarnfarbe *lol*
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 01.02.2009 13:43:59    Titel:
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Zitat:
alles was sich dreht ist grundsätzlich nicht erlaubt,
max . lichtstärke 35Watt



stimmt auch nicht ganz

egal obs blitzt oder dreht, privat sind nur die 35 W Lampen erlaubt und nur im STAND,
als ergänzung zum Warnblinker um halt auf Unfallstellen aufmerksam zu machen

die stärkeren mit 55 W sind nur für Abschleppwagen usw und nur mit Genehmigung erlaubt

aus den FAQ im RKL Shop
Zitat:
Der Gesetzgeber schreibt in Paragraph 52 StVZO klar vor, wer ein "gelbes Blinklicht" benutzen darf:

- Baufahrzeuge
- Kehrfahrzeuge
- Müllfahrzeuge
- Pannenhilfsfahrzeuge (amtlich anerkannt)
- Schwertransporte mit Überbreite oder Überlänge
- Begleitfahrzeuge für Schwertransporte (amtlich anerkannt).

Bei allen anderen Fahrzeugen gilt: Die Rundumleuchte ist NICHT zugelassen.

Im Klartext: Der Fahrer eines Privatwagens darf keine herkömmliche gelbe Rundumleuchte auf das Fahrzeugdach stellen, sondern macht sich damit strafbar. Zwar werden Rundumleuchten zur Absicherung bei Pannen oder von Unfallstellen in der Regel auch von anwesenden Polizisten akzeptiert, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.

Für Privatfahrzeuge zugelassen sind zusätzliche Warnleuchten nach Paragraph 53a StVZO. Diese sind im Aussehen zwar zum Teil identisch zu den Rundumleuchten, in ihren technischen Eigenschaften aber leicht verändert. Diese Warnleuchten dürfen Sie ohne Gefahr zur Absicherung im Stand (!) verwenden. Sie finden diese Leuchten unter "Pannenleuchten" in unserem Online-Shop.
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pajero
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1. Adidas 42er Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. MX5 NA Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Golf5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 01.02.2009 19:44:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Schaut doch mal hier bei Hänsch nach da gibt es Leuchten nach §53
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Marci
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BeitragVerfasst am: 01.02.2009 22:09:20    Titel:
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So mal ne Frage von nem Ahnungslosen Ja
Äh Person X, bei der Freiwilligen Feuerwehr, wird zu nem Einsatz gerufen.
Fährt jetzt mit SEINEM Privatwagen zur Wache/ Einsatzort und hat auf dem Weg das "Feuerwehr-im-Einsatz-Dings" auf dem Dach drauf.
Jetzt soll er "Sonderrechte" haben Unsicher
Warum wird das denn nicht in Form von nem Gesetzestext erwähnt bzw dem Ottonormal-Depp (wie mir z.B.) in der Fahrschule erklärt??? Obskur
Hmm Fragen über Fragen.
Gibts hier keinen, der sich beruflich mit Verkehrsrecht beschäftigt und mal LICHT ins Dunkle bringt.
Bittööööö

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BeitragVerfasst am: 01.02.2009 22:22:04    Titel:
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Zitat:
Äh Person X, bei der Freiwilligen Feuerwehr, wird zu nem Einsatz gerufen.
Fährt jetzt mit SEINEM Privatwagen zur Wache/ Einsatzort und hat auf dem Weg das "Feuerwehr-im-Einsatz-Dings" auf dem Dach drauf. Jetzt soll er "Sonderrechte" haben


Ja. Hat er. Auch ohne das Dingens aufm Dach.

http://www.feuerwehrhoechst.de/53531197490e39408/5353119750150ea0d/index.html

Zitat:
Warum wird das denn nicht in Form von nem Gesetzestext erwähnt


§35 StVO. Ab Alarmierung ist Mücke (und alle anderen auch :) die Feuerwehr in Person und darf das.


Zitat:
bzw dem Ottonormal-Depp (wie mir z.B.) in der Fahrschule erklärt???


Weil dann jeder pubertierende Fahrschüler zur FFW will Hau mich, ich bin der Frühling

Im Ernst: Wenn ein Feuerwehrler mit seinem Privat PKW mit oder ohne Dachschild zum Gerätehaus eilt und Sonderrechte in Anspruch nimmt, so darf er das und ohne jemanden zu gefährden zB über eine rote Ampel fahren, aber er hat K E I N E Wegerechte (Blaulicht aufm Dach; § 38 Abs. 1 StVO) und daher musst Du ihm auch K E I N E N Platz schaffen, Vorfahrt einräumen o.ä.

Das Ganze hat mir Dir als "normaler" Autofahrer also eigentlich nichts zu tun, ob der hinter Dir nun Sonderrechte in Anspruch nimmt oder nicht. Daher ist das ganze nicht so sonderlich interessant, als dass man darüber große Kunde tun müsste, wie zB, dass man Fahrzeugen mit Wegrechten Platz schaffen MUSS.

Du darfst aber natürlich zur Seite fahren, ich will hier nun nicht aufrufen mit Tempo 30 vor dem nächsten Auto mit Feuerwehr im Einsatz Dachschild rumzuschleichen Grins
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Marci
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BeitragVerfasst am: 01.02.2009 22:28:25    Titel:
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Krass, im Privatauto , ohne das es zu erkennen ist??
Da war ich 4 Mal zur Fahrschule (verschiedene) und es wurde nicht einmal erwähnt.
Ich find das trägt doch zur Sicherheit bei.
Warum haben die Jungs nicht auch was das dem normalen Verkehrsteilnehmer signalisiert "Platz da ich will Leben retten, ne Katze vom Baum holen, ein Feuer löschen oder irgendwas anderes Lobenswertes tun"
Bis grade hätte ich im STraßenverkehr nur gedacht was willder Drängler denn von mir, erst Recht wenn er so ein "nicht zugelassenes Leuchtdings" vorne dran hat.
Ich find das armselig das der Retter nicht wirklich zu erkennen ist.

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BeitragVerfasst am: 01.02.2009 22:31:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Bis grade hätte ich im STraßenverkehr nur gedacht was willder Drängler denn von mir, erst Recht wenn er so ein "nicht zugelassenes Leuchtdings" vorne dran hat.


Er darf weder Drängeln, noch ein nicht zugelassenes Leuchtding verwenden Vertrau mir

Das ganze ist ein komplexes Thema, Wegerechte mit Sonderrechte, Sonderrechte ohne Wegerechte, Wegerechte ohne Sonderrechte usw.

Wenn bei mir der Melder geht fahre ich brav ohne alle Rechte zur Wache und steige dann ins Auto mit Blaulicht um. Auch schön. Eile mit Weile nennt sich das dann.

Zitat:
aber er hat K E I N E Wegerechte (Blaulicht aufm Dach


Um mich selbst zu korrigieren: Blaulicht alleine reicht nicht für die Anspruchnahme von Wegerechten. Sirene muss dazu. Das ist das schöne bei Nacht:

Blaulicht an, Sirene aus: Keine Wegerechte.

Blaulicht an, Sirene an: Wegerechte und 10 Anrufer die sich um ihren Schlaf gebracht fühlen.
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Marci
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BeitragVerfasst am: 01.02.2009 22:36:36    Titel:
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Hey behaupte doch nicht das du drängelst oder irgendein aderer von der Feuerwehr.
Nur wer etwas schneller von hinten kommt, um zu nem Einsatzort zu eilen könnte dann als Drängler wirken obwohl er ja nicht drängelt bzw drängeln will.
Aber echt komplex.
Mich wunderts nur das ich bei 3 Dienstführerscheinen nicht wirklich was davon gehört habe.
Platz mach ich aber Ja

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Iron
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1. Nissan King Cab MD21
2. Honda XR600R
3. Kawasaki ZL1000 Eliminator
4. Suzuki RV 50
BeitragVerfasst am: 01.02.2009 22:55:59    Titel:
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Hallo, also zu den Magnetblitzdingern: Ich arbeite im öffentlichen Dienst, unsere Fahrzeuge sind prinzipiell mit GELBEN Rundumkontrollleuchten ausgestattet. Was absolut nicht gestattet ist, Rundumleuchte UND Warnblinkanlage.
Jetzt haben wir auch einige KFZ die nicht in ORANGE lackiert sind, aber auch auf div. Baustellen halten müssen. Da hat unsere Stadtverwaltung einfach diese " Magnetblitzer" geholt. Die erste Polizeistreife hat sich über sowas gefreut und direkt ein Bußgeld an den Fahrer geschickt( obwohl die uns eigentlich fast alles durchgehen lassen!!!!).
Begründung: Diese Teile sind NUR zur Absicherungen von Unfallstellen ect. zulässig und KEIN Ersatz einer ( eintragungspflichtigen) Rundumkontrollleucht.
Soweit mein Wissensstand.
Mfg Iron
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