Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Aktuelles - Informationen und Tagesgeschehen Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
chrissy
.....ist wieder da!
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Landsberg am Lech


Fahrzeuge
1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
2. Suzuki Jimny GJ
3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 11:52:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wir haben in der Firma 12 Vorführwagen. Für die sollte ich für jeden 1% Privatnutzung bezahlen, das kann doch wohl nicht sein?
Noch dazu habe ich ja ein rein privat genutztes Familienfahrzeug.

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Hirschauer
Ma muse m´amuse
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Yucca Valley, CA
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 11:53:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Offroad Events hat folgendes geschrieben:
Gerade für diese kleinen Transportgeschichten wär ja der Klein-LKW gedacht gewesen, aber wenn ich das Ding als geldwerten Vorteil versteuern müsste wird er eben gar nicht zugelassen und ich spar mir die Kosten für Steuer und Versicherung ganz. Für die paar Mal gibts dann eben die rote Nummer drauf.


Nochmal: Wenn Du alle gefahrenen KM als betriebliche Fahrten nachweisen kannst, dann sind die Kosten für den LKW zu 100% betrieblich absetzbar. Dann brauchst Du auch keine Versteuerung für private Fahrten durchführen.

_________________
That’s quite enough!
Der Hirschauer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.12.2005 12:03:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Also ist man hier mal wieder der Willkür eines Finanzbeamten unterworfen. Neeee danke Deutschland, DAS tu ich mir nicht an. Hier wird jegliche Investition in die Wirtschaft systematisch im Keim erstickt.
Nach oben
Hirschauer
Ma muse m´amuse
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Yucca Valley, CA
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 12:09:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Offroad Events hat folgendes geschrieben:
Also ist man hier mal wieder der Willkür eines Finanzbeamten unterworfen. Neeee danke Deutschland, DAS tu ich mir nicht an. Hier wird jegliche Investition in die Wirtschaft systematisch im Keim erstickt.


Nachweispflicht hat doch nichts mit Willkür zu tun. Am einfachsten ist es ein Fahrtenbuch zu führen. Dann gibt's die wenigsten Diskussionen. Achte aber darauf dass die Eintragungen im Fahrtenbuch sich über die Tankbelege verproben lassen.

Lass Dir das genau für Deine Situation von Deinem Steuerberater erklären.

Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Die brauchst Du doch noch für Neon38, oder? Zwinker

_________________
That’s quite enough!
Der Hirschauer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
chrissy
.....ist wieder da!
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Landsberg am Lech


Fahrzeuge
1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
2. Suzuki Jimny GJ
3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 12:18:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hirschauer hat folgendes geschrieben:
Offroad Events hat folgendes geschrieben:
Also ist man hier mal wieder der Willkür eines Finanzbeamten unterworfen. Neeee danke Deutschland, DAS tu ich mir nicht an. Hier wird jegliche Investition in die Wirtschaft systematisch im Keim erstickt.


Nachweispflicht hat doch nichts mit Willkür zu tun. Am einfachsten ist es ein Fahrtenbuch zu führen. Dann gibt's die wenigsten Diskussionen. Achte aber darauf dass die Eintragungen im Fahrtenbuch sich über die Tankbelege verproben lassen.

Lass Dir das genau für Deine Situation von Deinem Steuerberater erklären.

Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Die brauchst Du doch noch für Neon38, oder? Zwinker


Fahrtenbücher für 12 Fahrzeuge, mit denen jede halbe Stunde ein anderer fährt? Wut Bürokratischer geht´s nicht mehr Wut

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.12.2005 12:30:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

chrissy hat folgendes geschrieben:
Fahrtenbücher für 12 Fahrzeuge, mit denen jede halbe Stunde ein anderer fährt? Wut Bürokratischer geht´s nicht mehr Wut


Also bei Vorführern seh ich ein Fahrtenbuch ja noch ein, hatten wir damals auch immer. Alleine schon wegen diverser Tickets die bei VfW des öfteren mal aufschlagen und der Fahrer nachgewiesen werden muß. Nur wenn ich bei einem LKW jeden Kilometer per Fahrtenbuch nachweisen muß obwohl ich für die privaten Fahrten einen privaten PKW habe und benutze ist das für mich schlicht und ergreifend Schikane. Da laß ich den LKW lieber weg und zahl garnix an den Staat, auch keine KFZ-Steuer für den nicht vorhandenen LKW. Da hat man als Gewerbetreibender bald keine Zeit mehr fürs Geschäft und die Kunden wenn man nur noch irgendwelche Listen, Fahrtenbücher und Statistiken für die verschiedenen Ämter ausfüllt.
Nach oben
Hirschauer
Ma muse m´amuse
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Yucca Valley, CA
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 12:32:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

chrissy hat folgendes geschrieben:
Wir haben in der Firma 12 Vorführwagen. Für die sollte ich für jeden 1% Privatnutzung bezahlen, das kann doch wohl nicht sein?
Noch dazu habe ich ja ein rein privat genutztes Familienfahrzeug.


Natürlich nicht. Menno, ist das so schwer zu verstehen?

Ihr müsst aber evtl. damit rechnen, dass bei einer BP der Nachweis für Vorführwagenbenutzung erbracht werden muss (wie z.Bsp. Kopien des Führerscheins der Kunden oder bestimmte Verträge über Nutzungsbedingungen bei Probefahrten) wenn bei dem Prüfer bei der Anzahl oder Art der Vorführwagen Zweifel aufkommen.

Fragt Euren StB, den Ihr doch sicherlich habt. Die sollten inzwischen auch über die Änderungen Bescheid wissen.

_________________
That’s quite enough!
Der Hirschauer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hirschauer
Ma muse m´amuse
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Yucca Valley, CA
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 13:54:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wie zu erwarten war, der Bundesrat hat den Gesetzesänderungen zugestimmt.

D.h. jetzt auch dass die Winterreifenpflicht beschlossen wurde. Das kann ja noch lustig werden.

_________________
That’s quite enough!
Der Hirschauer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.12.2005 14:00:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Winterreifen Obskur ? Och neeee .............
Nach oben
chrissy
.....ist wieder da!
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Landsberg am Lech


Fahrzeuge
1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
2. Suzuki Jimny GJ
3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 14:59:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Führerscheinkopien und Nutzungsverträge müssen wir ja sowieso machen, wegen der Versicherung. Aber für jeden km noch zusätzlich ein Fahrtenbuch mit Spritnachweis das könnte ich nicht verstehen.

Da mit der Winterreifenpflicht finde ich in Ordnung. Wenn du mal in einem Stau gestanden bist nur weil so ein Heini mit Sommerreifen den Berg nicht hochkommt, würdest du sicher auch so denken.

Ist das jetzt auch beschlossen, dass am Tag Fahrtlicht eingeschaltet werden muß?

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Haggis
...am liebsten schottisch...
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Walsum / Duisburg / NRW / Germany / Europe / .....
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Landrover Defender Td5
2. Bobbycar rot,schnell,geil!
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 14:59:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich hab mich auch mal erkundigt unser Steuererklärer will mich da mal beraten. Äh, ich meine mein Berater will es mir mal erklären.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Hirschauer
Ma muse m´amuse
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Yucca Valley, CA
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 15:18:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

chrissy hat folgendes geschrieben:
Führerscheinkopien und Nutzungsverträge müssen wir ja sowieso machen, wegen der Versicherung. Aber für jeden km noch zusätzlich ein Fahrtenbuch mit Spritnachweis das könnte ich nicht verstehen.

Ich beiß jetzt gleich in die Tischkante. Nee, oder?

Nachweispflicht= Fahrtenbuch oder andere Unterlagen. Wenn Ihr die Führerscheinkopien und Nutzungsverträge eh habt, dann könnt Ihr die Nutzung als Vorführwagen auch darüber nachweisen.

Das mit den Tankbelegen ist doch nur ein hilfreicher Hinweis, da manche BP über die Verprobung der angesammelten Tankquittungen gerechnet mit einem Durchschnittsverbrauch die KM für ein Jahr oder für einen bestimmten Monat nachprüfen.


chrissy hat folgendes geschrieben:
Da mit der Winterreifenpflicht finde ich in Ordnung. Wenn du mal in einem Stau gestanden bist nur weil so ein Heini mit Sommerreifen den Berg nicht hochkommt, würdest du sicher auch so denken.

Ist das jetzt auch beschlossen, dass am Tag Fahrtlicht eingeschaltet werden muß?

Winterreifenpflicht ist an sich i.O., nur wie willst Du das handhaben, so wie Berlin das beschlossen hat. Da steht nämlich nichts von Winterreifenpflicht von 1.12. bis 31.3. oder so, sondern dass immer geeignete Bereifung Pflicht ist. So, was sind denn nun winterliche Verhältnisse? Wenn's schneit, schon klar. Aber was machst Du, wenn Du bei Regenwetter von Hamburg nach Frankfurt losfährst und zwischendurch fängt es entgegen des Wetterberichtes zu schneien an. Dann?

Zitat aus:
http://www.bmvbw.de/-,302.947370/Tiefensee-Fahren-nur-mit-richt.htm?global.back=/

Tiefensee: Fahren nur mit richtiger Bereifung
Bundesrat beschließt Klarstellung der Straßenverkehrsordnung
21. Dezember 2005, Nr.: 504/2005
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee begrüßte heute in Berlin die Zustimmung des Bundesrates einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nun wird die Pflicht, die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen, ausdrücklich genannt. "Die Ausrüstung von Autos muss verkehrssicher sein", sagte Tiefensee. "Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."

"Oft bleiben Autos bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen mangels geeigneter Bereifung liegen und verursachen damit erhebliche Verkehrsbehinderungen. Wer die neue Regelung missachtet, dem drohen zukünftig Bußgelder ab 20 Euro. Bei Behinderung drohen sogar 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Damit alle Autofahrer ausreichend Zeit haben, sich auf die Novellierung der Straßenverkehrsordnung einzustellen, treten die Klarstellungen erst Mitte des Jahres in Kraft", so Tiefensee.



Am Tag Fahrtlicht ? Habe nicht gelesen, dass das heute mit auf der Liste stand. Vielleicht hören/lesen wir auch bald davon.

_________________
That’s quite enough!
Der Hirschauer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Muggel90
Guten-Morgen-Muggel
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Mahlow
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 90
2. BMW GS 650 twin wurde geklaut !
3. Ducato 14 Camper
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 15:27:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

.....M+S-Reifen und gut iss....

_________________
welcome to my home
you can touch the dust....but please don´t write in it !!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hirschauer
Ma muse m´amuse
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Yucca Valley, CA
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 15:43:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Muggel90 hat folgendes geschrieben:
.....M+S-Reifen und gut iss....


Tja, wenn' so einfach wäre.

Wenn dann aber jemand mit montierten M+S Reifen bei heftigen Schneefall oder Glatteis doch mal hängen bleibt? Was dann?
Oder mit M+S Reifen einem Verkehrsteilnehmer hinten drauf gefahren. Schuld/Teilschuld? Wie wirkt sich die neue Pflicht auf die Versicherungen aus?

Warten wir mal ab, wie das in der Praxis so umgesetzt wird.

_________________
That’s quite enough!
Der Hirschauer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Muggel90
Guten-Morgen-Muggel
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Mahlow
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 90
2. BMW GS 650 twin wurde geklaut !
3. Ducato 14 Camper
BeitragVerfasst am: 21.12.2005 15:53:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

...ööhm ist so einfach....

http://offroad-forum.de/viewtopic.php?t=2521&start=0

_________________
welcome to my home
you can touch the dust....but please don´t write in it !!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Aktuelles - Informationen und Tagesgeschehen Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter =>
Seite 3 von 4 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

2.470156400247E+19 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.279  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen