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Versicherung fuer nen 130er

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flashman
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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 17:42:48    Titel:
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Sonntagsfahrverbot hat aber nix mit der Versicherung zu tun und gilt auch nur bei >7.5to LKW bzw. Klein-LKW mit Hänger. (nur ergänzend gesagt)

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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 17:51:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dazu folgendes. Mein 130'er hat im Fahrzeugbrief die Zulassung als LKW. Scheinbar(!) so habe ich erfahren ist das immer so, quasi werksseitig.
Allerdings interessiert das Finanzamt nicht was in den Papieren steht! Das ist nur für die Versicherung wichtig! Dazu gleich mehr.
Für das Finanzamt gilt: Ist die Ladefläche größer als die Personenbeförderungsfläche ist eine LKW Zulassung möglich. Bei mir wurde von der zuständigen Sachbearbeitin höchstpersönlich mit Zollstock nachgemessen und siehe da: Der 130'er hat eine um 20qcm(!) gößere Ladefläche. Man muss schon sehr genau messen um das zu erreichen!!!!
Folge war ein neuer Steuerbescheid mit jetzt 210€, zuvor, als PKW, waren es um die 800€.
Jetzt zur Versicherung... Die Haftpflicht orientiert sich nach dem Brief und dem zulässigen Gesamtgewicht. LKW ist gesetzt da das so im Brief steht, Gesamtgweicht kann wegen Auflastung variieren, bei 3.5t ist eine Grenze. Danach wirds teurer.
Somit zahle ich jetzt mindestens 1000€ im Jahr OHNE Kasko.
Das lässt sich auch nicht umgehen, es sei denn man schafft es irgendwelchen schadensfreien Jahre vorweisen zu können. Ich habe derer zwar einige, aber als Zweitwagen war das egal da der LKW als Zweitwagen bei 80, manchmal auch 85% anfängt. Sollte jemand 120% haben liegt die Haftpflicht bei 1250-1450€.
Auch sinken die SF-Rabatte nicht schneller als beim PKW. Es stimmt zwar das es einen Sprung gibt mittendrinn, aber der ist fast unerheblich.
Auch gehen manche Versicherungen nur bis höchstens 40%, andere gehen bis 30% runter.
Hier muss man wirklich schauen und vergleichen.

Manchmal lese ich hier im Forum etwas von 300, 400 oder 500€.
Das kann NUR sein wenn die Leute entsprechende schadensfreien Jahre mit einem Zweitwagen haben
Ich habe wie gesagt ein paar auf dem Erstwagen, trotzdem steige ich bei dem Zweitwagen mit max. 80% ein.
Nirgends komme ich auf unter 1000€ Haftpflicht im Jahr.


@Öl: Steht alles hier im Fred
http://www.blacklandy.de/blboard/forum/showthread.php?s=654eed6a34642222771eed85aeec0088&t=13970&page=2
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Ragnhild
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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 17:59:56    Titel:
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. hat folgendes geschrieben:
aus nem anderen Forum:
... als LKW: FA sagte ganz klar: 3,5t zGG, 3,5t Anhängelast, Pritsche mit Plane:LKW....

Wo muß mein Wohnsitz denn sein, das dieses FA für mich zuständig ist???
Zitat:


Allerdings auch in der Versicherung: LKW und da geht´s los...

Ich bin nämlich bei der Versicherung mit dem rennenden Männchen (7,5m hoch) im Münchner Armenviertel Schwabing vor seinem Haus und die knöpfen mir um die 1000 Ücken für die normale Haftpflicht ab, trotz SF irgendwas und so weiter.... Es gibt bestimmt billigere, ABER

ich würde meinen Dicken heute lieber als PKW versichert sehen - dann hätte ich keine Einschränkungen im Sonntagsverkehr und so weiter - aber das wird wohl nix mehr werden, denn wenn ich da jetzt Staub aufwirbel, kanns darauf hinauslaufen, daß ich im FA PKW bin und bei der Versicherung LKW und dann gute Nacht - das wird mal richtig teuer....

Wie oben schon erwänht

Zitat:


Versicherung ist auch immer abhängig vom Meldeort, ob das Fahrzeug nur in D, in der EU oder auch ausserhalb der EU versichert sein soll. Ferner die Frage ob neben dem Halter auch andere mit dem Auto fahren, eine Garage vorhanden ist etcetcetcetc.....
Unmöglich da eine pauschale Aussage zu machen.



Ja.

Zitat:

Sonntagsfahrverbot hat aber nix mit der Versicherung zu tun und gilt auch nur bei >7.5to LKW bzw. Klein-LKW mit Hänger. (nur ergänzend gesagt)

LR130 mit Hänger = Sonntagsfahrverbot + sonst Käse....

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Alexw
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2. XTZ 660
BeitragVerfasst am: 02.03.2009 18:25:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sonntagsfahrverbot für privatgenutzte LKW mit Anhänger gibts nicht mehr.

Den 130CC als LKW zu versteuern ist nicht so leicht wie mancher in anderen Foren schreibt. Ich habe es auch noch nicht geschafft. Bisher nur Aussetzung des Vollzuges.
Die Sache kann noch lang werden.

Versichert bin ich gerade bei den AXA als LKW im Betriebsverkehr.
kosten : bei 45% SF7= 383,51 Eu

Auflasten der Kiste macht nur Sinn wenn er auch als PKW eingetragen ist sonst
darf man nur noch 80 fahren. Hau mich, ich bin der Frühling

Leider ist durch die Neue Wohnsitzregelung auch die Geschichte mit dem Wagen auf
nen Zweitwohnsitz anmelden nicht mehr möglich. Also kann man auch nicht zu einem Wunsch FA ausweichen traurig

Das Ausmessen des 130CC kann auch wie bei mir mit 20dm² keinerer Ladefläche ausfallen, je nach dem wie man oder Frau den Stock halt ins Auto hält Vertrau mir
Leider gibt es dafür keine Richtliene und die FA Angestellten messen wie sie wollen.

Alex

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... es gibt kein zurück ....

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Ragnhild
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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 18:39:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Alexw hat folgendes geschrieben:
Sonntagsfahrverbot für privatgenutzte LKW mit Anhänger gibts nicht mehr.

Aha. Ist mir neu. Gut.

Zitat:

Den 130CC als LKW zu versteuern ist nicht so leicht wie mancher in anderen Foren schreibt. Ich habe es auch noch nicht geschafft. Bisher nur Aussetzung des Vollzuges.
Die Sache kann noch lang werden.

Ja, sieht so aus. Leider !
Zitat:

Versichert bin ich gerade bei den AXA als LKW im Betriebsverkehr.
kosten : bei 45% SF7= 383,51 Eu

Ooooohh da guck ich doch mal dort!!!
Zitat:

Auflasten der Kiste macht nur Sinn wenn er auch als PKW eingetragen ist sonst
darf man nur noch 80 fahren. Hau mich, ich bin der Frühling

Soll es wohl wirklich stimmen, das ein 130er schneller fahren kann ???Obskur Obskur Obskur
Zitat:

Leider ist durch die Neue Wohnsitzregelung auch die Geschichte mit dem Wagen auf
nen Zweitwohnsitz anmelden nicht mehr möglich. Also kann man auch nicht zu einem Wunsch FA ausweichen traurig

Das Ausmessen des 130CC kann auch wie bei mir mit 20dm² keinerer Ladefläche ausfallen, je nach dem wie man oder Frau den Stock halt ins Auto hält Vertrau mir
Leider gibt es dafür keine Richtliene und die FA Angestellten messen wie sie wollen.

Alex


Hab meine Pritsche (wegen Umbau Absetzkabine neu aufgebaut und 20cm nach hinten gabastelt. Vorne noch eine Lucke hin, so da sich auf 2,1m Ladelänge komm. Mein geliebtes FA Komm Kürbis, ich hab auf Dich gewartet sagt dennoch: 5 Sitzplätze: also PKW Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 18:44:16    Titel:
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Weil Du nur das Auto verlängert hast- nicht aber die Ladefläche......
Trotzdem dürfte man ihn mit 5 Sitzplätzen nicht zum LKW kriegen.
Es zählt allein das die Ladefläche länger ist als die Sitzfläche.
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Ragnhild
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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 18:57:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hab die Pritsche, wegen der Absetzbarkeit, neu verbaut. Halterungen für die WoKa-Befestigung. Pritsche nach hintendrauf. Und vorne zum Fahrerhaus das Blechle nach vorne gebogen, so das eine ebene Fläche entsteht. Seitlich dann minder schöne Einfassungen hin genietet.

Hier vielleicht etwas zu erahnen. Das schöpferische werk meines Finanzamtslebens
So hat die Pritsche innen 2,1m, und ich kann schön schlafen Heiligenschein

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flashman
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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 19:27:00    Titel:
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Laut einem von vielen Finanzämtern, zählt nicht die Sitzfläche, sondern die Fläche beginnend mit der Spritzwand im Fussraum bishin zu (virtuellen) Trennwand. Das berücksichtigend, wirds bei vielen Autos knapp. selbst der lange range als Zweisitzer mit Wand hinten, schaffte das nur mit etwa 1cm Unterschied und der auch nur, weil man unsere Rahmenverängerung für die Winde mitgemessen hatte.

Aber (ein großes Aber): Das liegt im Endeffekt durchaus im Ermessen des Beamten und soll keine Verallgemeinerung mit sich bringen. Grins

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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 20:44:47    Titel:
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moin,

ist die pure abzocke und volksverar.sche

unser steuerbescheid kom vom FA mit LKW, ohne ein wort oder brief. Vertrau mir
haftpflicht zahlen wir 447,26€ pro jahr (brutto) Vertrau mir


Wut den schmutzfüß.en in den eff-aas sollte man die letzte öffnung mit brennender zuckerwatte verkleben, zumindest den bösartigen/uneinsichtigen...



traurig b.

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b.130 - buchstaBIERer, LieferwagenKommandant, DIRT DEVIL & jetzt auch noch crazy gay



ich bin fan von http://www.fwd-ebner.de/

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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 21:08:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

bin auch bei der vhv, habe ne flotten tarifr(4 autos und 4 anhänger) und zahle 720 € haftplicht im jahr, also genau so viel vie für ne 7,5 t kipper.
werde den landy ablasten so das ich unter 1 t nutzlast bekomme, dann sollte der beitrag sich um ca. 200€ veringern.
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BeitragVerfasst am: 02.03.2009 21:16:45    Titel:
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Hmmm...Dito. VHV Flottentarif innerhalb eines großen Branchenfahrzeugpools , aktuell drei Fahrzeuge von mir drin. Kein Unterschied zwischen Klein-PKW und normal PKW. Aber dahingehend bin ich nicht wissend genug, wie die das intern machen. Ich sprech das mit meinem Makler durch und es klappt. Grins

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6. Fichtenmoped Lila Plakette - Ich nehme mal an,sowas bekommen Raumschiffe, Flaschengeister und Freimaurer.
BeitragVerfasst am: 02.03.2009 22:05:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mein 130er läuft bei der Versicherung (ÖVB) als Lastkraftwagen (Lieferwagen) bis 1to Nutzlast im Werkverkehr und gewerblichem Güterverkehr

Jahresprämie bei SF3 (40%) 452 Euronen, war jedenfalls im letzten Jahr so, finde gerade die aktuelle Rechnung nicht! Wut

Es gab in meinem Falle noch nie Probleme mit dem FA wg. Anerkennung als LKW, steht so in den Papieren und gut!

@Ragnhild

wenn du die Ladeklappe in den Fangbändern lässt, sollte die Ladefläche länger als der Innenraum der Doka sein!

Das 3 Raum hat da allerdings ein Problem, weil die Ladeklappe dort eindeutig als Einstiegshilfe genutzt wird und eben nicht als Ladefläche zur Verfügung steht! rotfl

Lkw Sonntagsfahrverbot: siehe User für User! Hat doch Henning extra gepinnt!

_________________
Tschüß
Kurt
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Ragnhild
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BeitragVerfasst am: 03.03.2009 09:47:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Innenfläche(auch die Länge) der Pritsche ist größer als der Personenbeförderungsraum(selbst wenn ich hinter den Sitzen bis zum Blech rechne)

ABER : 5 Sitzplätze : EINDEUTIG PKW




....und mit Zuckerwatte zukleben ist süß rotfl , da würde ich helfen YES


Jetzt schweig ich aber, sonst trennt Ihr das noch ab vom Steuerthema und macht einen Ragnhild-Jammer_kasten auf

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 03.03.2009 10:55:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ragnhild hat folgendes geschrieben:
Innenfläche(auch die Länge) der Pritsche ist größer als der Personenbeförderungsraum(selbst wenn ich hinter den Sitzen bis zum Blech rechne)

ABER : 5 Sitzplätze : EINDEUTIG PKW




....und mit Zuckerwatte zukleben ist süß rotfl , da würde ich helfen YES


Jetzt schweig ich aber, sonst trennt Ihr das noch ab vom Steuerthema und macht einen Ragnhild-Jammer_kasten auf



ein kolege hat einen VW LT45 4x4 mit doppelkabine und 6 sitzplätzen.
die ladefläche ist 2m lang.
das ist,komischerweise,ganz klar ein LKW obwohl er,wegen seiner tochter,
auf 3,5t abgelastet ist.
soll heissen,es kommt nicht nur auf die sitzplatzanzahl an.solange die
ladefläche MEHR als 50% beträgt ist es ein LKW.
bei dem LT von meinem kolegen sind es rechnerisch 50,6% rotfl YES

Heiligenschein

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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Henning
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BeitragVerfasst am: 03.03.2009 12:35:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ragnhild hat folgendes geschrieben:
ABER : 5 Sitzplätze : EINDEUTIG PKW


Das kann aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein Unsicher

Das ist sicher kein PKW, trotz 6 Sitzplätzen Nee, oder?

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Gruß ........................
Henning
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Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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