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großen Kuhfänger Modell unbekannt


 
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Phaeton
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...und hat diesen Thread vor 5923 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. FZR 1000
BeitragVerfasst am: 20.05.2009 01:02:27    Titel: großen Kuhfänger Modell unbekannt
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Hallo zusammen.
Ich habe beim Aufräumen der Werkstatt meines Vaters diesen "Kuhfänger" gefunden. Ich weiß weder, was für ein Fabrikat das ist, noch für welches Fahrzeug oder wie viel das Teil wert ist. Deshalb hab ich mich auch hier angemeldet. Ich denke mal, dass ihr besser wisst, was man damit anfängt.
Also erstmal nen Bild:



Und die Daten:
Innenbreite: 162-170
Schraublöcher Breite: 87
unten zwischen den beiden Rohren: 110
Höhe Gesamt: 75
Tiefe: 45
Die dicken Rohre sind 55mm und die dünnen 43mm. Das ganze ist augenscheinlich aus Edelstahl.
So wie es aussieht ist das Teil auch noch nie an irgend nem Fahrzeug angebaut gewesen. Hat nur leichte Lagerspuren von den vielen Jahren im Keller.
Standort ist Wuppertal.
Also bei Interesse oder Fragen bitte melden!
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MF
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BeitragVerfasst am: 20.05.2009 17:44:56    Titel:
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Moin

Scheint von einem Daihatsu Rocky zu sein.

Mach dir ABE rnicht zu viele Hoffnungen auf einen Verkauf.

Solche Bügel sind mittlerweile verboten und daher nicht mehr eintragungsfähig.

Da du wohl leider auch keine Papiere hast sieht es gleichsam schlecht aus.

Nur damit du nicht denkst die Leute hier sind unhöflich oder so und melden sich nicht.

Nur wie gesagt, es sind nur noch Personenschutzbügel eintragbar.
Diese müßen den Fussgänngerschutz im Vergleich zum Auto ohne Bügel verbessern.

Die starren Bügel tun das nicht.

Gruß Mario

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Galloper Exceed LWB 2.5TDIC
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RebelHeart
...a weng standesgemäß!
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Fahrzeuge
1. Grand Cherokee ZJ a weng standesgemäß
2. Ford Explorer XP1 4,0 V6 a weng standesgemäß
3. Ford Explorer ? V? Baustelle
BeitragVerfasst am: 21.05.2009 11:27:31    Titel:
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Ich bin mir jetzt zwar nicht 100%ig sicher, aber ich glaub die Eintragung von Rammbügeln ist vom Baujahr abhängig.
Die Info mit den Personenschutzbügeln ist für relativ neue Fahrzeuge sicher zutreffend, bei älteren müsste man das mal abklären, bin mir aber ziemlich sicher dass bis Baujahr 19XX (lässt sich sicher rauskriegen, ich bin jetzt zu faul dafür Heiligenschein ) noch Eintragungen möglich sind.

Direkt verboten sind die Bügel nicht, was mal eingetragen ist hat ja auch noch Bestandsschutz.

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NEIN, JUNGS SIND NIE ZU GROSS UM IM SANDKASTEN ZU SPIELEN... NUR IRGENDWANN MUSS DER SANDKASTEN SO GROSS SEIN, DASS DAS AUTO MIT REINPASST...


Claus (DirtyDuck): "Warum seid Ihr da raufgefahren...?"
Ich: "Ähm - weil wir Offroader sind...?!
Claus: "Hmmm... da kann ich jetzt nicht mal was dagegen sagen..."
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MF
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BeitragVerfasst am: 21.05.2009 19:39:30    Titel:
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Moin

Nene, das ist schon so.

Was angebaut ist ist, oder eingetragen, ist noch legal.

Aber auch an einen 90'er Patrol darf man keinen Bügel mehr anbauen,
und auch nicht an eine 76'er Landy.

Wenn du was anders weißt, lass ich mich auch gernne einnes Besseren belehren.

Gruß Mario

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Team-Wildsau
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Fahrzeuge
1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 21.05.2009 19:40:01    Titel:
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Bügel und Auto müssen vor 2006 sein. Bin mir nicht sicher, so wie mancher Prüfer, der es aus Unwissenheit dann lieber nicht einträgt.

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Owner of the "Bastelbudenfred"
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MF
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BeitragVerfasst am: 21.05.2009 21:50:52    Titel:
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Moin

Das wäre ja ein Traum. YES

Hab davon zwar noch nichts gehört, aber ich weiß ja nicht alles (viel Unsicher ).

Würde ja bedeuten, wenn ich ne zb 98'er ARB auftreibe könnte ich die an meinen 96'er V20 anbauen.

Mehr Input bitte.

Gruß Mario

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Galloper Exceed LWB 2.5TDIC
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DerGlonntaler
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Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 21.05.2009 22:19:30    Titel:
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nachdem die EU da Mist gebaut hat, gab es zwischenzeitlich verschiedene Regelungen, daher kannte sich auch beim TÜV usw nie jemand richtig aus

aktuell ist es so


Zitat:
Gemäß RL 2005/66/EG (Frontschutzsysteme) benötigen neue Frontschutzbügeltypen (Frontschutzsystemtypen) für M1Fahrzeuge (also z.B. auch für Wohnmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und N1Fahrzeuge sowie Frontschutzbügel an neuen Fahrzeugtypen bereits seit dem 25. November 2006 eine EG-Typgenehmigung. Mit der 31. ÄVO StVZO wurde für Einzel-Frontschutzbügel (Einzel-Frontschutzsysteme) eine Bauartgenehmigungspflicht gemäß § 22a (1) Nr. 4 eingeführt und § 30c (4) neu in die StVZO eingefügt. Die Genehmigungspflicht auch für Einzel-Frontschutzbügel gilt für die in § 30c (4) genannten Fahrzeuge. Technische Anforderungen an Frontschutzbügel wurden in die TA nicht eingearbeitet, es gelten die Anforderungen gemäß § 30c (4). Bezüglich der Übergangsvorschrift gilt das in § 72 StVZO zu § 30c (4) StVZO genannte Datum. Laut § 30c (4) StVZO müssen seit dem 1. Juni 2008 alle erstmals in den Verkehr gebrachte Frontschutzbügel an folgenden Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t den technischen Vorschriften des Anhangs l der RL 2005/66/EG entsprechen: • Personenkraftwagen • Lastkraftwagen • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen Gleiches gilt auch für sonstige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobile) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale Mr oder Nr Fahrzeugen entsprechen ABE und Teilegutachten für diese Fahrzeuge sind seit dem 1. Juni 2008 ungültig. Für die Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung für Frontschutzbügel gilt das Verfahren gemäß § 13FzTV.


auf Deutsch, die alten Bügel haben keine ABE mehr bzw die Gutachten sind verfallen, wertlos, man kann solche Bügel nur noch an Autos vor Juni 2008 montieren, wenn sie bereits vorher eingetragen wurden,

allerdings ging das durch die falschen Gesetze bereits ab 2006 nicht mehr, somit kann man die Bügel nur noch als Ersatz nach Unfall anbauen, wenn er eh schon in den Papieren steht, neu Eintragungen auch bei alten Fahrzeugen ist nicht möglich

Gruß Mani
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Monstersuzi
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Status: Urlaub


Fahrzeuge
1. Suzuki SJ 413
BeitragVerfasst am: 22.05.2009 00:01:02    Titel:
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Kommt immer auf den TÜV-Prüfer an!
Bei uns hat uns der Chef vom hießigen TÜV vor zwei Wochen einen Eigenbau Rammbügel eingetragen ohne irgendwelche Probleme!
Des kommt glaub immer weng drauf an wie der TÜV-Prüfer drauf ist und ob er ein wenig Ahnung davon hat.....

Gruß Monstersuzi
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DerGlonntaler
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Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 22.05.2009 00:08:29    Titel:
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Hallo

welcher TÜV war das? da fahr ich dann auch mal hin, meiner hier machts nämlich nicht

Gruß Mani
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.05.2009 01:01:19    Titel:
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Sags immer wieder gerne: "Falsch" eingetragene Sachen werden dadurch nicht legal. Sie stehen zwar in den Papieren, sind aber das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
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Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
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Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 22.05.2009 22:18:15    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:

auf Deutsch, die alten Bügel haben keine ABE mehr bzw die Gutachten sind verfallen, wertlos, man kann solche Bügel nur noch an Autos vor Juni 2008 montieren, wenn sie bereits vorher eingetragen wurden,



Vielleicht liest du nochmal,was du da eigentlich zitiert hast
und sagst dann mal,wo du das herhast.
In der STVZO steht:

"Anhang zu §30c STVZO


6.§ 72 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Übergangsbestimmung zu § 30c Abs. 3 wird folgende Übergangsbestimmung eingefügt:

„§ 30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme)

ist spätestens ab dem 1. Juni 2008 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden."

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autoteam-essen.de
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Phaeton
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...und hat diesen Thread vor 5923 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. FZR 1000
BeitragVerfasst am: 27.05.2009 13:35:56    Titel:
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Also hier hat keiner Interesse an dem Teil?

Sonst noch Tipps wo man so was loswird außer beim Schrotthändler?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 28.05.2009 00:01:22    Titel:
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Wo, wenn nicht auf eBay, oder wenn er sicher vom Rocky ist eventl. in einem Daihatsu Forum, so es denn eines gibt.
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el Bodo
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Wohnort: Woodquarter
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Fahrzeuge
1. Suzuki S-Cross allgrip
2. Citroen Jumper Dangel 4x4
BeitragVerfasst am: 28.05.2009 08:10:16    Titel:
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Wenn das Teil auf nen Rocky passt hätte ich schon Interesse - obwohl die Versandkosten nach Österreich...und verschenken wird ers ja auch nicht wollen...
Da kann ich mir wahrscheinlich schon fast einen fußgängerfreundlichen neuen Bügel kaufen - so mit ABE und allem.

lG Bodo
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