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Verfasst am: 01.06.2009 23:37:50 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | du bist aber kein im brief eingetragener HERSTELLER......... oder ????? also VERGISSES........
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nein aber es giebt nur 29 davon in deutschland
so sagte es zumindestens der kfz amt mensch | _________________ Benehmen?? ne hab ich net ..... is mir aber auch egal |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 02.06.2009 12:06:13 Titel: |
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Lou Cifer hat folgendes geschrieben: | siggi109 hat folgendes geschrieben: | du bist aber kein im brief eingetragener HERSTELLER......... oder ????? also VERGISSES........
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nein aber es giebt nur 29 davon in deutschland
so sagte es zumindestens der kfz amt mensch |
.......es dürfen nicht mehr als 500 WELTWEIT hergestellt worden sein........
egal wieviele es jetzt noch davon gibt.............
aber probieren würde ich es schon so wegen seltenheitswert etcetera........
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SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 03.06.2009 14:56:15 Titel: |
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Wir haben das rote Oldtimer-Sammler-/Wechselkennzeichen seit 1995, also jetzt 14 Jahre lang. 190 Euro Steuer und 89,71 Euro Versicherung (Allianz) für bis zu 10 Fahrzeuge, momentan laufen bei uns 6 Fahrzeuge drauf.
Ist grundsätzliche die tollste Erfindung seit es Zulassungen gibt (übrigens ist das gar KEINE Zulassung!), wüsste gar net, wie wir unsere ständig über 5 Fahrzeuge sonst lauffähig halten sollten!
Die Probleme/Einschränkungen wurden hier schon eingehendst genannt.
Heutzutage kriegt man einen roten Schein nur noch für Oldtimerfahrzeuge ÜBER 30 Jahre (Erstzulassung, nicht Baujahr!), und dann auch nur unter Vorlage eines kompletten Oldtimergutachtens wie beim H-Kennzeichen (teuer!); bis vor 2 Jahren gings noch auf 20 Jahre alte Autos OHNE Gutachten (manchmal wurde von den Zul.stellen ein "4-Kästchen-Kreuzchen-Blatt" vom TÜV verlangt).
Wer also bis zum 31.03.2007 nicht seine "Bestandssammlung an Youngtimern" angelegt hat, ist entweder ne uninformierte Schnarchnase oder hatte damals halt einfach noch kein Interesse an dieser günstigen Form, eine Fzg.Sammlung rollfähig zu halten.
Es sind aber noch nicht alle Chancen vergeben: Viele Bundesländer (und da auch wieder "nur" viele Zulassungsstellen) eröffnen einem die Chance, ein bereits auf 07er Kennzeichen laufendes Fzg. zu erwerben und das Kennzeichen auch bei Fzg.alter unter 30 Jahre als Bestandsschutz auf den neuen Käufer zu übernehmen.
Im Zweifelsfall einfach VOR dem Kauf bei der örtlichen Zulassungsstelle nachfragen.
Also Antwort an den Fragesteller: Bis 31.03.2007 hättest du auf jedes mind. 20 Jahre alte Fzg. (das sind ja schon viele 80er Jahre Gws) das Wechselkennzeichen beantragen können, jetzt ginge es nur noch so, dass du dir halt ein bereits mit 07er Kennzeichen "zugelassenes" (ist KEINE Zulassung) Fzg. kaufst und das Kz. übernimmst.
Übrigens: Die Einschränkungen waren in den 90ern faktisch noch völlig schnuppe, in unserem immer härter werdenden 21. Jahrhundert muss man sich aber mittlerweile echt schon für jede Fahrt nen besonderen "Probe-/Test-/Wartungs-/Rep.-/Überführungsgrund" ausdenken.
Beispiel: Keine Urlaubsfahrt mit dem hist. Wohnmobil, sondern Probefahrt, ob die Campingausrüstung auch bei nem mehrtägigen Camping noch funzt (schlug mir zumindest mal ein Leiter Zul.stelle vor!).
Hier wird aber von seiten einiger Ordnungshüter maßlos übers Ziel hinausgeschossen (und jeder Sachverstand in der Materie verleugnet):
Alleine schon das bloße allgem. Testen eines 6-Monate eingemotteten Fzg. "ob noch alles funktioniert" (hab die Erfahrung gemacht, dass 6 Monate Standzeit grad so die Schwelle sind, wo noch NICHT die Bremsen fest sind, die Batterie völlig leer, die Reifen standplatt usw.; manchmal setzt dieser Verfallsprozess sogar schon früher ein) soll nach Meinung einiger bay. Verkehrspolizisten mit dem roten Wechselkennzeichen kurioserweise bereits NICHT mehr erlaubt sein, was ich und gewisse Fachanwälte allerdings anzweifeln, aber das wird zur Zeit gerichtlich überprüft, bin gespannt auf das Ergebnis - indische Verkehrspolizei-Willkür hat in D nämlich meiner Meinung nach nix verloren, solche Typen müssen ganz amtlich zurückgepfiffen werden! | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 03.06.2009 15:04:26 Titel: |
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Ach ja, der Ausnahmetatbestand, wenn das Fzg.alter nicht erfüllt (also jünger) ist?
Auf dem TÜV-Bogen mit den 4 Ankreuzkästchen konnte sich der TÜV-Mann statt des Fzg.alters auch den Passus "Anzahl nur noch 0,1 % der insgesamt produzierten Exemplare" (sprich bei ner Kleinserie von 500 Stück dürften jetzt nur noch 0,5 Stück rollen, geht also bei ner bis-1000-Stück-Serie gar nicht).
Hatte damals wegen meinem 86er BMW M5 gefragt, als er noch nicht 20 Jahre alt war, hatte in Erfahrung gebracht, dass es insges. davon nur 2147 Stück gab, also hätte ich nachweisen müssen, dass es jetzt nur noch 2 Stück davon gibt - kann man also vergessen den Punkt!
(übrigens war der andere Punkt genauso sinnlos: hier wären "bahnbrechende Neuerungen" wie der erste Ottomotor oder Elektromotor oder so gefordert gewesen, alleine "erstes ABS oder Airbag" oder so galt nicht!)
Deshalb hab ich noch nie nen anderen TÜV-Bogen gesehen als den mit den Kästchen "Erstzulassung vor mehr als 20 Jahren" und "guter Allgemeinzustand".
Aber wie gesagt, das ist eh alles vorbei, wer sich damals nix auf Bestandsschutz gesichert hat, kann jetzt bei einem unter-30-Jahre-Fzg. nur noch per Kauf ein rotes 07er Kennzeichen "miterwerben". | |
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