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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 5892 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.06.2009 10:10:02 Titel: Widerspruch Betriebskostenabrechnung |
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Hi habe von meiner EX Vermieterin jetzt eine Betriebkostenabrechnung bekommen.
Die Betriebkostenabrechung geht vom 1.4.07 – 1-7-08.
Ich hab auch schon überall bei google gelesen und so.
Aber so richtig schlau bin ich dadurch auch nicht geworden.
Kann ich dagegen in Widerspruch einlegen ohne mich jetzt zum Deppen zu machen? | |
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 die Pickup Chefin


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: im Grünen hinter der Höhe
| Fahrzeuge 1. Hilux 1982 2. Hilux Doka 2002 |
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Verfasst am: 17.06.2009 10:38:20 Titel: |
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Hallo Thomas,
ich glaube deine Ex Vermieterin hat gerade noch rechtzeitig abgerechnet....
schau mal hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html | _________________ n einer Gesellschaft, in der die
Sonne des Intellekts niedrig
steht, werfen selbst Zwerge große
Schatten..... |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 5892 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.06.2009 10:43:38 Titel: |
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"(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. "
ja gut des mit dem 12 Monaten hab ich auch verstanden.
Hätte Sie bis ende des monats gewartet wäre die Sache vom Tisch gewesen.
Aber ich weiß nun nicht ob sie Betriebskosten für 15 Monate verlangen kann.
Weil ja laut Gesetz jedes Jahr eine Abrechnung erfolgen sollte | |
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 die Pickup Chefin


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: im Grünen hinter der Höhe
| Fahrzeuge 1. Hilux 1982 2. Hilux Doka 2002 |
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Verfasst am: 17.06.2009 10:59:33 Titel: |
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Haa, ich habs falsch gelesen.......
moment,ich frag mal unseren rechtverdreher.....
EDIT: 2007, so meint er, sei nimmer einzutreiben,da jährlich....bei 2007 wäre das spätestens bis 12/2008 gewesen, abzurechnen sei.......
ergo nur 2008 bezahlen.....alles ohne gewähr, da er kein Fachanwalt dafür ist!!! | _________________ n einer Gesellschaft, in der die
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 Club der Ehemaligen
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...und hat diesen Thread vor 5892 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.06.2009 11:40:16 Titel: |
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jo ich mach einfach mal den Einspruch und werd sehen wie sich die Sache entwickelt. | |
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 edeler Dosenspender

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Paderborn
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Verfasst am: 17.06.2009 18:19:03 Titel: |
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moin moin
Sie kann es nicht zusammen hängen abrechnen, sondern Jährlich.
D.H 1.4.07 bis zum 31.12.07. Diese Abrechnung muß bis zum 31.12.08 nachweislich an euch Versand worden sein, also Einschreiben oder durch Boten inkl Zeugen.
Wenn das nicht geschene ist, ist es verfallen.
Den zeit raum 1.1.08 bis 1.7.08 kann abgerechnet werden. | _________________ cu Bobycarfahrer |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Unterm Stern neben dem Gaskessel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pinzgauer 710M 2. Santana Serie III 88 Especial |
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Verfasst am: 17.06.2009 21:35:32 Titel: |
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Zitat: | Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen |
lass dir zeit! Du hast ein Jahr? | |
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 17.06.2009 22:48:07 Titel: |
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Na das hört sich ja sehr gut an.
So mit bin ich Ihr da nur ein hables Jahr schuldig. | |
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 Club der Ehemaligen
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...und hat diesen Thread vor 5892 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.06.2009 08:55:55 Titel: |
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Vorsicht , nicht immer gilt das.. da es darauf ankommt wann immer abgelesen wurde..
Wenn Sie keinen Rythmus per Ende Jahr hat, dann musst Du Sie darauf aufmerksam machen das dieses Dein Wunsch ist und es auch um die genauere Abrechnung geht.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung für Vermieter hat würde ich meine mal fragen was da wirklich gilt im Mietrecht.
Bin gespannt viel Glück | |
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 Le gerbil plus bleu


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Chasing Llamas
| Fahrzeuge 1. Taxi 2. Toyota LeihCruiser |
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Verfasst am: 19.06.2009 09:06:30 Titel: Re: Widerspruch Betriebskostenabrechnung |
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Thomas 413 hat folgendes geschrieben: | Kann ich dagegen in Widerspruch einlegen ohne mich jetzt zum Deppen zu machen? |
Welchen Grund soll denn der Widerspruch haben? | _________________ Schwanz haben reicht nicht,
Fux muß man sein!
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 19.06.2009 09:45:19 Titel: |
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na weil die Geld für 2007 haben will und wir ja mittlerweile bei 2009 sind.
Also ist es verjährt | |
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